RNZ: "Erster Schritt" - Rhein-Neckar-Zeitung (Heidelberg) zu Promillegrenze/Radfahrer
Geschrieben am 21-05-2013 |
Heidelberg (ots) - "Fahruntüchtig ist fahruntüchtig. Gleiche
Grenzwerte wären plausibel. Eine behutsame Angleichung, zunächst mit
einem Grenzwert von 1,1 Promille, ist dennoch richtig. Die Einsicht
in die Bedeutung dessen, was als Gängelung empfunden wird, muss erst
wachsen. So lief es auch bei den Auflagen für Autofahrer - auf die
heute wohl niemand mehr verzichten wollte."
Von Sören S. Sgries
Alkohol am Steuer oder am Lenker: Rational betrachtet gibt es
keinen triftigen Grund, warum Radfahrer anders behandelt werden
sollten als Autofahrer. Beide sind in der Wahrnehmung ihrer Umgebung
und in ihrer Reaktionsfähigkeit beeinträchtigt. Beide gefährden sich
selbst und andere, wenn sie alkoholisiert im Straßenverkehr unterwegs
sind. Also: Der Vorstoß der Innenminister ist richtig - und geht,
streng genommen, noch nicht weit genug. Natürlich gibt es Argumente
gegen eine vollkommene Gleichstellung: Autofahrer sind mit höherer
Geschwindigkeit unterwegs, bewegen tonnenschwere "Geschosse" und
können so beim Kontrollverlust einen ganz anderen Schaden verursachen
als ein torkelnder Radfahrer. Dieser ist eher eine Gefahr für sich
selbst, weniger für andere - so die gängigen Argumente. Doch wer will
so genau abwägen: Wenn ein betrunkener Radler dem nüchternen
PKW-Fahrer vor das Auto fällt, sind im schlimmsten Fall trotzdem zwei
Leben ruiniert. Also: Fahruntüchtig ist fahruntüchtig. Gleiche
Grenzwerte wären plausibel. Eine behutsame Angleichung, zunächst mit
einem Grenzwert von 1,1 Promille, ist dennoch richtig. Die Einsicht
in die Bedeutung dessen, was als Gängelung empfunden wird, muss erst
wachsen. So lief es auch bei den Auflagen für Autofahrer - auf die
heute wohl niemand mehr verzichten wollte.
Pressekontakt:
Rhein-Neckar-Zeitung
Dr. Klaus Welzel
Telefon: +49 (06221) 519-5011
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