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Die Debeka klärt mögliche Verstöße gegen den Datenschutz und leitet interne und externe Prüfungen ein

Geschrieben am 04-11-2013

Koblenz (ots) - Die Debeka klärt mögliche Verstöße gegen den
Datenschutz und leitet interne und externe Prüfungen ein. Um die
Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Debeka aufzuklären, hat die Debeka am
Montag, 4. November 2013, externe und interne Überprüfungen
aufgenommen. Für die externen Überprüfungen hat sie die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verständigt und darüber
hinaus Kontakt mit der Staatsanwaltschaft Koblenz aufgenommen.
Zusätzlich steht sie seit Montagmorgen in Kontakt mit dem
Landesbeauftragten für den Datenschutz Rheinland-Pfalz. Um die
internen Prüfungen zu unterstützen, hat die Debeka die unabhängige
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG damit beauftragt, eine
eingehende Prüfung der Prozessabläufe durchzuführen. Diese Prüfung
begann am heutigen Montag. Sobald die Ergebnisse dieser vier
Überprüfungsverfahren vorliegen, wird das Unternehmen weitere
Auskunft über Einzelheiten geben können. Die Debeka lehnt Geschäfte
mit Adresshändlern schon immer ab.

Diese Verfahren überprüfen, ob die gegenwärtige Vorgehensweise der
Debeka angemessen ist. Die internen Prozesse werden bisher durch die
interne Revision überprüft. Sie untersucht regelmäßig, ob alle
Geschäftsstellen in sämtlichen Aspekten entsprechend der Richtlinien
der Debeka handeln. Diese Richtlinien beinhalten seit 1978 auch
Datenschutzvorgaben, die bis heute regelmäßig überarbeitet werden. In
der Fortführung dieser Richtlinien verpflichtet die Debeka ihre
Mitarbeiter seit 1997 per Unterschrift dazu, bei Amtsträgern die
Regelungen der jeweiligen Behörden zu beachten. Die aktuelle
Betriebsvereinbarung, die zum 31. Oktober 2013 in Kraft getreten ist,
hat die Debeka in den letzten zwölf Monaten zusammen mit
Gesamtbetriebsrat, Compliance-Beauftragten und
Datenschutzbeauftragten entwickelt. Sie ist eine Weiterentwicklung
der Richtlinie von 2010. Die Verhaltensrichtlinie umfasst die Themen
Datenschutz, IT-Sicherheit, Nichtdiskriminierung sowie konkretere und
umfangreichere Richtlinien zum allgemeinen Verhalten. Die Debeka ist
als einzige Versicherung mit ausschließlich fest angestellten
Vertriebsmitarbeitern in der Lage, diesen durch eine
Betriebsvereinbarung rechtlich bindende Vorgaben zu machen.

Zusätzlicher Hinweis für Journalisten:
Wir bitten Sie, uns Ihre Fragen schriftlich bzw. per E-Mail zu
übermitteln. Wir werden jede Frage prüfen, ob und gegebenenfalls wie
sie beantwortet werden kann. Dies gilt trotz des Umstands, dass eine
externe und interne Prüfung eingeleitet worden ist und deshalb
möglicherweise etwaige Fragen erst nach Abschluss dieser Prüfung
beantwortet werden können.



Pressekontakt:
Dr. Gerd Benner
Leiter der Unternehmenskommunikation /
Pressesprecher

Christian Arns
st. Pressesprecher

Debeka Krankenversicherungsverein a. G.
Debeka Lebensversicherungsverein a. G.
Debeka Allgemeine Versicherung AG
Debeka Pensionskasse AG
Debeka Bausparkasse AG
Unternehmenskommunikation / Pressestelle (UK/E)
Ferdinand-Sauerbruch-Straße 18
56058 Koblenz

Telefax: (02 61) 4 98-11 11


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