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20 Jahre Internationales Haager Adoptionsabkommen / Deutschland muss Regelungslücken bei Auslandsadoptionen schließen

Geschrieben am 28-05-2013

Osnabrück (ots) - Das internationale Haager Adoptionsabkommen ist
ein wichtiges Instrument im Kampf gegen fachlich fragwürdige und
kriminelle Auswüchse des internationalen Adoptionswesens. Es gibt
allerdings in Deutschland immer noch Fälle, bei denen die Adoption
unter Umgehung des Haager Adoptionsabkommens durchgeführt wird. Diese
Regelungslücken müssen endlich geschlossen werden. Die deutsche
Gesetzgebung zu Auslandsadoptionen muss so harmonisiert werden, dass
das Haager Adoptionsabkommen das allein gültige Regelungswerk ist.
Außerdem muss sichergestellt werden, dass alle Staaten, die an
internationalen Adoptionsvermittlungsverfahren beteiligt sind, dem
Abkommen beitreten und die Standards uneingeschränkt umsetzen. Dies
erklärte das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes
anlässlich des 20. Jahrestages der Verabschiedung des Abkommens am
29. Mai.

»Das Haager Adoptionsabkommen hat das Ziel, Auslandsadoptionen
bestmöglich im Sinne der Kinder zu regeln und illegale Praktiken wie
den internationalen Adoptionskinderhandel zu unterbinden. Dieses
wichtige Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn die Schlupflöcher
geschlossen werden, mit denen Bestimmungen des Abkommens umgangen
werden können«, erklärte Danuta Sacher, Vorstandsvorsitzende von
terre des hommes. »Auch Deutschland ist hier gefordert, denn nach wie
vor wird bei uns gegen das Haager Adoptionsabkommen verstoßen. Es
muss sichergestellt werden, dass keine Auslandsadoptionen unter
Umgehung staatlich anerkannter Vermittlungsstellen durchgeführt
werden. Adoptionen ohne fachliche Begleitung und Prüfung des
familiären Umfeldes des Kindes wie auch der adoptierenden Eltern
widersprechen dem Kindeswohl diametral«, so Danuta Sacher.

terre des hommes hat zwischen 1967 und 1998 mehr als 2.800 Waisen
und verlassene Kinder aus verschiedenen Ländern an Adoptiveltern in
Deutschland vermittelt und sich für die Verabschiedung des Haager
Adoptionsabkommens eingesetzt. »Wir wissen aus unserer langjährigen
internationalen Programmarbeit um die Gefahren des Kinderhandels und
die große Nachfrage nach schnellen Auslandsadoptionen insbesondere
nach Katastrophen wie dem Erdbeben in Haiti 2010. Um Kinder vor
Schleppern und Menschenhändlern zu schützen, die ihre Not ausnutzen,
dürfen Auslandsadoptionen niemals privat und unter Umgehung der
gesetzlichen Standards erfolgen«, sagte Danuta Sacher.

Das »Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption« wurde am
29. Mai 1993 beschlossen. Es regelt die Zusammenarbeit von Staaten
bei Auslandsadoptionen. Dabei gilt das Subsidiaritätsprinzip, d.h.
vorrangig muss im Herkunftsstaat des Kindes geklärt werden, ob dort
eine angemessene Versorgung, Pflege und Unterbringung möglich ist.
Erst als letzter Schritt kommt die internationale Adoption in
Betracht. Gleichzeitig verpflichtet sich der Aufnahmestaat, die
Adoptionsbewerber durch Fachstellen auf ihre Eignung zu überprüfen.
Deutschland hat es im November 2001 ratifiziert, gesetzliche
Gültigkeit erhielt es zum 1. März 2002. Mittlerweile sind 90 Staaten
dem Haager Adoptionsabkommen beigetreten.



Für Rückfragen:
Michael Heuer, Tel.: 05 41 / 71 01-145, Mail: m.heuer@tdh.de
Weitere Informationen: www.tdh.de


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