(Registrieren)

Schlampiger Verwalter / Trotzdem scheiterte seine Ablösung aus dem Amt (BILD)

Geschrieben am 01-07-2013

Berlin (ots) -

Eigentümergemeinschaften bezahlen dem Verwalter Geld dafür, dass
er ihre Angelegenheiten zuverlässig und fristgerecht erledigt.
Erfüllt ein Beauftragter diese Voraussetzungen nicht, dann kann sich
die Gemeinschaft von ihm trennen - schlimmstenfalls auch ohne
Einhaltung von Fristen. Doch nicht jeder Fehler reicht nach
Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS aus, gleich
zum Äußersten zu greifen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR
105/11)

Der Fall:

Ein einzelner Wohnungseigentümer drängte darauf, dass der
Verwalter abberufen werde, weil er Eintragungen erst mit einer
sechswöchigen Verspätung vorgenommen habe. Der Betroffene führte zu
seiner Entschuldigung aus, dass die Probleme zum Teil auf einer neu
von ihm verwendeten Software beruhten. Die übrigen Eigentümer wollten
es damit bewenden lassen, doch der eine Kritiker des Verwalters
beharrte jedoch weiterhin auf dessen Kündigung.

Das Urteil:

Die Richter betonten, dass der Eigentümergemeinschaft ein
Beurteilungsspielraum zustehe, innerhalb dessen sie entscheiden
könne, wie weit sie einen Fehler ahnde oder nicht. Erst dann, "wenn
die Ablehnung der Abberufung (des Verwalters) aus objektiver Sicht
nicht mehr vertretbar" erscheine, könne man den Antrag eines
einzelnen Mitglieds nicht mehr so ohne weiteres abschmettern. Dieser
Punkt sei im konkreten Fall aber noch nicht erreicht gewesen.



Pressekontakt:
Dr. Ivonn Kappel
Referat Presse
Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen
Tel.: 030 20225-5398
Fax : 030 20225-5395
E-Mail: ivonn.kappel@dsgv.de


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

472585

weitere Artikel:
  • Zu spät bezahlt / Miete wurde jahrelang Mitte statt Anfang des Monats überwiesen (BILD) Berlin (ots) - Wenn es der Eigentümer einer Immobilie über einen jahrelangen Zeitraum widerspruchslos hinnimmt, dass sein Mieter den monatlichen Zins zum falschen Zeitpunkt überweist, dann kann er später nicht abrupt wegen einer Verletzung der Vertragspflichten kündigen. So sieht es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS die höchstrichterliche Rechtsprechung in Deutschland. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen VIII ZR 191/10) Der Fall: Es war ein klarer Vertragsverstoß, daran gab es nichts zu rütteln. mehr...

  • Generationswechsel: Wealth Management tut sich noch schwer mit der "Generation Y" Frankfurt am Main (ots) - Die nachwachsende Generation ist flexibel, vernetzt und bestens informiert / Besondere Interessen von Frauen zu wenig berücksichtigt / Vermögensverwalter investieren in digitale Kommunikation Vermögensverwalter weltweit werden in den kommenden Jahren kräftig in das Customer Relationship Management, also die systematische Pflege und Verbesserung ihrer Kundenbeziehungen, investieren müssen, um sich besser auf die Bedürfnisse und Wünsche der nächsten Generation ihrer vermögenden Kundschaft einzustellen. mehr...

  • DGAP-Adhoc: Einhell Germany AG: Acquisition of Ozito Industries Pty Ltd. Einhell Germany AG / Key word(s): Acquisition/Acquisition 01.07.2013 10:02 Dissemination of an Ad hoc announcement according to § 15 WpHG, transmitted by DGAP - a company of EQS Group AG. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. --------------------------------------------------------------------------- 'Ad hoc announcement according to § 15 WpHG' Acquisition of Ozito Industries Pty Ltd Einhell Germany AG (ISIN: DE 0005654933) which is listed under Prime Standard of Deutsche Börse AG announces mehr...

  • DGAP-Adhoc: Einhell Germany AG: Übernahme Ozito Industries Pty Ltd Einhell Germany AG / Schlagwort(e): Firmenübernahme/Firmenübernahme 01.07.2013 10:02 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- 'Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG' Übernahme Ozito Industries Pty Ltd Die im Prime Standard der Deutschen Börse AG notierte Einhell Germany AG (ISIN: DE 0005654933) gibt folgendes bekannt: mehr...

  • Handeln zum halben Preis / Neukunden des Sparkassen Brokers zahlen jetzt nur die Hälfte der Orderprovision Wiesbaden (ots) - Anleger, die bis zum 31. Dezember 2013 ein Depot beim Sparkassen Broker eröffnen, sichern sich ein halbes Jahr lang 50 Prozent Rabatt auf die Orderprovision. Schon für weniger als 5 Euro können die Neukunden dann beim zentralen Online-Broker der Sparkassen-Finanzgruppe eine Order durchführen. Darüber hinaus profitieren sie von attraktiven Vieltrader-Rabatten ab 100 Trades im Jahr. Die Depotführung ist bereits bei einer Wertpapiertransaktion oder einem Vermögensbestand von 10.000 Euro im Quartal kostenlos. "Wer mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht