Börsen-Zeitung: Aktionäre statt Passionäre, Kommentar zur EU-Regulierung von Detlef Fechtner
Geschrieben am 30-01-2014 |   
 
 Frankfurt (ots) - Na klar, die EU-Kommission hat durchaus ein  
Argument, wenn sie es für wünschenswert erklärt, dass Anteilseigner  
Verantwortung übernehmen. Denn natürlich ist es unklug, wenn  
Aktionäre blindes Vertrauen in Vorstände haben - zumal es jede Menge  
Interessensunterschiede zwischen Managern und Eigentümern gibt. Es  
hat daher gewiss Vorteile, wenn Anteilseigner sich einmischen statt  
bloß hinzunehmen, was ein Vorstand entscheidet, wenn sie also aktiv  
sind statt passiv. Immerhin heißen sie ja Aktionäre, nicht  
Passionäre. 
 
   Insofern ist es richtig, dass sich die EU-Kommission in ihrer  
regulatorischen Gesamtschau in Reaktion auf die Finanzkrise nicht nur 
Kapitalanforderungen und Marktinfrastrukturen vornimmt, sondern auch  
Corporate Governance und Aktionärsrechte. Und es ist ebenfalls  
nachvollziehbar, wenn sie überlegt, wie der europäische Gesetzgeber  
das Engagement der Anteilseigner in Unternehmen stärken kann. Denn  
daran, dass mancherorts ein exzessives Risiko eingegangen und ein zu  
großes Rad gedreht wurde, sind nicht bloß Vorstände schuld, sondern  
auch Aufsichtsräte und Hauptversammlungen, die sie gewähren ließen.  
So weit, so gut. 
 
   Der Gesetzesvorschlag, den die EU-Kommission gerade vorbereitet,  
sieht allerdings Maßnahmen vor, die über diese Ziele hinausschießen - 
und die einen Preis haben. So erhalten die Anteilseigner Rechte, die  
in der Praxis Aufwand und Zeitverzug bedeuten. Falls die  
Vorstellungen der EU-Behörde tatsächlich Gesetz werden sollten,  
dürften beispielsweise Geschäfte zwischen Mutter- und Tochterfirmen  
Monate brauchen, weil sie abgesegnet werden müssen. Oder: Falls  
Aktionäre einen Vergütungsplan ablehnen, würde umgehend eine  
außerordentliche Hauptversammlung nötig. Zudem ziehen die  
umfassenderen Rechte der Aktionäre automatisch Pflichten nach sich -  
von institutionellen Anlegern, Stimmrechts- oder Vermögensberatern.  
Gewiss, manche der Vorschläge, etwa der Vergleich von Managergagen  
mit Gehältern einfacher Beschäftigter, mögen beim breiten Publikum  
gut ankommen. Ob aber gerade sie geeignet sind, um kurzfristiger  
Zockerei vorzubeugen, ist zweifelhaft. Auch ist fraglich, ob die  
EU-Kommission nicht wegen schlechter Erfahrungen in angelsächsischen  
Unternehmen einen ungerechtfertigten Argwohn gegen den Aufsichtsrat  
als Kontrollinstanz entwickelt hat. Vieles von dem, was vorgeschlagen 
wird, scheint nur dann sinnvoll, wenn man arges Misstrauen gegen  
Aufsichtsräte hat. Das ist gewiss eine sehr Brüsseler Sicht der  
Dinge. 
 
 
 
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