Deutsches Institut für Menschenrechte fordert umfassenden Gesetzentwurf zur Stärkung der Betroffenenrechte - Zum Europäischen Tag gegen Menschenhandel am 18.10.2013
Geschrieben am 15-10-2013 |   
 
 Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert  
den neuen Bundestag und die künftige Bundesregierung auf, zügig einen 
umfassenden Gesetzentwurf zu Menschenhandel vorzulegen, der die  
Rechte der Betroffenen stärkt. "Weder hat Deutschland die  
EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt, noch die  
Verpflichtungen aus der Europaratskonvention zur Bekämpfung von  
Menschenhandel erfüllt. Eine gesetzliche Stärkung der Aufenthalts-  
und Entschädigungsrechte von Betroffenen ist jetzt dringend  
erforderlich", erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung  
Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Deutschen Institut für  
Menschenrechte. 
 
   "Dabei sollten Betroffene von Menschenhandel einen  
Aufenthaltstitel unabhängig davon erhalten, ob sie bereit sind, in  
einem Strafverfahren gegen die Täter mit den Strafverfolgungsbehörden 
zu kooperieren; zumindest aber diejenigen Betroffenen, die als  
Zeuginnen ausgesagt haben, sowie minderjährige Betroffene und  
diejenigen, die ihre eigenen Rechtsansprüche auf Lohn und  
Schadenersatz in Deutschland durchsetzen wollen", so Follmar-Otto  
weiter. "Auch muss allen Betroffenen ein Anspruch auf Entschädigung  
nach dem Opferentschädigungsgesetz eingeräumt werden." Zudem solle  
die Bundesregierung eine unabhängige Berichterstatterstelle in Bezug  
auf alle Formen des Menschenhandels einrichten, um eine effektive und 
wissenschaftsbasierte Bekämpfung von Menschenhandel zu gewährleisten. 
 
   Betroffene von Menschenhandel werden in Deutschland nach wie vor  
primär als Zeugen und Zeuginnen in Strafverfahren betrachtet.  
Dementsprechend gestalten sich ihre Rechte aus. Sind sie  
Drittstaatsangehörige erhalten sie einen Aufenthaltstitel nur, wenn  
sie gegen die Täter und Täterinnen im Strafverfahren aussagen können. 
Während des Verfahrens haben sie kaum Zugang zu Qualifizierungs- oder 
Arbeitsmöglichkeiten. Danach müssen sie Deutschland verlassen. Das  
gilt für Kinder wie für Erwachsene und unabhängig davon, ob sie vor  
Gericht ihre eigenen Ansprüche auf Lohn und Schadenersatz gegen die  
Täter durchgesetzt haben. Dies widerspricht der Europaratskonvention  
gegen Menschenhandel, die für Minderjährige einen am Kindeswohl  
orientierten Aufenthaltstitel vorschreibt. Auch ihre staatliche  
Entschädigung hängt maßgeblich von der Durchführung eines  
Strafverfahrens ab. Darüber hinaus haben Zugang zu staatlicher  
Entschädigung nur die, die Opfer körperlicher Gewalt geworden sind.  
Menschenhandel aufgrund der Bedrohung mit Gewalt oder der Bedrohung  
von Kindern und anderen Familienangehörigen ist nach dem geltenden  
Opferentschädigungsgesetz nicht entschädigungsfähig. 
 
   Deutschland hatte trotz Fristablauf im April 2013 und Mahnung der  
EU-Kommission die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel noch nicht  
umgesetzt. Einen Gesetzesbeschluss des alten Bundestages, der sich  
auf das Straf- und Gewerberecht beschränkte, stoppte der Bundesrat im 
September. Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel war zwar  
Ende 2012 ratifiziert worden, ohne jedoch gesetzliche Verbesserungen  
der Opferrechte vorzunehmen. 
 
   Anlässlich des Europäischen Tages gegen Menschenhandel stellt das  
Deutsche Institut für Menschenrechte heute auch eine neue Publikation 
vor, welche die aktuelle Rechtslage und Praxis in Bezug auf die  
Betroffenenrechte analysiert und detaillierte Empfehlungen an  
Behörden, Politik und Beratungsstellen zur Stärkung der  
Menschenrechte der Betroffenen ausspricht. 
 
   Die Handreichung ist eine gemeinsame Publikation des Projektes  
"Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken" am  
Deutschen Institut für Menschenrechte und des KOK e.V. - Bundesweiter 
Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im  
Migrationsprozess. 
 
   Das Projekt "Zwangsarbeit heute" wurde von 2009 bis 2013 in  
Kooperation mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"  
durchgeführt. 
 
   Heike Rabe, Naile Tanis (2013): Menschenhandel als  
Menschenrechtsverletzung - Strategien und Maßnahmen zur Stärkung der  
Betroffenenrechte. Bundesweiter Koordinierungskreis gegen  
Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess - KOK e.V. und 
Institut für Menschenrechte, Berlin.  
www.institut-fuer-menschenrechte.de/no_cache/publikationen.html 
 
   Hintergrundinformationen: http://ots.de/5Ai3p  
 
 
 
Pressekontakt: 
 
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin 
Telefon: 030 25 93 59 - 14  
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de
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