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EANS-Hauptversammlung: Ottakringer Getränke AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 28-05-2013

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Ottakringer Getränke AG
Wien, FN 84925s
ISIN AT0000758008 (Stammaktien)
ISIN AT0000758032 (Vorzugsaktien)

Einberufung der Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur
29. ordentlichen Hauptversammlung der Ottakringer Getränke AG
am Freitag, dem 28. Juni 2013, um 15 Uhr,
in 1160 Wien, Ottakringer Platz 1, Eingang Portier Feßtgasse,
auf dem Gerstenboden der Brauerei.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate Governance-
Berichts, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht und des vom
Aufsichtsrat erstatteten Berichts für das Geschäftsjahr 2012
2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2012
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012
5. Wahl von zwei Mitgliedern in den Aufsichtsrat
6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäfts-
jahr 2013

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG Insbesondere folgende Unterlagen sind
spätestens am 07. Juni 2013 auf der Internetseite der Gesellschaft
unter www.ottakringerkonzern.com zugänglich und werden auch in der
Hauptversammlung aufliegen: - Jahresabschluss samt Lagebericht, -
Corporate Governance-Bericht, - Konzernabschluss samt
Konzernlagebericht, - Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht
des Aufsichtsrats, jeweils für das Geschäftsjahr 2012; -
Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten, - Erklärungen der
Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 5 gemäß § 87
Abs 2 AktG, - Formular für die Erteilung einer Vollmacht, - Formular
für den Widerruf einer Vollmacht, - vollständiger Text dieser
Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gem. §§ 109, 110, 118 und 119
AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
07. Juni 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1160
Wien, Ottakringer Platz 1, Abteilung Investor Relations, Herr Mag.
Alexander Tesar, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden
Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der
Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 19. Juni 2013 der Gesellschaft entweder per
Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder an 1160 Wien, Ottakringer
Platz 1, Abteilung Investor Relations, Herr Mag. Alexander Tesar,
oder per E-Mail alexander.tesar@ottakringerkonzern.com wobei das
Verlangen in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist, zugeht. Bei einem Vorschlag zu Wahl eines
Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der Begründung die
Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die
Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes ist durch
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwort einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie bis 25. Juni 2013 an den Vorstand per
Telefax an + 43 (1) 49 100 - 2613 oder per E-Mail
sekretariat.menz@ottakringerkonzern.com gestellt werden.

Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz -
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat (Punkt 5
der Tagesordnung) können nur von Aktionären, die zusammen mindestens
1 % des Grundkapitals halten, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 19. Juni 2013 in der oben
angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist
die Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie über alle Umstände, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite
der Gesellschaft www.ottakringerkonzern.com zugänglich.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 18. Juni 2013 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 25. Juni 2013
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss,
nachzuweisen.

Per Post (in Schriftform): Ottakringer Getränke AG Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar Ottakringer Platz 1 1160 Wien Per
Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63 Per E-Mail:
anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist;

Ottakringer Getränke AG nimmt Depotbestätigungen und Erklärungen
gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere elektronische
Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet werden. Dies deshalb
da Ottakringer Getränke AG bei vorangegangenen Hauptversammlungen
SWIFT als elektronischen Kommunikationsweg angeboten hat, die
depotführenden Kreditinstitute hievon aber keinen nennenswerten
Gebrauch gemacht haben.

Kraftlos erklärte Aktienurkunden

Die Ottakringer Getränke AG ist verpflichtet, alle im Umlauf
befindlichen Inhaber-Aktienurkunden (effektive Aktienurkunden) durch
eine Sammelurkunde zu ersetzen und diese bei der OeKB zu hinterlegen.
In der 28. ordentlichen Hauptversammlung wurde darüber berichtet.
Aufgrund einer entsprechenden Genehmigung des Handelsgerichts Wien
vom 20. September 2012 wurden durch dreimalige Bekanntmachung im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung alle Aktionäre der Gesellschaft, welche
auf Inhaber lautende Stammaktien und Vorzugsaktien in effektiven
Aktienurkunden halten, aufgefordert die Aktienurkunden bis spätestens
zum 29. Jänner 2013 einzureichen. Der Vorstand hat mit Beschluss vom
12. Februar 2013 die nicht eingereichten effektiven auf Inhaber
lautenden Aktienurkunden nach § 67 AktG iVm § 262 Abs 29 AktG für
kraftlos erklärt. Die entsprechende Bekanntmachung erfolgte im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 20. Februar 2013.

Mit der Kraftloserklärung haben diese effektiven Aktienurkunden ihre
Wertpapiereigenschaft verloren und vermitteln kein Recht zur
Teilnahme und Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung der
Ottakringer Getränke AG. Betroffene Aktionäre, die noch über
effektive Aktienurkunden verfügen, können bei Raiffeisen Centrobank
AG, 1010 Wien, Tegetthoffstrasse 1, als Einreichstelle oder im Wege
der depotführenden Kreditinstitute während der üblichen
Geschäftsstunden die kraftlos erklärten Aktienurkunden einreichen.
Aufgrund dessen kann eine Gutschrift auf einem vom Aktionär
bekanntzugebendes Wertpapierdepot gebucht werden, dh es erfolgt eine
Depotgutschrift, die der Anzahl der jeweils eingereichten Stammaktien
(ISIN AT0000758008) und Vorzugsaktien (ISIN AT0000758032) entspricht.
Dies ist vom Aktionär - zur Wahrung seines Teilnahmerechts an der
kommenden Hauptversammlung - so rechtzeitig zu veranlassen, dass die
Depotgutschrift spätestens am Nachweisstichtag, 18. Juni 2013,
durchgeführt ist.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes, - Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben
über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
Bezeichnung der Gattung oder der Wertpapierkennnummer; Stammaktien
ISIN AT0000758008, Vorzugsaktien ISIN AT0000758032, - Depotnummer
bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den sich die
Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 18. Juni 2013 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Es können auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 27. Juni 2013,
16.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post (in Schriftform): Ottakringer Getränke AG Investor Relations
z.Hd. Herrn Mag. Alexander Tesar Ottakringer Platz 1 1160 Wien Per
Telefax: +43 (1) 8900 500 - 63 Per E-Mail:
anmeldung.ottakringer@hauptversammlung.at; wobei die Depotbestätigung
in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist;
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort;

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.ottakringerkonzern.com
abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 20.634.585,82 und ist zerlegt in
2.412.829 Stück Stammaktien und 426.552 Stück Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht. Jede Stammaktien gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält derzeit keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl der
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge 2.412.829 Stück.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Der Einlass zur
Behebung der Stimmkarten beginnt ab 14.00 Uhr.

Aktionäre, denen von ihren depotführenden Kreditinstituten weder
Eintrittskarten noch Kopien der Depotbestätigungen zugesandt wurde,
werden gebeten zur Hauptversammlung einen amtlichen, gültigen
Lichtbildausweis mitzubringen.

Wien, im Mai 2013

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Siegfried Menz
Vorstand
Tel.: +43 1 49100-2216
mailto:sigi.menz@ottakringerkonzern.com

Dr. Thomas Sautner
Unternehmenssprecher
Tel.: +43 1 49100-2215
mailto:thomas.sautner@ottakringerkonzern.com

Prok. Mag. Alexander Tesar
Leiter Finanz- u. Rechnungswesen
Investor Relations
Tel.: +43 1 49100-2253

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Ottakringer Getränke AG
Ottakringer Platz 1
A-1160 Wien
Telefon: +43 1 49100- 0
FAX: +43 1 49100- 2613
WWW: www.ottakringerkonzern.com
Branche: Getränke/Brauereien
ISIN: AT0000758032, AT0000758008
Indizes: Standard Market Auction, other listings
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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