| | | Geschrieben am 05-07-2013 DGAP-Adhoc: RIB Software AG: RIB Software AG beschließt Fortsetzung des Aktienrückkaufs
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 RIB Software AG  / Schlagwort(e): Aktienrückkauf
 
 05.07.2013 19:34
 
 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
 die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
 Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
 
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 Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Aktienrückkauf
 
 RIB Software AG beschließt Fortsetzung des Aktienrückkaufs
 
 Stuttgart, 05. Juli 2013 - Der Vorstand der RIB Software AG (ISIN
 DE000A0Z2XN6) hat beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm der Gesellschaft
 auszudehnen und fortzusetzen.
 
 Der Beschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai
 2012, bis zum 23. Mai 2017 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des
 Grundkapitals zu erwerben, was einem Umfang von 3.871.542 Aktien
 entspricht.
 
 Das Rückkaufprogramm war zunächst bis zum 15. April 2013 befristet und auf
 1 Mio. Aktien begrenzt. Nachdem bis zum 15. April 2013 bereits 389.573
 Aktien zurückgekauft worden waren, wurde das verbleibende Kontingent mit
 der am 22. April 2013 beschlossenen Fortsetzung des Rückkaufprogramms
 nunmehr ausgeschöpft. Damit hat die Gesellschaft bislang insgesamt 1 Mio.
 Aktien zurückgekauft.
 
 Der Vorstand hat daher beschlossen, das Rückkaufprogramm auf weitere 1 Mio.
 Aktien auszudehnen und befristet bis zum 15. April 2014 fortzusetzen. Die
 Aktien werden ausschließlich über die Börse zurückgekauft. Der Kaufpreis je
 Aktie darf den nach näherer Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung
 vom 24. Mai 2012 zu ermittelnden Börsenpreis der Aktie im Xetra-Handel um
 nicht mehr als 10 % überschreiten und um nicht mehr als 10 %
 unterschreiten. Die Aktien können zu allen in der Ermächtigung der
 Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 genannten Zwecken verwendet werden,
 insbesondere als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen oder zur
 Bedienung von Rechten aus Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
 
 Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts vorgenommen.
 Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut angewiesen, die Handelsbedingungen
 des Artikels 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
 Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG
 des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für
 Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. L 336/33 vom 23.
 Dezember 2003) (nachfolgend 'EG-Verordnung') und die in diesem
 Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten und der
 Gesellschaft die Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich
 sind, um den in der EG-Verordnung vorgeschriebenen Mitteilungspflichten
 nachzukommen. Das Kreditinstitut trifft die jeweiligen Entscheidungen über
 den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der
 Gesellschaft.
 
 Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
 jederzeit ausgesetzt werden. Die RIB Software AG wird über die Fortschritte
 des Aktienrückkaufprogramms unter www.rib-software.com regelmäßig
 informieren.
 
 
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 Sprache:      Deutsch
 Unternehmen:  RIB Software AG
 Vaihinger Str. 151
 70567 Stuttgart
 Deutschland
 Telefon:      +49 (0)711-7873-0
 Fax:          +49 (0)711-7873-311
 E-Mail:       info@rib-software.com
 Internet:     www.rib-software.com
 ISIN:         DE000A0Z2XN6
 WKN:          A0Z2XN
 Börsen:       Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
 in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart
 
 Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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