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BDI-Präsident Grillo zur Corporate-Governance-Diskussion: Kodex hat sich in der Praxis bewährt

Geschrieben am 23-05-2013

Berlin (ots) -
- Dax30-Unternehmen befolgen Empfehlungen zu 96 Prozent
- Politik hat Akzeptanz des Kodex geschwächt
- Sinnvolles Instrument zwischen Nicht-Regulierung und Gesetz

"Der Deutsche-Corporate-Governance-Kodex hat sich grundsätzlich in
der Praxis bewährt. Er ist wichtiger Bestandteil guter
Unternehmensführung in Deutschland." Das erklärte BDI-Präsident
Ulrich Grillo vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die
Arbeit der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex
am Donnerstag in Berlin.

Die DAX30-Unternehmen befolgten die Kodex-Empfehlungen zu 96
Prozent. Im MDAX und im TecDAX seien es rund 87 Prozent. Über alle
Börsensegmente betrachtet liege die Befolgungsquote bei 82 Prozent.
"Die hohe Akzeptanz der Kodex-Empfehlungen in der Praxis ist ein
Beleg für die erfolgreiche Arbeit der Regierungskommission", sagte
Grillo. Er wies zudem auf die Praxis in anderen EU-Staaten hin: "Auch
in anderen EU-Staaten ist das Instrument der Kodex-Regulierung durch
Empfehlungen von Wirtschafts- oder Regierungskommissionen üblich und
akzeptiert."

Der BDI-Präsident äußerte zugleich Verständnis für kritische
Stimmen: "Mit den wiederholten Interventionen des Gesetzgebers in
Detailfragen der Unternehmensführung hat die Politik die Akzeptanz
des Kodex in der Wirtschaft geschwächt. Der ständige Ruf nach
gesetzlicher Regulierung konterkariert die Arbeit der Kommission."

Das Verhalten des Gesetzgebers sei umso fragwürdiger, als es sich
um eine Regierungskommission handele: Die Kodex-Kommission wurde von
der Bundesregierung eingesetzt, ihre Mitglieder werden vom
Bundesjustizministerium benannt. Es besteht eine gesetzliche
Erklärungspflicht zu den Kodex-Empfehlungen. Grillo: "Die
Empfehlungen des Kodex sind in der Politik teilweise unbekannt oder
werden nach kürzester Zeit als unzureichend kritisiert. Das ist weder
aus der Perspektive der Kommissionsmitglieder noch aus Sicht der
Unternehmen nachvollziehbar oder gar hilfreich."

Grillo erinnerte an das Grundprinzip des Kodex: "Zielsetzung des
Kodex ist nicht, dass alle Unternehmen alle Kodex-Empfehlungen
befolgen. Der Kodex ist keine Vorstufe gesetzlicher Regulierung,
sondern sieht ausdrücklich vor, dass auch eine begründete Abweichung
ein Ausdruck guter Corporate Governance sein kann." Dieses
Comply-or-Explain-Prinzip mache ihn zu einem sinnvollen Instrument
zwischen Nicht-Regulierung und Gesetz. "Der Gesetzgeber kann und
sollte nicht alle Einzelfragen der Unternehmensführung regeln.
Manches ist besser dem flexibleren Mechanismus des Kodex zu
überlassen."

Der BDI-Präsident forderte zu einem sachlichen Dialog zwischen
Politik und Wirtschaft über die zukünftigen Rahmenbedingungen der
Corporate-Governance-Kommission auf: "Nach der erfolgreichen
Etablierung des Deutschen Corporate-Governance-Kodex ist es Zeit,
über die zukünftige Ausrichtung und Arbeitsweise der Kodex-Kommission
nachzudenken. Für Gespräche über diese Fragen steht der BDI gern zur
Verfügung."



Pressekontakt:
BDI Bundesverband der Dt. Industrie
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 030 20 28 1450
Fax: 030 20 28 2450
Email: presse@bdi.eu
Internet: http://www.bdi.eu


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