| | | Geschrieben am 28-10-2013 DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG: OFAC informiert Deutsche Börse AG Tochter Clearstream, dass sie ihre Ermittlungen gegen Clearstream abgeschlossen hat - eine Entscheidung über einen Vergleich mit OFAC s
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 Deutsche Börse AG  / Schlagwort(e): Vergleich
 
 28.10.2013 19:13
 
 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
 die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
 
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 Deutsche Börse AG: OFAC informiert Deutsche Börse AG Tochter Clearstream,
 dass sie ihre Ermittlungen gegen Clearstream abgeschlossen hat - eine
 Entscheidung über einen Vergleich mit OFAC steht noch aus
 
 Die U.S.-amerikanische Exportkontrollbehörde Office of Foreign Assets
 Control ('OFAC'), hat heute der Clearstream Banking S.A. ('Clearstream'),
 eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Deutsche Börse AG,
 mitgeteilt, dass sie ihre Ermittlungen gegen Clearstream wegen möglicher
 Verletzungen von U.S.-Sanktionen abgeschlossen hat. Die Entscheidung ist im
 Anschluss an die seit Januar 2013 laufenden Gespräche mit OFAC gefallen,
 als OFAC Clearstream ihre vorläufige Einschätzung über eine noch zu
 verhängende Geldstrafe mitgeteilt hatte. OFAC hat Clearstream darüber
 informiert, dass, wenn sie zum jetzigen Zeitpunkt eine Mitteilung über eine
 formelle noch zu verhängende Strafe erließe, diese eine Strafzahlung in
 Höhe von USD 168.780.000 beinhalten würde. Clearstream hat nunmehr die
 Möglichkeit, die Angelegenheit im Wege eines Vergleichs beizulegen. Der
 vergleichsweise zu zahlende Betrag würde in diesem Fall um 10 Prozent auf
 USD 151.902.000 reduziert. Im Rahmen der Ermittlungen hatte OFAC die
 Unterhaltung eines Sammelkontos durch Clearstream in den Vereinigten
 Staaten sowie bestimmte Wertpapierübertragungen innerhalb des
 Abwicklungssystems der Clearstream im Jahr 2008 untersucht. Diese
 Wertpapierübertragungen hingen mit einer Entscheidung der Clearstream aus
 dem Jahr 2007 zusammen, die Konten ihrer iranischen Kunden zu schließen.
 Die Deutsche Börse AG hatte über den Sachverhalt bereits im Rahmen der
 Ad-hoc-Meldung vom 9. Januar 2013 informiert. Ein Vergleich mit der OFAC
 würde keine endgültige Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes durch
 Clearstream begründen.
 
 Die zuständigen Gremien innerhalb der Gruppe Deutsche Börse werden die
 erhaltenen Informationen prüfen und über einen Vergleich mit OFAC
 entscheiden.
 
 Die Gruppe Deutsche Börse wird einen Betrag in der Größenordnung
 übereinstimmend mit der heutigen Benachrichtigung durch OFAC im Abschluss
 des dritten Quartals 2013 als Rückstellung berücksichtigen.
 
 
 Kontakt:
 Nicolas Nonnenmacher
 Tel.: +352 2 43-3 61 15
 
 
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 Sprache:      Deutsch
 Unternehmen:  Deutsche Börse AG
 -
 60485 Frankfurt am Main
 Deutschland
 Telefon:      +49 (0)69 211 - 0
 Fax:
 E-Mail:       ir@deutsche-boerse.com
 Internet:     www.deutsche-boerse.com
 ISIN:         DE0005810055, DE000A1RE1W1, DE000A1R1BC6
 WKN:          581005, A1RE1W, A1R1BC
 Indizes:      DAX
 Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
 in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart;
 Terminbörse EUREX
 
 Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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