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Orkantief "Xaver": Gefahren für Autofahrer / ADAC Tipps zum Fahren bei Sturm / Wer kommt für Schäden auf?

Geschrieben am 04-12-2013

München (ots) - Autofahrer in Deutschland müssen sich in den
kommenden Tagen auf schwierige Verkehrsverhältnisse einstellen.
Orkantief "Xaver" hat bis zu zehn Zentimeter Schnee und heftige
Sturmböen, die örtlich Stärke 12 (rund 140 Stundenkilometer)
erreichen können, im Gepäck. Verbreitet ist mit winterlichen
Straßenbedingungen, Verkehrsbehinderungen durch umgestürzte Bäume und
herab fallende Äste sowie deutlich längeren Fahrzeiten zu rechnen.
Wer nicht unbedingt darauf angewiesen ist, sollte laut ADAC das Auto
bei extremen Windstärken lieber stehen lassen. Diese Tipps sollten
beachtet werden:

- Mit angepasster Geschwindigkeit fahren: Nur so hat man das
Fahrzeug unter Kontrolle. Wird man von einer Böe erfasst,
kontrolliert gegenlenken.
- Auf Brücken und in Waldschneisen auf Windsäcke oder
Hinweisschilder achten. Hier ist die Gefahr besonders groß, von
Windböen erfasst zu werden. Aufschluss über die jeweilige
Windstärke geben auch Bäume und Sträucher.
- Bei sehr starkem Wind möglichst nicht mehr in Waldgebiete
einfahren: Bäume können umstürzen oder die Fahrbahn bereits
blockiert sein.
- Besondere Vorsicht gilt beim Überholen von Lkw oder Bussen.
Während man zunächst im Windschatten des überholten Fahrzeugs
fährt, wird man nach dem Überholvorgang voll vom Seitenwind
erfasst.
- Dachlasten wie Fahrräder oder Skiboxen erhöhen aufgrund der
größeren Aufprallfläche die Seitenwindempfindlichkeit erheblich.
Besonders anfällig für Seitenwind sind Wohnmobile und
Wohnwagengespanne sowie Busse und Lkw. Diese Fahrzeuge können im
schlimmsten Fall sogar umkippen.

Schäden am Auto, die durch umstürzende Bäume oder herab fallende
Äste entstehen, können über die Teilkaskoversicherung abgewickelt
werden. Beulen am geparkten Wagen oder Schäden nach einer Kollision
mit einem direkt vor das Auto stürzenden Baum muss der Fahrzeughalter
notfalls mit konkreten Angaben vom Wetteramt untermauern. Um einen
Sturmschaden nachzuweisen, muss zum Zeitpunkt der Beschädigung
mindestens Windstärke 8 geherrscht haben. Lagen ein großer Ast oder
ähnliche Gegenstände schon länger auf der Straße, greift die
Teilkasko nicht. In so einem Fall zahlt nur die
Vollkaskoversicherung.

Bei Wasserschäden gelten ähnliche Bedingungen: Bei plötzlich
auftretenden Überschwemmungen oder wenn das Auto in einer mit Wasser
vollgelaufenen Tiefgarage beschädigt wird, haftet und zahlt die
Teilkasko. Wer aber durch eine offensichtlich überschwemmte Straße
fährt und damit einen Schaden am Fahrzeug billigend in Kauf nimmt,
muss damit rechnen, dass ihm grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.
und die Versicherung nicht greift. Grundsätzlich gilt die Faustregel:
"Kommt das Wasser zum Auto", zahlt die Kaskoversicherung, "kommt das
Auto zum Wasser", muss der Betroffene selbst für den Schaden
aufkommen.

Über den ADAC:

Mit über 18 Millionen Mitgliedern ist der "Allgemeine Deutsche
Automobil-Club" der zweitgrößte Automobilclub der Welt. Als führender
Dienstleister trägt der ADAC wesentlich dazu bei, Hilfe, Schutz und
Sicherheit in allen Teilbereichen des mobilen Lebens sicherzustellen.
Dabei handelt der ADAC nach dem Leitsatz "Das Mitglied steht im
Mittelpunkt!" und überzeugt in erster Linie durch die Kompetenz und
Servicebereitschaft seiner Mitarbeiter sowie die Qualität und
Fairness seiner Produkte und Dienstleistungen.

Diese Presseinformation finden Sie online unter presse.adac.de.
Folgen Sie uns auch unter twitter.com/adacpresse.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation
Dr. Bettina Hierath
Tel.: +49 (0)89 7676 2466
E-Mail: bettina.hierath@adac.de


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