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Becker fordert Vergütungsgerechtigkeit für Apotheken / 50. DAV-Wirtschaftsforum 2013 in Potsdam

Geschrieben am 24-04-2013

Potsdam (ots) - Die Apotheken in Deutschland brauchen
Vergütungsgerechtigkeit für ihre Leistungen rund um die
Arzneimittelversorgung der Bevölkerung. Das fordert Fritz Becker,
Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), in seinem
Lagebericht zum Auftakt des 50. DAV-Wirtschaftsforums in Potsdam.
"Der Deutsche Apothekerverband wird weiterhin für eine
leistungsgerechte Honorierung der Apothekerschaft eintreten",
kündigte Becker an. Den zu Jahresbeginn auf 8,35 Euro erhöhten
Festzuschlag pro verschreibungspflichtiger Arzneimittelpackung
bezeichnete er als "eine leichte Entlastung -insbesondere nach den
fast unzumutbaren Belastungen aus dem AMNOG".

"Die angewandte Rechenmethodik ist leistungsfeindlich", sagte
Becker mit Blick auf das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft:
"Die Rechenmechanik führt dazu, dass unsere Branche auf dem
Einkommensniveau des Jahres 2004 gedeckelt wird - ohne
Inflationsausgleich." Becker weiter: "Wenn es uns gelingt, dafür
Sorge zu tragen, dass es zukünftig regelmäßig zu einer Anpassung der
Apothekenentgeltung kommt und auf eine Deckelung des Apothekenertrags
verzichtet wird, dann könnte man durchaus über eine Festschreibung
des Apothekenabschlages nachdenken."

Mit Bezug auf die Verhandlungen über den Zwangsabschlag 2013
kritisierte Becker die Verweigerungshaltung der Krankenkassen: "Es
war richtig, in Anbetracht dieser Haltung der Gegenseite schnell die
Schiedsstelle anzurufen. Selbstverständlich halten wir uns an das
Gesetz und gewähren den Krankenkassen seit Januar dieses Jahres erst
einmal einen Abschlag in Höhe von 1,75 Euro." Becker weiter: "Die
Schiedsstellenverhandlungen sind in vollem Gange, aber es ist noch
viel zu früh, über ein Ergebnis zu spekulieren."

"Wir begrüßen es ausdrücklich, dass sich der Gesetzgeber dazu
entschlossen hat, die finanzielle Belastung insbesondere von
Landapotheken durch häufige Notdienste zu mildern", sagte Becker zum
Apothekennotdienstsicherstellungsgesetz (ANSG). "Mit dem
Inkrafttreten des Gesetzes ist nicht vor Mitte des Jahres zu rechnen.
Wir aber arbeiten bereits mit Hochdruck daran, dieses
Gesetzesvorhaben umsetzbar zu machen." Becker: "Es gibt keinen
Zweifel, dass die Notdienstpauschale nicht die tatsächlich
entstehenden Kosten deckt. Notdienst bleibt für die Apothekerschaft
eine Gemeinwohlverpflichtung, kein Geschäftsmodell."

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de



Pressekontakt:
Christian Splett, Pressereferent
Tel.: 030 / 40004-137
E-Mail: c.splett@abda.aponet.de


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