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DGAP-Adhoc: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: 7-jähriger Prozess kann beendet werden

Geschrieben am 24-05-2013

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft / Schlagwort(e):
Rechtssache/Sonstiges

24.05.2013 14:41

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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7-jähriger Prozess kann beendet werden


- 7-jähriger Prozess kann beendet werden

- Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen Rechtssicherheit nach Urteil

- Die Versicherung des Wirtschaftsprüfers wird vollumfänglich in Anspruch
genommen

Berlin, 24. Mai 2013 - Das Kammergericht Berlin hat heute in einem seit dem
Jahr 2006 anhängigen Rechtsstreit die Berufung der DEAG Deutsche
Entertainment AG (WKN A0Z23G) gegen das erstinstanzliche Urteil des
Landgerichts Berlin zurückgewiesen. DEAG müsste demnach den seit 2011
hinterlegten Betrag von 2,7 Mio. Euro freigeben sowie die Zinsen an die
Qivive GmbH i.L. bezahlen. Die Verwalterin der Qivive GmbH i.L. hatte
ursprünglich auf 4,4 Mio. Euro plus Zinsen geklagt. Trotz der jetzt
erreichten Deckelung des Betrages auf 2,7 Mio. Euro plus Zinsen könnte die
Gesellschaft Rechtsmittel einlegen, will aber gegebenenfalls auf dem
Vergleichsweg dieses Ergebnis sichern.

Im Rahmen einer Sacheinlage brachte die DEAG im Jahr 2001 die Software
Ticketplus mit einem Wert von 5,0 Mio. EUR in die Beteiligungsgesellschaft
Qivive GmbH ein. Die Bewertung der Software basierte auf einem
Sacheinlagegutachten, das im Dezember 2000 von der deutschen
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche erstellt worden ist. Der
vom Landgericht Berlin bestellte Gutachter ermittelte im Verlauf des
Prozesses einen Betrag von 2,3 Mio. EUR als zum damaligen Zeitpunkt
angemessenen Wert der eingebrachten Software. Dem nun ergangenen Urteil
zufolge hat die DEAG den Differenzbetrag von 2,7 Mio. Euro zuzüglich Zinsen
an die Verwalterin der Qivive GmbH i.L. zu zahlen.

Deloitte & Touche als dem damaligen Sacheinlagenprüfer wurde bereits 2006
der Streit verkündet. DEAG kann jetzt ihren Regressanspruch gegen Deloitte
& Touche innerhalb der 2001 vereinbarten Haftungsgrenze von 4,0 Mio. EUR
geltend machen.

Der Vorstand begrüßt den jetzt erreichten Zwischenschritt nach einer über
7-jährigen Prozessdauer zu einem mehr als 12 Jahre zurückliegenden Vorgang
ausdrücklich und ist sicher, dass die abschließende Regelung dieses
Verfahrens keinen Einfluss auf das geplante EBIT der Gesellschaft haben
wird.

DEAG Deutsche Entertainment AG
Der Vorstand



Kontakt für weitere Informationen:
Axel Mühlhaus
edicto GmbH
Eschersheimer Landstr. 42
60322 Frankfurt/M
Tel: +49-69-90 550 552
Fax: +49-69-90 550 577
Email: deag@edicto.de


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft
Potsdamer Straße 58
10785 Berlin
Deutschland
Telefon: +49-30-810 75-0
Fax: +49-30-810 75-519
E-Mail: deag@edicto.de
Internet: www.deag.de
ISIN: DE000A0Z23G6
WKN: A0Z23G
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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