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Menschenrechtsinstitut begrüßt Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum UN -Sozialpakt - zum 5. Mai

Geschrieben am 02-05-2013

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
das internationale Inkrafttreten des Fakultativprotokolls zum Pakt
über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Vereinten
Nationen (UN-Sozialpakt) am 5. Mai 2013.

"Das Protokoll leistet einen bedeutenden Beitrag, um alle
Menschenrechte in ihrer Unteilbarkeit und Gleichwertigkeit im
nationalen wie im internationalen Bereich zu stärken", erklärte Beate
Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Mit
Inkrafttreten des Fakultativprotokolls können nun Einzelpersonen nach
Ausschöpfung des nationalen Rechtswegs vor dem
Sachverständigenausschuss des UN-Sozialpakts Beschwerde gegen den
eigenen Staat - sofern er das Fakultativprotokoll ratifiziert hat -
einlegen. Für Menschen in Deutschland stünde dieser Weg bisher nicht
offen, so Rudolf weiter. "Das ist sehr bedauerlich, da Deutschland
bereits seit Ende 2008 die Ratifikation des Protokolls ergebnislos
prüft". Seit September 2009 ist die Zeichnung und Ratifikation des
Fakultativprotokolls möglich. Im Rahmen des UPR-Verfahrens (Universal
Periodic Review, Deutsch "Universelles Periodisches
Überprüfungsverfahren") vor dem UN-Menschenrechtsrat forderten erst
kürzlich viele Staaten Deutschland zur Ratifikation des
Fakultativprotokolls auf.

"Die Regierung sollte das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt
zeichnen und ratifizieren, um die Ernsthaftigkeit ihres Engagements
für die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte nicht nur
auf internationaler Ebene unter Beweis zu stellen", sagte Claudia
Mahler, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Instituts.

Deutschland ist seit 1973 Vertragsstaat des UN-Sozialpakts. Die
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, beispielsweise das
Recht auf Bildung und das Recht auf soziale Absicherung, gelten
bereits seit 1976 in Deutschland. Das Deutsche Institut für
Menschenrechte begleitete den mehrjährigen Arbeitsprozess am
Fakultativprotokoll und war abschließend bei den internationalen
Verhandlungen über das Protokoll in Genf vertreten.

Das Institut hat 2011 ein "aktuell" zum Thema veröffentlicht:
Claudia Mahler: Das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt - Warum die
Ratifikation durch Deutschland notwendig ist http://ots.de/rPRSu



Pressekontakt:

Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14 * Mobil: 0160 96 65 00 83
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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