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Herzlichen Glückwunsch, Kindersitz! / 20 Jahre Sicherungspflicht im Pkw (FOTO)

Geschrieben am 04-12-2013

Bonn (ots) -

Bill Clinton war neuer Präsident der Vereinigten Staaten, Henry
Maske wurde Box-Weltmeister im Halbschwergewicht, und im Kino lief
"Jurassic Park" - das alles war 1993. Und noch etwas passierte in
diesem Jahr: Erstmalig wurde in Deutschland vorgeschrieben, dass
Autofahrer ihre Kinder im Auto besonders sichern müssen. Daran
erinnert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR).

Durch eine Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde vor 20
Jahren festgelegt, dass Kinder bis zum vollendeten zwölften
Lebensjahr, die kleiner als 150 Zentimeter sind, in Kraftfahrzeugen
nur mitgenommen werden dürfen, wenn "amtlich genehmigte und für das
Kind geeignete Rückhalteeinrichtungen" benutzt werden. So mancher
jüngere Erwachsene erinnert sich noch heute an "seinen" Sitz, in dem
er viele Stunden im Auto zugebracht hat. Und auch das Lied von Rolf
Zuckowski ist vielen noch bekannt: "Mein Platz im Auto ist hinten,
und vor der Fahrt macht es 'klick'."

Passenden Sitz auswählen

Heute unterscheidet man je nach Gewicht des Kindes verschiedene
Arten von Sitzen: Bei den Kleinsten werden Babyschalen benutzt, die
rückwärts zur Fahrtrichtung eingebaut werden. Manche Eltern montieren
die Babyschale auf dem Beifahrersitz, weil so während der Fahrt ein
kurzer Blickkontakt leichter möglich ist. Dabei muss jedoch der
Beifahrer-Airbag deaktiviert werden, weil dieser in Kombination mit
einer rückwärts gerichteten Babyschale das Kind verletzen kann.

In der Gewichtsklasse I (9 bis 18 Kilogramm) werden Sitze
angeboten, bei denen die Kinder entweder durch einen Hosenträger-
oder Fünfpunktgurt oder durch ein Fangkörper-System im Sitz gehalten
werden. In der Gewichtsklasse II und III (15 bis 25 Kilogramm
beziehungsweise 22 bis 36 Kilogramm) gibt es vor allem Sitzerhöhungen
mit Rücken- und Seitenstützen. Bei diesen wird das Kind zumeist
direkt mit dem Dreipunktgurt gesichert. Die Experten des DVR
empfehlen, Sitzerhöhungen erst bei Kindern ab vier Jahren zu benutzen
und dabei nicht auf die Rückenstützen zu verzichten, da die Kinder so
bei einem Unfall besser geschützt sind. Sehr vorteilhaft ist nach
Meinung des DVR das sogenannte "Isofix"- Befestigungssystem. Dabei
handelt es sich um fest im Fahrzeug eingebaute Halterungen, in die
der Kindersitz mit entsprechenden Gegenstücken eingerastet wird.

Kinder immer richtig sichern

Anscheinend sind aber trotz drohendem Bußgeld und Punkten in
Flensburg noch nicht alle Fahrer bereit, mitfahrende Kinder im
Fahrzeug richtig zu sichern: Nach Beobachtungen der Bundesanstalt für
Straßenwesen (BASt) werden Kinder zwar auf der Autobahn fast immer im
Kindersitz gesichert, auf Landstraßen und in der Stadt ist die
Sicherungsquote mit 90 beziehungsweise 83 Prozent jedoch deutlich
geringer. Der DVR appelliert an alle Autofahrer, ihrer Verantwortung
nachzukommen und bei ausnahmslos jeder Fahrt für einen wirkungsvollen
Schutz aller mitgenommenen Kinder zu sorgen. Das gilt auch, wenn
zusätzlich zu den eigenen noch weitere Kinder befördert werden. Denn
das Risiko, bei einem Unfall verletzt oder getötet zu werden, ist
nach Angaben des DVR bei einem ungesicherten Kind um das Siebenfache
höher.

Derzeit wird auf EU-Ebene an einer neuen ECE-Norm für Kindersitze
gearbeitet. Dabei werden die Sitze nicht mehr nach dem Gewicht,
sondern nach der Körpergröße der Kinder ausgewählt. In dieser neuen
Norm werden Sitze auch durch einen Seitenaufpralltest geprüft,
außerdem sind dann rückwärtsgerichtete Sitze für alle Kinder bis zum
Alter von 15 Monaten Pflicht. Für Eltern, die Kindersitze nach den
derzeit gültigen Prüfnormen ECE 44-03 oder 44-04 besitzen, ändert
sich jedoch nichts, da alte und neue Norm eine Zeitlang nebeneinander
gelten werden.

Dieser Dienst erscheint mit Unterstützung des Bundesministeriums
für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Abdruck honorarfrei, wir bitten um ein Belegexemplar.



Pressekontakt:

Sven Rademacher
Pressesprecher/Chefredakteur DVR-report

Deutscher Verkehrssicherheitsrat e.V. (DVR)
German Road Safety Council
Auguststraße 29
53229 Bonn

Telefon: +49 (0)228 4 00 01-72
Telefax: +49 (0)228 4 00 01-67

eMail SRademacher@dvr.de


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