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Brandenburg kann im Bundesrat das von der Bundesregierung beschlossene Comeback von Nachtspeicherheizungen verhindern

Geschrieben am 06-06-2013

Berlin (ots) - Zur Anrufung des Vermittlungsausschusses fehlen nur
die Stimmen der rot-roten Regierung in Potsdam - Linken-Minister
Christoffers will die katastrophale EnEV-Novelle am morgigen Freitag
durchwinken

Die von der schwarz-gelben Koalition am 17. Mai im Bundestag
verabschiedete katastrophale Novelle der Energieeinsparverordnung
(EnEV) könnte noch an einem Veto des Bundesrats scheitern. Nach
Informationen der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) fehlen zur
Anrufung des Vermittlungsausschusses am morgigen Freitag drei
Stimmen, die die rot-rote Landesregierung Brandenburgs liefern
könnte. Doch hier sperrt sich nach den DUH-Informationen vor allem
der von der Partei Die Linke gestellte Wirtschaftsminister Ralf
Christoffers.

"Es wäre vermutlich eine politische Premiere, wenn ausgerechnet
Die Linke der schwarz-gelben Bundesregierung bei deren Versuch unter
die Arme greift, das mit der EnEV-Novelle geplante Roll-Back in
Sachen Energieeffizienz in Deutschland durchzusetzen", erklärte die
Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Dr. Cornelia Ziehm.
Sie appellierte an den brandenburgischen Ministerpräsident Matthias
Platzeck (SPD), seinen Wirtschaftsminister zur Räson zu bringen. Mit
der EnEV-Novelle will die Bundesregierung unter anderem die erst 2009
von der Großen Koalition im Bund durchgesetzte schrittweise
Außerbetriebname elektrischer Nachtspeicherheizungen rückgängig
machen.

Damit würde einem technischen Fossil aus der Frühzeit der
Bundesrepublik zu einem Comeback verholfen. Die Nachtspeicherheizung
gilt seit Jahrzehnten als Inbegriff einer ineffizienten Raumheizung.
Nachtspeicherheizungen wirken als Klimakiller, weil sie vorzugsweise
mit Braunkohlestrom befeuert werden. Ältere Baureihen enthalten
darüber hinaus das schwer zu entsorgende Lungengift Asbest.
Gleichzeitig wird in der EnEV-Novelle auf jegliche Regelung zum
Austausch ineffizienter Heizkessel der Baujahre 1978 und früher
verzichtet.

Der derzeitige Bestand von etwa 1,6 Millionen
Nachtspeicherheizungen in Deutschland ist verantwortlich für eine
Stromverschwendung von 10 bis 15 Terawattstunden (TWh) - das
entspricht rund zwei bis drei Prozent des nationalen Strombedarfs.
Dass sie den aufgrund von Netzengpässen abgeregelten Strom aus
Erneuerbaren Energien (2011: 0,42 TWh) aufnehmen, ist im Vergleich zu
anderen Optionen (Wärmepumpen, stromgeführte KWK) ineffektiv und
längst nicht immer möglich. Im Gegenteil: Nachtspeicherheizungen
brauchen vor allem im Winter Strom, auch wenn bei Höchstlast kein
Wind weht. Sie werden dann zu einer Zusatzbelastung für das
Stromsystem, wie man in Frankreich mit einer großen Zahl von
Stromheizungen bei jedem strengen winterlichen Frost beobachten kann.

Die Rettung der Nachtspeicherheizung hatte während einer
Expertenanhörung im Bundestag insbesondere der Essener Stromkonzern
RWE gefordert, der seinen Strom vor allem aus nordrhein-westfälischer
Braunkohle gewinnt. Traditionell dienten Nachtspeicherheizungen dazu,
um die Stromverbrauchstäler in der Nacht zu füllen und damit den
Dauerbetrieb von Grundlastkraftwerken auf Basis von Braunkohle und
Atom abzusichern. In Brandenburg erzeugt Vattenfall seinen Strom -
ebenfalls fast ausschließlich aus Braunkohle.

In ihrem Energiekonzept aus dem Jahr 2010 bemängelt die
Bundregierung zwar ausdrücklich, dass "die überwiegende Mehrheit der
Heizungssysteme nicht dem Stand der Technik" entspreche. Gleichzeitig
verweigert sie sich jetzt aber jeder Maßnahme zum Austausch völlig
veralteter Heizungsanlagen. Das im Energiekonzept verkündete Ziel der
Bundesregierung, bis 2050 einen "nahezu klimaneutralen
Gebäudebestand" zu erreichen, würde nach Überzeugung der DUH in immer
weitere Ferne rücken, wenn die Novelle der EnEV nicht noch im letzten
Moment am Widerstand der Länderkammer scheitert.



Pressekontakt:
Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende
Tel.: 0302400867-0; Mobil: 0160 94182496; E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse
Tel.: 0302400867-0; Mobil: 0171 5660577; E-Mail: rosenkranz@duh.de


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