| | | Geschrieben am 03-09-2013 Psychische Belastungen am Arbeitsplatz - Nicht warten bis es zu spät ist!
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 Berlin (ots) - Ständige Erreichbarkeit und hohe Anforderungen im
 Beruf können langfristig psychische Erkrankungen begünstigen. Wenn
 Stress und psychische Belastungen chronisch werden oder dies bei
 Arbeitnehmern zu regelmäßigem Alkohol-, Medikamenten- und
 Drogenmissbrauch führt, besteht Handlungsbedarf. Wird eine akute
 psychische Erkrankung nicht behandelt, kann sie langfristig zu
 Depressionen, Burn-out oder Suchterkrankungen führen. Für den
 Arbeitnehmer kann dies bis zum Arbeitsplatzverlust führen. Für den
 Arbeitgeber bedeutet dies vor allem vermehrte Fehlzeiten und eine
 verringerte Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers. Soweit sollte es
 nicht kommen. Die Arbeitsmediziner der TÜV warnen vor den Gefahren
 psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und empfehlen, frühzeitig
 ärztliche Hilfe zu suchen.
 
 Etwa ein Drittel aller Arbeitnehmer leidet laut Bundesanstalt für
 Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter Termin- und Leistungsdruck.
 Problematisch sei, dass bestimmte belastende Arbeitsbedingungen bei
 Arbeitnehmern Alkohol-, Medikamenten- und Drogenmissbrauch
 begünstigen könnten, so die TÜV-Arbeitsmediziner vom Arbeitskreis
 Arbeitsmedizin beim Verband der TÜV e. V. (VdTÜV). Vor allem nicht
 verschreibungspflichtige Medikamente, wie Beruhigungs-, Schmerz- und
 Schlafmittel würden vermehrt eingenommen werden. Sie können zu
 Konzentrationsstörungen und verlangsamten Reaktionen am Arbeitsplatz
 führen. Leistungssteigernde Mittel wie Amphetamine oder Kokain
 dagegen führen zu Überaktivität, aggressivem und risikoreichem
 Verhalten. Wird bei einem Arbeits- oder Wegeunfall die
 missbräuchliche Einnahme dieser Mittel nachgewiesen, kann der
 Versicherungsschutz für den Arbeitnehmer erlöschen. Rund 1,5
 Millionen Menschen in Deutschland sind von Medikamenten abhängig, was
 im Hinblick auf die Arbeitssicherheit besonders kritisch ist.
 Betroffene sind unter regelmäßigem und übermäßigem Alkohol- und
 Medikamenteneinfluss am Arbeitsplatz nicht mehr in der Lage, sicher
 und sorgfältig zu arbeiten.
 
 Die TÜV-Arbeitsmediziner raten Arbeitnehmer andauernden
 psychischen Stress am Arbeitsplatz sowie Alkohol- oder
 Medikamentenmissbrauch ernst zu nehmen und sich an ihren Arbeitgeber
 zu wenden, der im Zuge seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht für die
 Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter sorgen muss. Der
 Mitarbeiter sollte den Arbeitgeber beauftragen, den Betriebsarzt
 anzurufen. Den medizinischen Grund der Anfrage muss der Arbeitnehmer
 dem Arbeitgeber nicht offen legen. Der Betriebsarzt stellt im Rahmen
 einer Arbeitsplatz- und Gefährdungsbeurteilung sowie individuellen
 Untersuchung des Beschäftigten die Ursachen für eine psychische
 Belastung fest. Ziele der Beratung sind gezielte individuelle
 Lösungen zur Suchtprävention und Stressabbau. Generell sollte  der
 Schutz vor psychischen Belastungen am Arbeitsplatz so
 selbstverständlich sein, wie der Schutz vor Lärm oder Chemikalien.
 Die TÜV- Arbeitsmediziner betonen, dass Betriebsärzte  gegenüber den
 Arbeitgebern der Schweigepflicht unterliegen, sodass betroffene
 Mitarbeiter keine Konsequenzen zu befürchten haben. Die Kosten des
 Betriebsarztbesuchs hat der Arbeitgeber zu tragen.
 
 Die Arbeitsmediziner der TÜV-Unternehmen kümmern sich in Betrieben
 und Organisationen um die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz
 am Arbeitsplatz, unabhängig von der Berufsgruppe und Hierarchieebene.
 Sie beraten Arbeitnehmer individuell am Arbeitsplatz und -umfeld
 sowie Arbeitgeber im Rahmen ihrer gesetzlichen Führsorgepflichten in
 Bezug auf die Sicherheit der Mitarbeiter im Unternehmen.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Geraldine Salborn
 VdTÜV Verband der TÜV e.V.
 T.: +49 30 760095-580
 geraldine.salborn@vdtuev.de
 
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