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Flosbach/Brinkhaus: Koalition unterstellt Finanzkonglomerate der Aufsicht

Geschrieben am 24-04-2013

Berlin (ots) - Die christlich-liberale Koalition hat am heutigen
Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Gesetz zur
Aufsicht über Finanzkonglomerate beschlossen. Hierzu erklären der
finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter
Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

"Mit dem Gesetz schaffen wir erstmals ein eigenes Aufsichtsregime
für Finanzkonglomerate. Gleichzeitig schließen wir Regelungslücken in
der Aufsicht über Finanzkonglomerate. Das Gesetz ist ein weiterer
Baustein, mit dem wir die Regulierung der Finanzmärkte verschärfen.

Finanzkonglomerate sind Gruppen, die aus mehreren beaufsichtigten
Unternehmen aus verschiedenen Finanzmarktsektoren bestehen,
beispielsweise aus dem Bankensektor und dem Versicherungssektor. Ziel
der Aufsicht über Finanzkonglomerate ist es, spezifische
Gruppenrisiken zu überwachen, denen diese Unternehmen auf Ebene des
Finanzkonglomerats ausgesetzt sind. Das Gesetz ist damit ein
wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer besseren und strengeren
Aufsicht über Finanzkonglomerate. In Deutschland sind von der
Aufsicht nach dem geplanten Gesetz weniger als zehn
Finanzkonglomerate betroffen.

Ferner sorgen wir zugunsten der Schiffs-Reedereien für eine
wichtige steuerliche Übergangsregelung. Die Frage, ob bestimmte
Erlöspools als Versicherungen anzusehen sind und damit der
Versicherungsteuerpflicht unterfallen, wird von der Finanzverwaltung
und den Betroffenen unterschiedlich beurteilt. Durch eine befristete
Steuerbefreiung bis Ende 2015 schaffen wir erst einmal ausreichend
Zeit, die Sachlage zu klären. Es stehen nicht zuletzt viele
Arbeitsplätze, vor allem in den Küstenländern, auf dem Spiel. Wir
wollen verhindern, dass die Branche vor vollendete Tatsachen gestellt
wird. Eine ausführliche Befassung des Gesetzgebers haben wir uns für
die kommende Wahlperiode vorgenommen. "

Hintergrund:

Mit dem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Änderung der europäischen
Finanzkonglomerate-Richtlinie (BT-Drs. 17/12602) wird ein gesondertes
Finanzkonglomerate-Aufsichtsgesetz (FKAG) geschaffen und es werden
die im geltenden Kreditwesengesetz (KWG) und
Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) bestehenden Vorschriften zu
Finanzkonglomeraten aufgehoben.

Grundsätzlich ist der Gesetzentwurf eine 1:1-Umsetzung der
geänderten europäischen Finanzkonglomerate-Richtlinie. Allerdings
wird von der Option Gebrauch gemacht, die Durchführung von
Stresstests auf Ebene des Finanzkonglomerats durch die Finanzaufsicht
verlangen zu können. Damit wird es der Finanzmarktaufsicht
erleichtert, einen besseren Überblick über die spezifischen
Gruppenrisiken zu erhalten, denen diese Unternehmen auf Ebene des
Finanzkonglomerats ausgesetzt sind.

Zudem kommt es durch die Angleichung der bisher im KWG und VAG
enthaltenen Regelungen im neuen -Finanzkonglomerate Aufsichtsgesetz
zu Regelungsverschärfungen im Bereich der besonderen
organisatorischen Pflichten und bei fehlender Qualifikation von
Aufsichtsratsmitgliedern. Bereits heute existierende nationale - über
das EU-Recht hinausgehende - Standards für die Beaufsichtigung von
Finanzkonglomeraten bleiben bestehen; so werden auch
Zahlungsinstitute als relevant für die Einstufung als
Finanzkonglomerat erfasst.

Der Gesetzentwurf enthält auch - inhaltlich nicht mit dem Rest des
Gesetzes zusammenhängend - eine versicherungsteuerrechtliche Regelung
zu den sog. Schiffs-Erlöspools. Die Einstufung von Schiffs-Erlöspools
ist umstritten und bisher nicht höchstrichterlich geklärt. Es geht um
solche vertraglichen Gestaltungen, bei denen die Mitglieder Einnahmen
im eigenen Namen und auf eigene Rechnung erzielen und der Pool am
Ende einer Abrechnungsperiode zum Zwecke des Ausgleichs
unterschiedlicher Erlössituationen seiner Mitglieder Umlagen erhebt
und verteilt. Vorgesehen ist nunmehr, dass solche Pools bis Ende 2015
nicht der Versicherungsbesteuerung unterliegen. Das bedeutet, dass
bis dahin gezahlte Umlagen steuerfrei sind und auch bleiben.

Ziel des Gesetzes:

Der Gesetzentwurf flankiert die schärfere EU-Regulierung für
einzelne Finanzsektoren. Mit der geänderten europäischen
Finanzkonglomerate-Richtlinie werden Regelungslücken in der Aufsicht
über Finanzkonglomerate geschlossen und Anpassungen an die neue
europäische Aufsichtsstruktur eingeführt.

Ferner wird mit der Versicherungssteuerbefreiung für sog.
Schiffserlöspools Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für deutsche
Reeder geschaffen.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 16./17. Mai
2013 vorgesehen.

Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni 2013 mit dem
Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht
zustimmungspflichtig.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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