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Bundestagswahl 2013: Briefwähler sollten jetzt Antrag stellen

Geschrieben am 02-09-2013

Wiesbaden (ots) - Es ist guter demokratischer Brauch, dass die
Wählerinnen und Wähler am Wahltag ihre Stimme im Wahllokal persönlich
abgeben. Der Bundeswahlleiter macht darauf aufmerksam, dass die
Stimmabgabe aber auch durch Briefwahl möglich ist. Damit die dafür
erforderlichen Unterlagen rechtzeitig eintreffen, sollte der Antrag
auf Briefwahl jedoch so schnell wie möglich gestellt werden.

Wer bei der Bundestagswahl 2013 seine Stimme per Briefwahl abgeben
möchte, muss bei seiner Gemeinde schriftlich oder mündlich
(persönlich) einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellen.
Der Antrag kann auch per Telefax oder E-Mail gestellt werden,
allerdings nicht telefonisch. Zahlreiche Gemeinden bieten auch einen
Online-Antrag an.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine entsprechende
schriftliche Vollmacht vorlegen. Ein Vordruck für den Antrag auf
Wahlschein und Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite
der Wahlbenachrichtigung, die alle im Wählerverzeichnis eingetragenen
Wahlberechtigten bereits erhalten haben.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der
Wahl, das heißt bis zum 20. September 2013, bis 18.00 Uhr beantragt
werden. In besonderen Ausnahmefällen (zum Beispiel bei nachgewiesener
plötzlicher Erkrankung) ist dies auch noch bis zum Wahltag, dem 22.
September 2013, bis 15.00 Uhr möglich. Wer seinen Antrag im Wahlamt
persönlich abgibt, erhält die Briefwahlunterlagen sofort und kann im
Wahlamt seine Stimme abgeben.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen im roten Wahlbriefumschlag
müssen spätestens bis zum Wahltag, dem 22. September 2013, bis 18.00
Uhr, bei der auf dem Umschlag angegebenen Gemeindebehörde eingehen.
Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauswertung nicht
mehr berücksichtigt werden. Um den rechtzeitigen Eingang
sicherzustellen, sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am
dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 19. September
2013, abgesandt werden. Briefwähler/-innen können ihren Wahlbrief
auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Adresse
abgeben oder abgeben lassen. Bei der Briefwahl trägt die Wählerin
beziehungsweise der Wähler das Risiko des rechtzeitigen Zugangs.

Das Wahlrecht darf auch bei Briefwahl nur persönlich und geheim
ausgeübt werden. Wer nicht lesen kann oder durch körperliche
Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu
falten, in den Wahlumschlag zu legen oder den Wahlbrief selbst zur
Post zu bringen, kann hierfür - unter Beachtung bestimmter Vorgaben,
die auf dem Wahlschein und im Merkblatt zur Briefwahl aufgeführt sind
- eine andere Person um Hilfe bitten.

Weitere Hinweise zur Briefwahl enthält auch das Merkblatt, das den
Briefwahlunterlagen beigefügt ist, sowie der Internetauftritt des
Bundeswahlleiters unter

www.bundeswahlleiter.de --> "Bundestagswahl 2013" --> Briefwahl

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters, Telefon: (0611) 75-4683,
www.bundeswahlleiter.de/de/kontakt



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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