| | | Geschrieben am 14-07-2013 Schwäbische Zeitung: Leitartikel - Schweigen Sie, Bushido!
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 Ravensburg (ots) - Was will Anis Mohammed Youssef Ferchichi, alias
 Bushido? Provozieren will er, vor allem aber Kasse machen. Doch wer
 in einem musikalisch grauenhaften Rap-Lied darüber fantasiert, auf
 die Grünen-Politikerin Claudia Roth zu schießen, in Gossenmanier
 droht, man werde sich Journalisten und Staatsschützer vornehmen, kann
 sich kaum auf die künstlerische Freiheit herausreden, die es zu
 schützen gelte.
 
 Wir urteilen hier nicht über die künstlerischen Möglichkeiten des
 Mannes, über den echte Rap-Stars in den USA wohl eher die Nase
 rümpfen würden. Recht und Gesetz sind bei Bushido überflüssiges
 Beiwerk, Gewalt und Statussymbole wie Edelkarossen scheinen
 erstrebenswerte Ziele. Das mögen Fans in einer bestimmten
 rebellischen Lebensphase ganz cool finden. Wenn man über diesen Punkt
 hinaus ist, wird es bedenklich. Oder gar justiziabel.
 
 In Bushidos Video "Stress ohne Grund" schimpft er auf die Medien,
 die über seine engen Verbindungen zu einer kriminellen libanesischen
 Familie in Berlin schreiben. Es geht gegen den Berliner Bürgermeister
 Klaus Wowereit, weil der homosexuell ist, es geht gegen das LKA und
 das BKA. Die Feindbilder sind bei Bushido auswechselbar, erlaubt ist
 alles, was Umsatz bringt, gerne attackiert er auch mal Frauen.
 
 Die Freiheit der Kunst ist ein hohes Gut. Die Böhsen Onkelz oder
 der Künstler Jonathan Meese, der mit Hitlergruß auf die Bühne tritt,
 haben dieses so wenig geachtet, wie jetzt Bushido. Für den in Bonn
 geborenen Berliner Gangsta-Rapper ist die Morddrohung kein
 Ausrutscher. Sie ist Kalkül. Die Öffentlichkeit empfand Bushido lange
 als unterhaltsam, 2011 bekam er einen Bambi verliehen, und er fand
 gar einen Bundestagsabgeordneten, bei dem er medienwirksam ein
 Praktikum absolvieren durfte. Wenn es jetzt zu einem Verfahren gegen
 Bushido kommt, wird nicht darüber befunden, was Kunst oder was
 Schwachsinn ist. Sondern es geht um die Verherrlichung von Gewalt und
 um die Anstiftung zu einer Straftat.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Schwäbische Zeitung
 Redaktion
 Telefon: 0751/2955 1500
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