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Gunkel zur Finanzsituation in der Rentenversicherung

Geschrieben am 05-12-2013

Berlin (ots) - "Politische Projekte, die nicht in den originären
Aufgabenbereich der Sozialversicherungen fallen, müssen ausreichend
vom Bund aus Steuermitteln gegenfinanziert werden", sagte Alexander
Gunkel, Vorsitzender des Bundesvorstandes, in seinem Bericht an die
heute in Berlin tagende Bundesvertreterversammlung. Werden die im
Koalitionsvertrag vorgesehenen Leistungsausweitungen ohne
Gegenfinanzierung durch den Bund umgesetzt, so sei die
Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung in wenigen Jahren
aufgebraucht, warnte Gunkel.

Finanzentwicklung 2013

Nach den aktuellen Finanzschätzungen werde die Rentenversicherung
das Jahr 2013 mit einem Überschuss in Höhe von gut einer Milliarde
Euro abschließen, so Gunkel in seinem Bericht. Die
Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung werde bis Ende 2013
wegen der positiv verlaufenden Wirtschaftsentwicklung voraussichtlich
auf rund 31 Milliarden Euro ansteigen. Dies entspreche 1,75
Monatsausgaben.

Entwicklung des Beitragssatzes

Ohne die im Koalitionsvertrag geplanten Leistungsausweitungen kann
der Beitragssatz in der Rentenversicherung Anfang 2014 auf 18,3
Prozent gesenkt werden, so Gunkel. Die Absenkung würde Arbeitnehmer
und Arbeitgeber bis 2017 jährlich um jeweils rund 6 Milliarden Euro
entlasten. Auch die Rentner würden von der Beitragssatzsenkung
zeitverzögert bei der Rentenanpassung 2014 profitieren können, sagte
Gunkel. Nach den derzeitigen Planungen solle der Beitragssatz 2014
jedoch bei 18,9 Prozent konstant gehalten werden, um die im
Koalitionsvertrag vereinbarten Leistungen zu finanzieren. Bei
Umsetzung der geplanten Leistungsausweitungen sei das
Beitragssatzziel von maximal 22 Prozent im Jahr 2030 allerdings
ernsthaft in Gefahr.

Finanzwirkungen der geplanten Ausweitung der
Kindererziehungszeiten

Allein schon die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Verbesserungen
bei den Kindererziehungszeiten würden nach Gunkels Worten in einem
Jahr zunächst Mehrausgaben der Rentenversicherung in Höhe von rund
6,5 Milliarden Euro verursachen. Bis 2018 würden sich die
Mehrausgaben für eine Ausweitung der Kindererziehungszeiten auf
insgesamt rund 30 Milliarden Euro addieren. Das entspreche der
gegenwärtigen Höhe der Nachhaltigkeitsrücklage in der
Rentenversicherung. Mit allen Dämpfungswirkungen auf die
Rentenanpassung würde der Beitragssatz der Rentenversicherung in den
Folgejahren im Mittel um 0,3 bis 0,4 Prozentpunkte höher liegen als
ohne Ausweitung der Kindererziehungszeiten.

Anhebung der Mindestrücklage in der Rentenversicherung

Gunkel machte in seinem Bericht deutlich, dass eine Anhebung der
Mindestrücklage in der Rentenversicherung durch den Gesetzgeber
notwendig sei. Gunkel erinnerte in diesem Zusammenhang daran, dass
die Rentenversicherung im Jahr 2005 bei der gegenwärtig geltenden
Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 Monatsausgaben auf
eine Liquiditätshilfe des Bundes angewiesen war.



Pressekontakt:
Dr. Dirk von der Heide
Pressesprecher
Tel. 030 865-89178
Fax. 030 865-27379
pressestelle@drv-bund.de


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