EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einladung zur
Hauptversammlung (mit Dokument)
Geschrieben am 24-05-2013 |   
 
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  Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den 
  Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 
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E I N L A D U N G 
 
an die Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen 
 
für die am Mittwoch, den 26. Juni 2013, um 10.00 Uhr (MESZ) 
                     im Austria Center Vienna (ACV), Saal A, 
                        Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien, 
                                  stattfindende 
 
                          ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG 
                                     der 
                        Raiffeisen Bank International AG 
 
                 Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m 
 
A. TAGESORDNUNG 
 
1. Vorlage des  festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des 
    Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum  31.12.2012, des 
    Vorschlags für die Gewinnverwendung und des  Berichts  des Aufsichtsrates 
    über das Geschäftsjahr 2012 sowie des Corporate Governance-Berichts des 
    Vorstandes. 
 
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2012 
    ausgewiesenen Bilanzgewinns. 
 
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das 
    Geschäftsjahr 2012. 
 
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für 
    das Geschäftsjahr 2012. 
 
 5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die  Mitglieder des 
    Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012. 
 
6.  Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers)für den Jahres- und Konzernabschluss 
für das Geschäftsjahr 2014. 
 
7.  Wahl in den Aufsichtsrat. 
 
8.  Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des  Vorstandes gemäß 
§ 169 AktG  (genehmigtes  Kapital)und die Ermächtigung für ein neues genehmigtes 
Kapital gegen Bar- und/oder Sacheinlage und zum Ausschluss des Bezugsrechtes und 
die entsprechende Satzungsänderung. 
 
9.  Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung zur Ausgabe von 
    Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs 2 AktG sowie den Ausschluss des 
Bezugsrechtes. 
 
10. Beschlussfassung über den Widerruf von bedingtem Kapital und  die 
    Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie die entsprechende 
    Satzungsänderung. 
 
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung zu einem 
    Aktienübertragungsprogramm für die Mitglieder des Vorstandes. 
 
                       B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Folgende  Unterlagen  liegen  spätestens ab 5. Juni 2013 während der  
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre und der Inhaber von  
Partizipationsscheinen in  den  Geschäftsräumen  am  Sitz  der   
Raiffeisen  Bank International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, auf: 
 
- Jahresabschluss 2012 samt Lagebericht, 
  - Corporate Governance-Bericht, 
  - Konzernabschluss 2012 samt Konzernlagebericht, 
  - Vorschlag für die Gewinnverwendung, 
  - Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012, 
  - Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 11, 
  - Erklärung  des  Kandidaten  für die Wahl in den Aufsichtsrat zu 
    Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs  4  Z  3  BWG samt 
    Lebenslauf, 
  - Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss  in  Verbindung  mit 
Tagesordnungspunkt 8 (§ 153 Abs 4 AktG iVm §§ 169 und 170 Abs 2 AktG), 
  - Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss in Verbindung mit 
    Tagesordnungspunkt 9 (§ 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG), 
  - Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkten 8 und 10 
    vorgeschlagenen Änderungen. 
 
Diese  Unterlagen  sowie  der  vollständige  Text  dieser  Einberufung  und  das 
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht  gemäß  §  114  AktG 
sind spätestens ab 5. Juni 2013 außerdem im Internet unter 
www.rbinternational.com Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) 
zugänglich  und   werden auch in der Hauptversammlung aufliegen. 
 
                    C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER 
                                HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur  
Ausübung des Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im  
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach 
dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der  
Hauptversammlung, das  ist  Sonntag, der 16. Juni 2013, 24.00 Uhr,  
Wiener Zeit (MESZ)(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der  
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär  
(oder Inhaber von Partizipationsscheinen - siehe Abschnitt   
E.unten)ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Nachweis des Anteilsbesitzes 
 
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der   
Anteilsbesitz  am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung   
gemäß  § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am  21. Juni 2013  
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,  
nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem Inhalt und Form der  
Depotbestätigung unten): 
 
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83 per E-Mail:   
anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung  als  
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif)anzuschließen ist,  
oder 
 
per Post:    Raiffeisen Bank International AG 
             Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations 
             Am Stadtpark 9 
             A-1030 Wien 
 
Die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international   
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der  
Kreditinstitute, dessen  Teilnehmer eindeutig identifiziert werden  
können (SWIFT), ist für  diese  Hauptversammlung und bis auf weiteres 
ausgeschlossen. Stattdessen  wird bis auf  weiteres  als  
elektronischer Kommunikationsweg das  Telefax  und  das E-Mail mit  
der oben angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse eröffnet. 
 
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG 
 
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz  
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in  
einem  Vollmitgliedstaat der OECD in Schriftform (firmenmäßige  
Fertigung erforderlich) in deutscher oder englischer Sprache  
auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: 
 
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines   
im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B.  
BIC-Code, SWIFT),  - Angaben  über  den  Aktionär: Name/Firma,  
Anschrift, Geburtsdatum bei    natürlichen Personen, gegebenenfalls  
Register und Registernummer bei    juristischen Personen,  - Angaben  
über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,     
ISIN (AT0000606306),  - Depotnummer, andernfalls eine sonstige  
Bezeichnung,  - die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die  
Depotbestätigung  auf  den oben genannten Nachweisstichtag, das ist  
Sonntag, der 16. Juni  2013, 24.00  Uhr, Wiener Zeit (MESZ), bezieht. 
 
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung 
zur Hauptversammlung. 
 
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE 
                         GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG 
 
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 %  des Grundkapitals erreichen   
und  die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor  
Antragstellung Inhaher dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich  
unten), können schriftlich verlangen,dass zusätzliche Punkte auf die  
Tagesordnung  dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht  
werden, wenn dieses Verlangen in  Schriftform (Unterschrift  
erforderlich) spätestens am 5. Juni 2013 der  Gesellschaft an  
Raiffeisen  Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of  
Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem  
so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt  
Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch)in einer  
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. 
 
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer  
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt  
wird,dass  die  antragstellenden Aktionäre 5 % des Grundkapitals)seit 
mindestens drei  Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber  
der Aktien sind und die zum  Zeitpunkt  der  Vorlage bei der  
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren  
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe  
von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren   
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das  
Beteiligungsausmaß von  5 %  vermitteln, müssen sich  die  
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der  
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die  
Ausführungen unter  Abschnitt C. verwiesen. 
 
Beschlussvorschläge 
 
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,  
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur  
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass  
diese Vorschläge  zusammen mit den Namen  der betreffenden Aktionäre, 
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme  
des Vorstandes oder des  Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch  
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht  
werden, wenn dieses Verlangen in Textform  spätestens am 17. Juni  
2013 der  Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83,  
per E-Mail an anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses  
Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif)  
anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag.  
Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9,  
A-1030 Wien, zugeht. 
 
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat  
(Tagesordnungspunkt 7) treten an die Stelle der anzuschließenden  
Begründung  die Erklärungen der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 
2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die vorgeschlagene Person hat  darin   
ihre  fachliche  Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren  
Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer  
Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit den  
rechtlichen Werten zu erklären. Jeder  Beschlussvorschlag muss  
(auch)in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden. 
 
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses  
Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a  
AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft 
nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die  
nur zusammen den erforderlichen  Aktienbesitz in Höhe von 1 % des  
Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über  
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von  1 % vermitteln,  
müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag  beziehen.  
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird  
auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen. 
 
Auskunftsrecht 
 
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft  
über Angelegenheiten  der  Gesellschaft  zu  geben,  soweit   sie    
zur   sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich  
ist.  Die  Auskunft  darf verweigert werden, soweit sie nach   
vernünftiger  unternehmerischer  Beurteilung geeignet ist, dem  
Unternehmen oder einem  verbundenen   Unternehmen   einen erheblichen 
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 
109,  110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft  
www.rbinternational.com Investor  
Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) zugänglich. 
 
E. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER INHABER VON PARTIZIPATIONSSCHEINEN 
 
Inhaber von Partizipationsscheinen ("Raiffeisen-Partizipationskapital 
2008/2009") haben gemäß § 23 Abs 5 BWG das Recht, an  der  
Hauptversammlung teilzunehmen und gemäß § 118 AktG  Auskünfte  zu   
begehren. Es ist ihnen auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft 
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur  
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.  
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger  
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder  
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,  
oder ihre Erteilung strafbar wäre. 
 
Weitere Rechte, insbesondere Stimmrechte, stehen den Inhabern von 
Partizipationsscheinen nicht zu. 
 
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung richtet sich  
für die 
 
Inhaber von Partizipationsscheinen nach dem Besitz dieser  Partizipationsscheine 
am 16. Juni 2013, 24.00 Uhr, Wiener Zeit MESZ)  (Nachweisstichtag). Zur 
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt,  wer  an  diesem  Stichtag 
Inhaber von Partizipationsscheinen ist und dies der Gesellschaft nachweist. 
 
Zum Nachweis des Besitzes gelten analog die für  Aktionäre  unter  Abschnitt  C. 
dargestellten maßgeblichen Regelungen zur  Depotbestätigung;  eine  schriftliche 
Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts     hinsichtlich der 
Partizipationsscheine  muss  der  Gesellschaft  spätestens  am  21.  Juni 2013 
ausschließlich unter einer der  oben  genannten  Adressen  (Abschnitt  C.  unter 
"Nachweis des Anteilsbesitzes")zugehen. Für den Inhalt  der  Bestätigung  über 
den  Nachweis  des  Besitzes  der  Partizipationsscheine  gilt  das  oben  unter 
Abschnitt C. zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß: 
 
 - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines  im  Verkehr 
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT), 
 - Angaben über den Inhaber von Partizipationsscheinen:  Name/Firma,  Anschrift, 
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register   und 
Registernummer bei juristischen Personen, 
 - Angaben über die Partizipationsscheine: Anzahl der Partizipationsscheine  des 
Inhabers  von  Partizipationsscheinen,  ISIN   (AT0000A0D915,   AT0000A0D907, 
AT0000A0D8Z1, AT0000A0D8Y4, AT0000A0D8X6, AT0000A0D8W8,   AT0000A0D8V0, 
AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21), 
 - Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung, 
 - die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den  oben 
genannten Nachweisstichtag, das ist der 16. Juni 2013, 24.00 Uhr Wiener Zeit, 
(MESZ) bezieht. 
 
                       F. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE 
 
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung  berechtigt 
ist,  hat das Recht einen Vertreter zu bestellen,  der im Namen des  
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie  
der  Aktionär  hat,  den  er vertritt. Ebenso können sich  Inhaber   
von Partizipationsscheinen  hinsichtlich ihres Rechts auf Teilnahme  
an der Hauptversammlung  und  ihres  Auskunftsrechts durch einen  
Bevollmächtigten vertreten lassen. 
 
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person einer natürlichen oder  
einer juristischen Person)in Textform erteilt werden, wobei auch  
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär  
seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, 
wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,  
dass ihm  Vollmacht  erteilt wurde.  Für die Übermittlung dieser  
Erklärung gilt § 10a Abs 3  AktG sinngemäß,  wobei  die Entgegennahme 
über ein international verbreitetes, besonders   gesichertes  
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen  Teilnehmer     
eindeutig identifiziert werden können SWIFT)für diese  
Hauptversammlung und  bis  auf weiteres ausgeschlossen ist.  
Stattdessen wird bis auf weiteres als elektronischer  
Kommunikationsweg das Telefax und das E-Mail mit der unten  
angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse eröffnet. 
 
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der  Hauptversammlung bei der   
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens 
am  24. Juni 2013 an einer der nachgenannten Adressen der  
Gesellschaft einzulangen: 
 
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83 
per E-Mail:  anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als 
             eingescannter Anhang (z.B. pdf, tif) dem E-Mail anzuschließen  ist, 
oder 
per Post:    Raiffeisen Bank International AG 
             Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations 
             Am Stadtpark 9 
             A-1030 Wien 
 
Als besonderer Service steht den Aktionären (nicht jedoch den Inhabern von 
Partizipationsscheinen)ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger,  IVA, 
Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter  für die 
Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei  Interesse 
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn  Dr. Michael 
Knap unter der Mobil-Telefonnummer: +43(0)664 2138740 oder   per E-Mail: 
michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des    unabhängigen 
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben  beschrieben,  an  die 
Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind  direkt  dem  IVA  bekannt  zu 
geben. Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein 
IVA-Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden 
auf  Verlangen  zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) 
abrufbar. 
 
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten  sinngemäß 
für den Widerruf der Vollmacht. 
 
                    G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE 
 
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das  
Grundkapital  der Gesellschaft EUR 596.290.628,20 und ist in  
195.505.124 auf Inhaber  lautende stimmberechtigte Stammaktien  
(Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die  
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der  
Einberufung (Stichtag 15. Mai 2013)557.295 eigene Aktien. Hieraus  
stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien  
unterliegen einem Stimmverbot. 
 
Die  Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten  Aktien beträgt  
zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 15. Mai 2013) 194.947.829. Es 
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen. 
 
H. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG 
 
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen, 
werden die  Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der  
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter  
unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises  
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen. 
 
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ). 
 
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität  der zur   
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine   
Identitätsfeststellung  nicht möglich sein, kann der Einlass  
verweigert werden. 
 
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie 
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.  
Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den 
Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt F. angegebenen  
Adressen)gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine  
Kopie der Vollmacht mitbringen. 
 
Wien, im Mai 2013 
 
Der Vorstand 
                                       der 
                        Raiffeisen Bank International AG 
 
Anhänge zur Meldung: 
---------------------------------------------- 
http://resources.euroadhoc.com/us/61JJA8YZ 
 
Rückfragehinweis: 
Herr Mag. Gregor Höpler 
Head of Management Secretariat 
Raiffeisen Bank International AG 
+43 1 71707 - 3449 
gregor.hoepler@rbinternational.com 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
-------------------------------------------------------------------------------- 
 
Anhänge zur Meldung: 
---------------------------------------------- 
http://resources.euroadhoc.com/us/61JJA8YZ 
 
 
Emittent:    Raiffeisen Bank International AG 
             Am Stadtpark  9 
             A-1030 Wien 
Telefon:     +43 1 71707-2089 
FAX:         +43 1 71707-2138 
Email:       ir@rbinternational.com 
WWW:         www.rbinternational.com 
Branche:     Banken 
ISIN:        AT0000606306 
Indizes:     ATX Prime, ATX 
Börsen:      Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange 
Sprache:    Deutsch
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  465651
  
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Ad-hoc-notification pursuant to § 15 para. 1 WpHG 
 
Douglas Holding AG: Increase of the squeeze-out-consideration to EUR 38.00 
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Hagen, 24 Mai 2013 - As published by Douglas Holding AG (ISIN DE0006099005) mehr...
 
  
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