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DGAP-Adhoc: KUKA Aktiengesellschaft: KUKA Aktiengesellschaft begibt Wandelschuldverschreibung

Geschrieben am 23-07-2013

KUKA Aktiengesellschaft / Schlagwort(e): Anleiheemission

23.07.2013 08:05

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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KUKA Aktiengesellschaft
Zugspitzstrasse 140, 86165 Augsburg

- ISIN DE0006204407 -

Zugelassen an folgenden deutschen Börsen:
Frankfurt am Main und München

Marktsegment: Prime Standard

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE
JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT
SIND

KUKA Aktiengesellschaft begibt Wandelschuldverschreibung

Der Vorstand der KUKA Aktiengesellschaft hat heute mit Zustimmung des
Aufsichtsrats beschlossen, eine Wandelschuldverschreibung im
Gesamtnennbetrag von EUR 91.200.000 mit einer Endfälligkeit am 12. Februar
2018 anzubieten Die Wandelschuldverschreibungen sind anfänglich in bis zu
2.477.809 neue, auf den Inhaber lautende Stückaktien der KUKA
Aktiengesellschaft wandelbar. Das Bezugsrecht der Aktionäre ist
ausgeschlossen.

Mit Begebung dieser Wandelschuldverschreibungen wird die bereits am 12.
Februar 2013 ausgegebene Wandelschuldverschreibung (Nennbetrag: EUR
58.800.000) um den zuvor genannten Gesamtnennbetrag auf dann insgesamt EUR
150.000.000 erhöht. Die Wandelschuldverschreibungen werden mit einem
jährlichen Zinssatz von 2,00% verzinst; sie werden in
Teilschuldverschreibungen in Höhe von EUR 100.000 je Schuldverschreibung
begeben und, sofern sie nicht zuvor gewandelt, zurückgekauft oder
zurückbezahlt wurden, bei Endfälligkeit zum Nennbetrag zurückbezahlt. Der
anfängliche Wandlungspreis beträgt EUR 36,8067.

Die Wandelschuldverschreibungen werden ausschließlich institutionellen
Investoren außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada,
Australien und Japan im Rahmen einer Privatplatzierung angeboten.

Die Wandelschuldverschreibungen werden zu einem Preis über dem Nennbetrag
ausgegeben. Der Ausgabebetrag wird voraussichtlich noch im Laufe des
heutigen Tages im Rahmen eines beschleunigten Bookbuilding-Verfahrens
ermittelt.

Die Wandelschuldverschreibungen werden von der KUKA Aktiengesellschaft
voraussichtlich am oder um den 26. Juli 2013 begeben und sollen im
Anschluss hieran zum Handel in den Freiverkehr der Frankfurter
Wertpapierbörse einbezogen werden.

Der Erlös aus der Wandelschuldverschreibung dient der mittelfristigen
Optimierung der Bilanz sowie der Erhöhung der finanziellen Flexibilität,
unter anderem zur Finanzierung des Unternehmenswachstums.

Augsburg, 23. Juli 2013

KUKA Aktiengesellschaft

Der Vorstand

WICHTIGE MITTEILUNG

NICHT ZUR VERTEILUNG ODER ABGABE INNERHALB DER ODER IN DIE VEREINIGTEN
STAATEN VON AMERIKA, AUSTRALIEN, KANADA ODER JAPAN, ODER IN JEDE ANDERE
JURISDIKTION, IN DER ANGEBOTE ODER VERKÄUFE NACH GELTENDEM RECHT UNTERSAGT
SIND

Diese Ad-hoc-Mitteilung dient ausschließlich Informationszwecken und stellt
weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf
von Wertpapieren dar. Im Zusammenhang mit dieser Transaktion gab es weder
ein öffentliches Angebot, noch wird es ein öffentliches Angebot der
Wandelschuldverschreibungen geben. Im Zusammenhang mit dem Angebot der
Wandelschuldverschreibungen wird kein Prospekt erstellt. Die
Wandelschuldverschreibungen dürfen in keiner Jurisdiktion öffentlich
angeboten werden, wenn die Emittentin der Wandelschuldverschreibungen in
einer solchen Jurisdiktion dazu verpflichtet wäre, einen Prospekt oder ein
anderes Angebotsdokument in Bezug auf die Wandelschuldverschreibungen zu
erstellen oder zu registrieren.

Die Verteilung dieser Ad-hoc-Mitteilung und das Angebot und der Verkauf der
Wandelschuldverschreibungen können in bestimmten Jurisdiktionen
gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die diese
Ad-hoc-Mitteilung lesen, sollten sich über diese Beschränkungen informieren
und diese Beschränkungen einhalten.

Diese Ad-hoc-Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur
Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten
von Amerika dar. Die in dieser Mitteilung erwähnten Wertpapiere
(einschließlich der Wandelschuldverschreibungen und den im Zuge der
Wandlung zu liefernden Aktien der KUKA Aktiengesellschaft) sind und werden
nicht gemäß dem United States Securities Act von 1933 in zuletzt geänderter
Fassung (der 'Securities Act') oder nach dem Recht eines Bundesstaats
innerhalb der Vereinigten Staaten registriert und dürfen nicht in den
Vereinigten Staaten verkauft oder zum Verkauf angeboten werden, außer gemäß
einer einschlägigen Ausnahme von den Registrierungserfordernissen nach dem
Securities Act oder den jeweiligen bundesstaatlichen Wertpapiergesetzen.
Diese Ad-hoc-Mitteilung sowie die darin enthaltenen Informationen dürfen
weder in den Vereinigten Staaten noch in irgendeiner anderen Jurisdiktion,
wo das Angebot oder der Verkauf nach den dort anwendbaren Gesetzen verboten
wäre oder an Publikationen mit einer allgemeinen Verbreitung in den USA
verteilt oder versendet werden. Die Wandelschuldverschreibungen werden
außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika nur in Übereinstimmung mit
der 'Regulation S' unter dem Securities Act angeboten und verkauft. Es wird
kein Angebot der Wandelschuldverschreibungen in den Vereinigten Staaten
gemacht.

Diese Ad-hoc-Mitteilung richtet sich im Vereinigten Königreich nur an (i)
Anleger mit Berufserfahrung in Angelegenheiten in Bezug auf Investitionen,
die unter Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000
(Financial Promotion) Order 2005 (nachfolgend als 'Order' bezeichnet)
fallen, und (ii) Rechtspersönlichkeiten mit hohem Eigenkapital, die unter
Artikel 49(2) der Order fallen, und (iii) alle Personen, an die sie in
sonstiger Weise rechtmäßig verteilt werden darf (zusammen werden diese
Personen als 'qualifizierte Personen' bezeichnet). Die
Wandelschuldverschreibungen stehen nur qualifizierten Personen zur
Verfügung, und jede Aufforderung, jedes Angebot oder jede Vereinbarung,
solche Wertpapiere zu beziehen, zu kaufen oder anderweitig zu erwerben,
wird nur gegenüber qualifizierten Personen abgegeben. Personen, die keine
qualifizierten Personen sind, sollten in keinem Fall im Hinblick oder
Vertrauen auf diese Ad-hoc-Mitteilung oder ihren Inhalt handeln.




Kontakt:
Herr Andreas Spitzauer
Tel.: +49 (0)821 7975-216
Fax: +49 (0)821 7975-213
E-Mail: andreas.spitzauer@kuka.com


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: KUKA Aktiengesellschaft
Postfach 43 12 69
86072 Augsburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)821 797 - 0
Fax: +49 (0)821 7975 - 333
E-Mail: IR@kuka.com
Internet: www.kuka.com
ISIN: DE0006204407
WKN: 620440
Indizes: MDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard), München;
Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover,
Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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