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Rheinische Post: Spitzenbeamte dürfen nicht bummeln = Von Gerhard Voogt

Geschrieben am 05-06-2013

Düsseldorf (ots) - Selbstanzeigen von Steuersündern werden in NRW
derzeit offenbar langsamer bearbeitet als sonst. Das hat mit der
hohen Fallzahl und mit der Komplexität der Ermittlungen zu tun.
Offenbar hapert es aber auch bei der Motivation mancher Aufklärer.
Die Spitzenbeamten in den Finanzverwaltungen sind von der
Besoldungs-Nullrunde der rot-grünen Landesregierung betroffen und
fühlen sich verschaukelt. Als Reaktion erledigen nicht wenige ihren
Dienst nach Vorschrift. Folge: Die Aktenberge, die sich auf den
Schreibtischen in den Behörden türmen, werden immer höher. Der Ärger
der Beamten über den "Wortbruch" der Landesregierung ist
nachvollziehbar. Warum sollten sie Überstunden machen, wenn Rot-Grün
ihnen trotz Rekordsteuereinnahmen leistungsgerechte Bezüge
verweigert? Gegen "Dienst nach Vorschrift" ist nichts einzuwenden.
Anders verhält es sich, wenn damit ein Bummelstreik umschrieben wird.
Beamte sind als Staatsdiener in vielerlei Hinsicht privilegiert. Sie
haben die Pflicht, ihre Arbeit im Rahmen der Dienstzeiten zügig zu
erledigen. Wer unzufrieden ist, hat die Gelegenheit, seinen Protest
am dafür vorgesehenen Ort zum Ausdruck zu bringen - in der
Wahlkabine.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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