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EANS-Hauptversammlung: Raiffeisen Bank International AG / Einladung zur Hauptversammlung (mit Dokument)

Geschrieben am 24-05-2013

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G

an die Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen

für die am Mittwoch, den 26. Juni 2013, um 10.00 Uhr (MESZ)
im Austria Center Vienna (ACV), Saal A,
Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
stattfindende

ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG

Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m

A. TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und des
Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum 31.12.2012, des
Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrates
über das Geschäftsjahr 2012 sowie des Corporate Governance-Berichts des
Vorstandes.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum 31.12.2012
ausgewiesenen Bilanzgewinns.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das
Geschäftsjahr 2012.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für
das Geschäftsjahr 2012.

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012.

6. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers)für den Jahres- und Konzernabschluss
für das Geschäftsjahr 2014.

7. Wahl in den Aufsichtsrat.

8. Beschlussfassung über den Widerruf der Ermächtigung des Vorstandes gemäß
§ 169 AktG (genehmigtes Kapital)und die Ermächtigung für ein neues genehmigtes
Kapital gegen Bar- und/oder Sacheinlage und zum Ausschluss des Bezugsrechtes und
die entsprechende Satzungsänderung.

9. Beschlussfassung über die neuerliche Ermächtigung zur Ausgabe von
Wandelschuldverschreibungen gemäß § 174 Abs 2 AktG sowie den Ausschluss des
Bezugsrechtes.

10. Beschlussfassung über den Widerruf von bedingtem Kapital und die
Schaffung eines neuen bedingten Kapitals sowie die entsprechende
Satzungsänderung.

11. Beschlussfassung über die Ermächtigung zu einem
Aktienübertragungsprogramm für die Mitglieder des Vorstandes.

B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 5. Juni 2013 während der
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre und der Inhaber von
Partizipationsscheinen in den Geschäftsräumen am Sitz der
Raiffeisen Bank International AG, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, auf:

- Jahresabschluss 2012 samt Lagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Konzernabschluss 2012 samt Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012,
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 11,
- Erklärung des Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat zu
Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs 2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt
Lebenslauf,
- Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss in Verbindung mit
Tagesordnungspunkt 8 (§ 153 Abs 4 AktG iVm §§ 169 und 170 Abs 2 AktG),
- Bericht des Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss in Verbindung mit
Tagesordnungspunkt 9 (§ 174 Abs 4 iVm § 153 Abs 4 AktG),
- Satzungsgegenüberstellung der unter Tagesordnungspunkten 8 und 10
vorgeschlagenen Änderungen.

Diese Unterlagen sowie der vollständige Text dieser Einberufung und das
Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
sind spätestens ab 5. Juni 2013 außerdem im Internet unter
www.rbinternational.com Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung, das ist Sonntag, der 16. Juni 2013, 24.00 Uhr,
Wiener Zeit (MESZ)(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär
(oder Inhaber von Partizipationsscheinen - siehe Abschnitt
E.unten)ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Nachweis des Anteilsbesitzes

Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 21. Juni 2013
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem Inhalt und Form der
Depotbestätigung unten):

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83 per E-Mail:
anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung als
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif)anzuschließen ist,
oder

per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien

Die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden
können (SWIFT), ist für diese Hauptversammlung und bis auf weiteres
ausgeschlossen. Stattdessen wird bis auf weiteres als
elektronischer Kommunikationsweg das Telefax und das E-Mail mit
der oben angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse eröffnet.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD in Schriftform (firmenmäßige
Fertigung erforderlich) in deutscher oder englischer Sprache
auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines
im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B.
BIC-Code, SWIFT), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben
über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN (AT0000606306), - Depotnummer, andernfalls eine sonstige
Bezeichnung, - die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die
Depotbestätigung auf den oben genannten Nachweisstichtag, das ist
Sonntag, der 16. Juni 2013, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ), bezieht.

Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung.

D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
und die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaher dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich
unten), können schriftlich verlangen,dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift
erforderlich) spätestens am 5. Juni 2013 der Gesellschaft an
Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of
Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, A-1030 Wien, zugeht. Jedem
so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch)in einer
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt
wird,dass die antragstellenden Aktionäre 5 % des Grundkapitals)seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen Inhaber
der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.

Beschlussvorschläge

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre,
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der im Firmenbuch
eingetragenen Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am 17. Juni
2013 der Gesellschaft entweder per Telefax an +43 (0)1 8900 500 83,
per E-Mail an anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei dieses
Verlangen als eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. pdf, tif)
anzuschließen ist, oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag.
Susanne Langer - Head of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9,
A-1030 Wien, zugeht.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
(Tagesordnungspunkt 7) treten an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärungen der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs
2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die vorgeschlagene Person hat darin
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit den
rechtlichen Werten zu erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss
(auch)in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des
Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.

Auskunftsrecht

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie
zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich
ist. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach
vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem
Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen
Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rbinternational.com Investor
Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) zugänglich.

E. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER INHABER VON PARTIZIPATIONSSCHEINEN

Inhaber von Partizipationsscheinen ("Raiffeisen-Partizipationskapital
2008/2009") haben gemäß § 23 Abs 5 BWG das Recht, an der
Hauptversammlung teilzunehmen und gemäß § 118 AktG Auskünfte zu
begehren. Es ist ihnen auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Weitere Rechte, insbesondere Stimmrechte, stehen den Inhabern von
Partizipationsscheinen nicht zu.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung richtet sich
für die

Inhaber von Partizipationsscheinen nach dem Besitz dieser Partizipationsscheine
am 16. Juni 2013, 24.00 Uhr, Wiener Zeit MESZ) (Nachweisstichtag). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag
Inhaber von Partizipationsscheinen ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Zum Nachweis des Besitzes gelten analog die für Aktionäre unter Abschnitt C.
dargestellten maßgeblichen Regelungen zur Depotbestätigung; eine schriftliche
Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts hinsichtlich der
Partizipationsscheine muss der Gesellschaft spätestens am 21. Juni 2013
ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen (Abschnitt C. unter
"Nachweis des Anteilsbesitzes")zugehen. Für den Inhalt der Bestätigung über
den Nachweis des Besitzes der Partizipationsscheine gilt das oben unter
Abschnitt C. zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC-Code, SWIFT),
- Angaben über den Inhaber von Partizipationsscheinen: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen,
- Angaben über die Partizipationsscheine: Anzahl der Partizipationsscheine des
Inhabers von Partizipationsscheinen, ISIN (AT0000A0D915, AT0000A0D907,
AT0000A0D8Z1, AT0000A0D8Y4, AT0000A0D8X6, AT0000A0D8W8, AT0000A0D8V0,
AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21),
- Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung,
- die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den oben
genannten Nachweisstichtag, das ist der 16. Juni 2013, 24.00 Uhr Wiener Zeit,
(MESZ) bezieht.

F. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Ebenso können sich Inhaber
von Partizipationsscheinen hinsichtlich ihres Rechts auf Teilnahme
an der Hauptversammlung und ihres Auskunftsrechts durch einen
Bevollmächtigten vertreten lassen.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person einer natürlichen oder
einer juristischen Person)in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär
seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es,
wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß, wobei die Entgegennahme
über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer
eindeutig identifiziert werden können SWIFT)für diese
Hauptversammlung und bis auf weiteres ausgeschlossen ist.
Stattdessen wird bis auf weiteres als elektronischer
Kommunikationsweg das Telefax und das E-Mail mit der unten
angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse eröffnet.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 24. Juni 2013 an einer der nachgenannten Adressen der
Gesellschaft einzulangen:

per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83
per E-Mail: anmeldung.rbi@hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als
eingescannter Anhang (z.B. pdf, tif) dem E-Mail anzuschließen ist,
oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien

Als besonderer Service steht den Aktionären (nicht jedoch den Inhabern von
Partizipationsscheinen)ein Vertreter des Interessenverbandes für Anleger, IVA,
Feldmühlgasse 22, A-1130 Wien, als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die
Stimmrechtsausübung auf der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse
besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael
Knap unter der Mobil-Telefonnummer: +43(0)664 2138740 oder per E-Mail:
michael.knap@iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben beschrieben, an die
Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind direkt dem IVA bekannt zu
geben. Ein allgemeines Vollmachtsformular der Gesellschaft, ein
IVA-Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht werden
auf Verlangen zugesandt und sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.rbinternational.com (Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung)
abrufbar.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß
für den Widerruf der Vollmacht.

G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 596.290.628,20 und ist in
195.505.124 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien
(Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 15. Mai 2013)557.295 eigene Aktien. Hieraus
stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien
unterliegen einem Stimmverbot.

Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 15. Mai 2013) 194.947.829. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

H. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).

Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.
Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den
Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt F. angegebenen
Adressen)gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine
Kopie der Vollmacht mitbringen.

Wien, im Mai 2013

Der Vorstand
der
Raiffeisen Bank International AG

Anhänge zur Meldung:
----------------------------------------------
http://resources.euroadhoc.com/us/61JJA8YZ

Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
Head of Management Secretariat
Raiffeisen Bank International AG
+43 1 71707 - 3449
gregor.hoepler@rbinternational.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/61JJA8YZ


Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-2138
Email: ir@rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange
Sprache: Deutsch


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