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Verdeck offen? - So versichern Sie Ihr Cabrio richtig (AUDIO)

Geschrieben am 19-04-2013

Berlin (ots) -

Anmoderationsvorschlag:

Einen Platz an der Sonne und trotzdem immer frischen Wind um die
Nase: Cabriofahren ist cool, macht Spaß - und deshalb fahren auch
immer mehr Deutsche oben offen. Die schicken Schlitten ziehen aber
nicht nur bewundernde Blicke auf sich, sie locken auch Diebe magisch
an. Wie kann man sich hier schützen? Jessica Martin hat sich das mal
erklären lassen.

Sprecherin: Sein Bett musste Schlagersänger Jürgen Drews nicht
gleich im Kornfeld aufschlagen, als ihm dreiste Diebe 14.000 Euro aus
seinem Cabrio klauten. Kein Problem: Drews hatte noch genug Kohle auf
seinem Konto. Das Verdeck offen zu lassen, das war aber fahrlässig,
sagt Stephan Schweda vom Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft.

O-Ton 1 (Stephan Schweda, 0:00 Min.): "Wenn man aus dem Cabrio
aussteigt, einfach das Verdeck schließen und auch die Türen
abschließen. Dann ist man eigentlich auf der sicheren Seite."

Sprecherin: Wenn dann Diebe trotzdem zuschlagen, ersetzt die
Versicherung den Schaden - genau wie bei der normalen
Familienkutsche.

O-Ton 2 (Stephan Schweda, 0:21 Min.): "Die Teilkasko-Versicherung
ersetzt dann eben auch gestohlene Dinge. Hier muss man nur drauf
achten, die müssen fest eingebaut sein. Aber auch Schäden am Fahrzeug
eben durch Natureinflüsse, wie Hagel oder Sturm oder Überschwemmung
des Fahrzeugs. Brand, Explosion, aber auch wenn man beispielsweise
einen Wildunfall hat. Das sind alles Schäden, für die die
Teilkaskoversicherung aufkommt."

Sprecherin: Der Selbstbehalt wird abgezogen, der Schaden beglichen
und zu einer Umstufung in der Schadensfreiheitsklasse kommt es nicht.
Ein heikles Thema: das aufgeschlitzte Stoffdach.

O-Ton 3 (Stephan Schweda, 0:20 Min.): "Das ist so ein 'wunder
Punkt'. Man muss hier unterscheiden: ist es ein Einbruchdiebstahl,
oder, wenn tatsächlich nur das Stoffdach aufgeschlitzt ist, dann
könnte es einfach auch ein Vandalismusschaden sein. Und für
Vandalismusschäden kommt nicht die Teilkasko- sondern die
Vollkaskoversicherung auf. Aber hier in der Vollkaskoversicherung
würde man umgestuft werden im Schadenfreiheitsrabatt."

Sprecherin: Ob das wirklich sinnvoll ist, kommt auf den Einzelfall
an. Es kann günstiger sein, das neue Dach selbst zu bezahlen. Denn
die Umstufung kann teurer sein.

Abmoderationsvorschlag:

Weitere Informationen darüber, was Sie bei der Versicherung Ihres
Cabrios unbedingt beachten sollten, finden Sie auch im Internet unter
www.gdv.de.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio@newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Stephan Schweda
s.schweda@gdv.de
030/ 20 20 51 14


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