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Freie Presse (Chemnitz): Weltnichtrauchertag: Drogenbeauftragte - bei Tabakabnängigkeit sollten die Krankenkassen die Kosten für Therapie und Medikamente übernehmen

Geschrieben am 30-05-2013

Chemnitz (ots) - Chemnitz. Rauchertherapien und Medikamente gegen
das Entzugssyndrom sollen künftig von den Krankenkassen bezahlt
werden. Um dies zu erreichen, bereitet der Wissenschaftliche
Aktionskreis Tabakentwöhnung derzeit mit mehreren medizinischen und
psychologischen Fachgesellschaften Musterklagen gegen Krankenkassen
vor. "Wir wollen wissen, ob die Gesetzeslage dem
Gleichbehandlungsgebot und dem Recht auf gesundheitliche
Unversehrtheit und Behandlung widerspricht. Deshalb werden die Klagen
auch so vorbereitet, dass sie gegebenenfalls von Sozialgerichten
direkt zur Entscheidung an das Bundesverfassungsgericht
weitergeleitet werden könnten", sagte einer der Initiatoren der
Aktion, Professor Stephan Mühlig der in Chemnitz erscheinenden
"Freien Presse" (Freitagausgabe). Mühlig ist Geschäftsführender
Direktor des Instituts für Psychologie an der Technischen Universität
Chemnitz.

Hintergrund für den Vorstoß der Mediziner und Wissenschaftler ist
die Tatsache, dass in Deutschland bei der Behandlung von Suchtkranken
mit zweierlei Maß gemessen wird. Während Alkohol- und
Drogenabhängigkeit seit Jahrzehnten als Suchtkrankheit anerkannt und
vom Gesundheitssystem finanziert werden, stuft das Sozialgesetzbuch
die Tabakentwöhnung als "Wellness"-Behandlung ein. Deshalb dürfen die
Krankenkassen die Therapieleistungen nicht bezahlen.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung unterstützt die
Forderung der Mediziner: "Rauchen ist und bleibt der bedeutendste
Risikofaktor für eine Vielzahl von Erkrankungen und vorzeitigen Tod.
Als Drogenbeauftragte habe ich mich in den letzten Jahren intensiv
mit Fragen der Suchtabhängigkeit und den erforderlichen
Behandlungsansätzen beschäftigt und komme zu Ergebnissen, die so von
der Bundesregierung noch nicht geteilt werden. Ich persönlich
unterstütze den Vorstoß, Tabakabhängigkeit als behandlungsbedürftige
Suchterkrankung anerkennen zu lassen. Ebenso wie die
Alkoholabhängigkeit führt die Tabakabhängigkeit zu schwerwiegenden
Folgeerkrankungen und gehört spätestens dann in ärztliche Hände. Wir
sollten alles dafür tun, diesen schwer erkrankten Menschen diejenige
Behandlung zukommen zu lassen, die sie benötigen. Nicht jedes
Nikotinpflaster, aber ärztlicherseits angeordnete
Entwöhnungsbehandlungen und entsprechende verordnungspflichtige
Medikamente bei einer vom Arzt diagnostizierten
Abhängigkeitserkrankung, müssten dann auch erstattungsfähig sein",
sagte Mechthild Dyckmans der "Freien Presse."



Pressekontakt:
Freie Presse (Chemnitz)
Torsten Kleditzsch
Telefon: +49 371 656-10400
torsten.kleditzsch@freiepresse.de


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