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Autohersteller tricksen EU-Richtlinie zu Autoklimaanlagen aus

Geschrieben am 22-05-2013

Berlin (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung

Daimler, VW & Co. hebeln die Vorgaben zu klimafreundlicheren
Kältemitteln in Autoklimaanlagen aus und schaden der Umwelt

Europaweit umgehen Automobilhersteller mit rechtswidrigen Tricks
die geltenden EU-Vorgaben für Autoklimaanlagen. Gemeinsam mit dem
ökologischen Verkehrsclub VCD fordert die Deutsche Umwelthilfe e.V.
(DUH) deshalb den Gesetzgeber auf, die Missachtung der entsprechenden
Richtlinie zum inzwischen verbotenen Kältemittel R134a mit
Strafzahlungen zu ahnden. Die klimaschädliche Chemikalie darf in
Fahrzeugen, die nach dem 1.1.2011 genehmigt wurden, nicht mehr
verwendet werden. Jedoch hebeln die Autohersteller diese Vorgabe
trickreich aus, wie die Daimler AG am vergangenen Mittwoch mit der
Präsentation ihrer neuen Mercedes S-Klasse zeigte. Während es sich
bei der Luxuslimousine faktisch um ein komplett neu entwickeltes
Modell mit geändertem Design, modifizierten Abmessungen und
zahlreichen technologischen Innovationen handelt, wird die neue
S-Klasse auf dem Papier als sogenannte Erweiterung der
Vorgängergeneration deklariert. Das ermöglicht es Daimler, die
Fahrzeugreihe weiterhin mit dem klimaschädlichen Kältemittel R134a
auszustatten.

"Offensichtlich neue Modelle auf älteren Typgenehmigungen
aufzubauen ist ein klarer Verstoß gegen die EU-Richtlinie zu
umweltschonenderen Kältemitteln. Wenn die Behörden dies akzeptieren,
wird der Ausstieg aus dem klimaschädlichen chemischen Kältemittel bis
zum Jahr 2017 verzögert. Dass die Behörden diese Praxis tolerieren
und ganz klar neue Fahrzeugtypen als 'alte Fahrzeugtypen'
durchwinken, ist ein Skandal", kritisiert DUH-Bundesgeschäftsführer
Jürgen Resch. Daimler ist mit dieser Vorgehensweise nicht allein,
ähnliche Beispiele finden sich bei allen deutschen wie
internationalen Herstellern: Auch der aktuelle Toyota Auris wird
formal als Erweiterung des Vorgängermodells ausgeliefert. Nach
Auskunft des KBA wurde - wie bei der S-Klasse - zunächst eine neue
Typgenehmigung beantragt und später zurückgezogen. Ein ähnliches
Vorgehen ließ sich beim Opel Adam beobachten, der im vergangenen Jahr
von der GM-Tochter als modernes "Stadtauto" eingeführt wurde. Das
Fahrzeug basiert auf einer älteren Typgenehmigung des ungleichen
Schwestermodells Opel Corsa und wird so ebenfalls weiter mit R134a
ausgeliefert.

Die Hersteller untergraben die EU-Vorgaben jedoch auch, indem sie
noch vor dem Stichtag der Richtlinie und weit vor Markteinführung für
zahlreiche Modelle Typgenehmigungen beantragten. Prominentes Beispiel
für diese Praxis ist der Golf VII, der seit vergangenem September
erhältlich ist, jedoch bereits im Dezember 2010, kurz vor dem
Stichtag, eine Typgenehmigung vom KBA erhalten hatte. "Es ist in
hohem Maße unglaubwürdig, dass alle erforderlichen Spezifikationen
für diese Typgenehmigungen, wie z.B. für jene des neuen Golf VII,
bereits Ende 2010 vorlagen und bis zum Verkaufsstart Ende 2012 keine
weitreichenden Änderungen mehr vorgenommen wurden", kritisiert der
internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich.

Die vorgezogenen Typgenehmigungen haben weitreichende Auswirkungen
auf die Umwelt: Bis Ende 2016 werden allein in Deutschland
voraussichtlich rund 1 Million Fahrzeuge der Golf VII-Reihe mit dem
klimaschädlichen Kältemittel R134a neu zugelassen. Bezogen auf die
Lebenszeit dieser Autos werden dadurch etwa 1,2 Millionen Tonnen
CO2-Äquivalente zusätzlich in die Atmosphäre gelangen. Das ist mit
dem CO2-Ausstoß vergleichbar, den knapp 900.000 sparsame Fahrzeuge
wie der Golf Blue Motion (99g CO2/km) bei durchschnittlicher
Fahrweise pro Jahr kraftstoffbedingt erzeugen.

"Die Genehmigungsbehörden und der Gesetzgeber dürfen diesem
Treiben nicht weiter tatenlos zusehen und müssen klare
Abgrenzungskriterien für neue Fahrzeugtypen anwenden. Werden neu
entwickelte Fahrzeuge fälschlicherweise als alte Modelle deklariert,
sollten Autohersteller eine Strafzahlung für die Weiternutzung von
R134a in Höhe von 665 Euro pro Fahrzeug entrichten müssen. Damit
würde ein starker Anreiz gesetzt, schnell auf ein klimaverträgliches
Kältemittel umzusteigen", fordert Gerd Lottsiepen,
verkehrspolitischer Sprecher des VCD. Die Höhe der geforderten
Sanktion ergibt sich aus der Klimaschädlichkeit von R134a. Bezieht
man die Emissionen des Kältemittels auf die durchschnittlich mit dem
Auto zurückgelegten Kilometer, werden nach Angaben des
Umweltbundesamts durch R134a zusätzlich zum Kohlendioxid, das aus dem
Kraftstoff stammt, etwa sieben Gramm CO2 freigesetzt. In Anlehnung an
die zukünftig fälligen Strafzahlungen im Zusammenhang mit den
CO2-Grenzwerten für Pkw schlagen DUH und der VCD deshalb für jedes
Gramm eine Strafzahlung in Höhe von 95 EUR vor - bei sieben Gramm
folglich 665 EUR.

DUH und VCD forderten bereits im Zusammenhang mit dem Ausstieg der
Daimler AG aus dem Kältemittel R1234yf im September letzten Jahres
eine Strafzahlung in dieser Höhe für die rechtswidrige Weiternutzung
von R134a. Die beiden Verbände betonten, dass darüber hinaus auch die
rechtlich fragwürdige Typgenehmigungspraxis dringend sanktioniert
werden müsse, um einen schnellen Umstieg auf das umweltfreundliche
und nicht brennbare Kältemittel CO2 sicher zu stellen. Die Einnahmen
aus den Strafzahlungen sollten zweckgebunden für
Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden.



Pressekontakt:
Resch, Jürgen, Bundesgeschäftsführer Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Gerd Lottsiepen, Verkehrspolitischer Sprecher VCD,
Mobil: 0171 8824449, E-Mail: gerd.lottsiepen@vcd.org

Dr. Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater
Mobil: 0152 29483857, E-Mail: axel.friedrich.berlin@gmail.com

Daniel Eckold-Hufeisen, Pressesprecher
Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), Tel. 030 2400867-22,
Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold-hufeisen@duh.de


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