(Registrieren)

Schutz für Beschäftigte - Versichert bei der Weihnachtsfeier (FOTO)

Geschrieben am 25-11-2013

Berlin (ots) -

Weihnachtsmärkte, Advent und Lichterglanz: Das Jahresende rückt
näher und die Belegschaften vieler Unternehmen treffen sich zu
Weihnachtsfeiern. Erleiden Betriebsangehörige dabei einen Unfall,
sind sie grundsätzlich versichert. Auch auf den direkten Wegen zur
Feier und zurück nach Hause genießen die Mitarbeiter
Versicherungsschutz. Darauf weist die Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft (BG BAU) hin. Wenn jedoch Alkohol als Unfallursache im
Spiel war, kann der Versicherungsschutz entfallen.

Werden Weihnachtsfeiern außerhalb der Arbeitszeit, auch an
Sonntagen, vom Unternehmen veranstaltet, genießen Betriebsangehörige
grundsätzlich Versicherungsschutz in der gesetzlichen
Unfallversicherung. Voraussetzung ist allerdings, dass der
Unternehmer die Feier selbst organisiert oder in seinem Auftrag
organisieren lässt. Außerdem muss die gesamte Belegschaft zu der
Feier eingeladen und ein wesentlicher Teil sowie der Chef selbst oder
ein offizieller Vertreter dabei sein.

Die BG BAU weist darauf hin, dass die Feier von der
Programmgestaltung her geeignet sein muss, den Gemeinschaftsgedanken
der Belegschaft zu fördern. Dies wird dann regelmäßig der Fall sein,
wenn beispielsweise neben einem Hallenfußballturnier oder einem
Skirennen für sportlich Aktive auch ein Alternativprogramm für die
nicht sportbegeisterten Mitarbeiter geboten wird.

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung ist ausgeschlossen,
wenn eine Feier außerhalb der Arbeitszeit von den Beschäftigten
eigenständig ausgerichtet wird oder ein Teil der Beschäftigten nach
dem offiziellen Ende des Betriebsfestes weiterfeiert. Dies trifft
selbst dann zu, wenn das Unternehmen die Feier billigt, so die BG
BAU. Sobald der vom Unternehmen autorisierte Vertreter die Feier
auflöst, endet der Versicherungsschutz.

Ob die Feier in einem Restaurant, auf einem Weihnachtsmarkt, im
Betrieb selbst oder an einem anderen Ort stattfindet, spielt für den
Versicherungsschutz keine Rolle. Ebenso wie auf dem Weg zur oder von
der Arbeitsstätte ist der direkte Hin- und Rückweg zur und von der
Weihnachtsfeier versichert. Schlägt ein Beschäftigter aber einen
Umweg ein, um vorher noch schnell eine private Besorgung zu
erledigen, besteht kein Versicherungsschutz. Während der offiziellen
Feier sind die Beschäftigten bei allen Tätigkeiten versichert, die
mit dem Gesamtzweck der Veranstaltung zusammenhängen. Dazu gehören
auch sportliche Aktivitäten wie Tanzen oder die Teilnahme an Spielen.

Jeder Unfall während einer betrieblichen Feier unterliegt der
Einzelfallprüfung. Wer etwa nach einem Glas Glühwein auf der
Tanzfläche umknickt und sich dabei einen Bänderriss zuzieht, muss
nicht um seinen Versicherungsschutz fürchten. Anders aber, wenn der
Alkoholeinfluss die Ursache für den Unfall war. Dann kann der
Unfallversicherungsschutz je nach Fallgestaltung versagt werden.

Nach einem Unfall regelt die BG BAU medizinische Versorgung und
Rehabilitation. Während einer Arbeitsunfähigkeit zahlt die
Berufsgenossenschaft Verletztengeld. Bei schweren Verletzungen können
weitere Leistungen dazu kommen, zum Beispiel Renten und Hilfen bei
der Wiedereingliederung in das Arbeitsleben, wie insbesondere
Umschulungen.



Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
E-Mail: thomas.lucks@bgbau.de

Joachim Förster
Telefon: 030/85781-518
E-Mail: joachim.foerster@bgbau.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

498686

weitere Artikel:
  • Zehn Jahre nicht da / Vermieterin wollte mal wieder einen Blick in ihre Wohnung werfen (FOTO) Berlin (ots) - Der Mietvertrag regelte die Angelegenheit eigentlich unmissverständlich. Darin hieß es, dass die Mieterin der Eigentümerin nach rechtzeitiger Ankündigung einen Zugang zu der Ein-Zimmer-Wohnung gewähren müsse. Mit mehreren Schreiben bat die Eigentümerin darum, dass ihr ein Besichtigungstermin vorgeschlagen werde. Erfolglos. Die Betroffene reagierte nicht und erhielt deswegen nach einer Abmahnung die Kündigung. Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS war dieses Vorgehen rechtlich korrekt. Das zuständige mehr...

  • "Bis zur Haustür" / Mehr war bei einer Lieferung nicht vereinbart gewesen (FOTO) Berlin (ots) - Wer bei einer Firma eine Warensendung bestellt und vertraglich eine Lieferung "bis zur Haustür" vereinbart, der sollte wissen, wie er die Ware dann innerhalb seines Hauses weiter transportieren will. Auf eine spontane Gefälligkeit des Lieferanten sollte er sich lieber nicht verlassen, denn das kann ihm nach Information des Infodienstes Recht und Steuern Haftungsprobleme bescheren. (Amtsgericht Mannheim, Aktenzeichen 3 C 312/12) Der Fall: Ein Kunde, der unter anderem ein neues Waschbecken bestellt hatte, mehr...

  • Kurzer Ausflug - Beim Rückwärtsfahren aus der Garage auf Eisplatte weggerutscht (FOTO) Berlin (ots) - Selbst wenn den Vermieter einer Immobilie bei Eis und Schnee eine Räumpflicht trifft, bedeutet das nicht, dass er für jeden entstandenen Winterunfall Schadenersatz leisten muss. So kann nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS vom Mieter bei kritischen Wetterverhältnissen durchaus erwartet werden, dass er sich der Situation angemessen verhält und auf diese Weise Risiken möglichst minimiert. (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, Aktenzeichen 232 C 71/10) Der Fall: Es dürfte einer mehr...

  • Lichterketten: Erst prüfen, dann einschalten - Einkaufstipps Hamburg (ots) - Zur Weihnachtszeit strahlen in Deutschland Tausende von Lichterketten. Sie bringen graue Tage zum Leuchten und schaffen drinnen wie draußen eine festliche Atmosphäre. Doch längst nicht alle Lichterketten sind auch sicher. Immer wieder kommen Menschen durch einen Stromschlag oder einen Brand zu Schaden, weil zum Beispiel Drähte blank liegen. Wer jetzt eine neue Lichterkette kauft, sollte deshalb auf Qualität achten und bereit sein, dafür auch etwas mehr Geld auszugeben. Das rät die Aktion Das Sichere Haus (DSH) in Hamburg. mehr...

  • 10 Jahre Kulturradio: Das Kulturprogramm des rbb feiert Geburtstag Berlin (ots) - Vor zehn Jahren, am 1. Dezember 2003, ging Kulturradio vom Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) auf Sendung. Den runden Geburtstag feiert das Kulturprogramm am Sonntag, 1. Dezember 2013, mit einer musikalisch-literarischen Matinee in der Akademie der Künste am Hanseatenweg in Berlin. Die Kunst zu hören - dafür steht Kulturradio in Brandenburg wie Berlin. Seit seiner Gründung hat das werbefreie Kulturradio seinen Hörerkreis deutlich vergrößert. Rund 111.000 kulturinteressierte Klassikfreunde schalten pro Tag ein, das mehr...

Mehr zu dem Thema Sonstiges

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Sat1.de mit neuem Online-Spiele-Portal Sat1Spiele.de / SevenOne Intermedia baut Bereich Games weiter aus

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht