| | | Geschrieben am 18-04-2013 Hilfe, Steuererklärung! - So spart man mit Riester- und Basisrente (BILD)
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 Saarbrücken (ots) -
 
 Hilfe, Steuererklärung! - So spart man mit Riester- und Basisrente
 
 Auf in den Formulardschungel - spätestens Ende Mai muss die
 Steuererklärung abgegeben werden. Wer eine Riester- oder Basisrente
 abgeschlossen hat, kann seine Beiträge steuerlich geltend machen.
 Wie's funktioniert, erklärt CosmosDirekt.
 
 Vor der jährlichen Steuererklärung würde sich so mancher
 vielleicht lieber drücken. Doch wer eine staatlich geförderte
 Rentenversicherung abgeschlossen hat, kann mit einigen wenigen
 Angaben bares Geld sparen. Michael Greifenberg, Finanzexperte von
 CosmosDirekt, erklärt: "Riester- und Basisrentenversicherungen werden
 nachgelagert besteuert." In der Ansparphase sind die Einzahlungen
 steuerfrei, in der Rentenphase gilt dann der persönliche Steuersatz.
 "Da die Beiträge für den jeweiligen Vertrag jedoch aus dem bereits
 versteuerten Nettoverdienst abgehen, bekommen die Verbraucher die zu
 viel gezahlten Steuern in Form von Zulagen und Steuerrückerstattungen
 wieder", so der Experte.
 
 Riester-Förderung = Zulage + Steuerersparnis
 
 Die volle staatliche Riester-Zulage von 154 Euro jährlich erhält,
 wer mindestens vier Prozent seines rentenversicherungspflichtigen
 Einkommens aus dem Vorjahr abzüglich Zulagen in den Vertrag einzahlt.
 Damit die Zulagen fließen, muss ein Zulagen-Antrag beim Anbieter
 (Versicherer) eingereicht werden. Familien profitieren zusätzlich:
 Ein Elternteil bekommt pro Kind bis zu 300 Euro Kinderzulage
 gutgeschrieben. (1) "Bei Familien mit Kindern gleichen die Zulagen
 die bereits gezahlten Steuern in der Regel aus", sagt der
 CosmosDirekt-Finanzexperte. Bei Singles oder Familien ohne Kinder ist
 dies häufig nicht der Fall. "Sie erhalten daher zumeist nach
 Einreichung der Steuererklärung Geld zurück", so Michael Greifenberg.
 Es gilt: Je höher die Beitragszahlung ist, desto höher die
 Steuerersparnis.
 
 Riester-Tipp
 
 - Jeder Riester-Sparer sollte in der "Anlage AV" der
 Steuererklärung die investierte Vorsorgesumme eintragen. Das
 Finanzamt errechnet dann individuell die Steuerersparnis, von
 der die Zulagen abgezogen werden.
 - Der Anbieter übermittelt dem Finanzamt automatisch die
 erforderlichen Daten. Eine Bescheinigung ist der Steuererklärung
 daher nur noch dann beizulegen, wenn die Daten nicht rechtzeitig
 übermittelt wurden.
 
 Basisrente = Hohe Steuervorteile
 
 Die Basisrente - umgangssprachlich Rürup-Rente nach ihrem
 "Erfinder" Bert Rürup benannt - ist vor allem für Besserverdiener und
 Selbstständige interessant. Für Letztere ist sie zudem die einzige
 Möglichkeit, staatlich gefördert für das Alter vorzusorgen. Zulagen
 gibt es bei der Basisrente keine; die Förderung erfolgt über die
 Steuerrückerstattung nach Einreichen der Steuererklärung. 2013 können
 76 Prozent der eingezahlten Beitragssumme bis maximal 20.000 Euro pro
 Person steuerlich geltend gemacht werden, 2020 bereits 90 Prozent. Ab
 dem Jahr 2025 sind die Beiträge dann zu 100 Prozent steuerfrei.
 Michael Greifenberg erklärt: "Wenn ein 40-jähriger verheirateter
 Alleinverdiener mit einem Bruttojahresgehalt von 50.000 Euro
 monatlich 150 Euro in seine Basisrente einzahlt, bekommt er in diesem
 Jahr 410 Euro an Steuern zurück. (2) Im Jahr 2025 sind es dann 540
 Euro."
 
 Basisrenten-Tipp
 
 - Je höher die individuelle steuerliche Belastung ist, desto
 signifikanter ist auch die Steuerersparnis. Unverheiratete
 können in 2013 maximal 15.200 Euro (3) (76 Prozent von 20.000
 Euro) von der Steuer absetzen. Bei Verheirateten sind es 30.400
 Euro. (3)
 - Um die Steuervorteile geltend zu machen, müssen Sparer die
 "Anlage Vorsorgeaufwand" ausfüllen. Nur dann werden die Beiträge
 vom Finanzamt berücksichtigt. Wie bei der Riester-Versicherung
 müssen nur wenige Zahlen eingetragen werden.
 - Übrigens: Neben den monatlichen Beiträgen können bei Anbietern
 wie CosmosDirekt auch Zuzahlungen geleistet werden - diese
 lassen sich bis zur Höchstsumme natürlich ebenfalls von der
 Steuer absetzen.
 
 (1) Eltern erhalten für ein ab dem 1. Januar 2008 geborenes Kind eine
 jährliche Zulage von 300 Euro. Die Zulage für Eltern von Kindern, die
 vor 2008 geboren wurden, liegt bei 185 Euro jährlich.
 (2) Grenzsteuersatz 30 Prozent
 (3) Mögliche Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in
 bestimmte Versorgungswerke müssen hierbei noch berücksichtigt werden.
 
 Bei Übernahme des Originaltextes im Web bitten wir um
 Quellenangabe:
 http://www.cosmosdirekt.de/versicherungstipp-steuern-sparen
 
 Über CosmosDirekt
 
 CosmosDirekt ist DIE Versicherung. Mit einfachen und flexiblen
 Online-Angeboten und kompetenter persönlicher Beratung rund um die
 Uhr setzt das Unternehmen neue Maßstäbe in der Versicherungsbranche.
 Zum Angebot zählen private Absicherung, Vorsorge und Geldanlage. Mehr
 als 1,6 Millionen Kunden vertrauen auf Deutschlands führenden
 Online-Versicherer. CosmosDirekt gehört zur Generali Deutschland
 Gruppe. Zusätzliche Informationen gibt es im Internet unter
 http://www.cosmosdirekt.de.
 
 
 
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Dissemination of a Voting Rights Announcement, transmitted by 
DGAP - a company of EquityStory AG. 
The issuer is solely responsible for the content of this announcement. 
--------------------------------------------------------------------------- 
 
 
On April 17, 2013 we received the following notification pursuant to sec. 
25a WpHG: 
 
Listed company: 
Allianz SE, Munich, Germany 
 
Company subject to the notification obligation: 
Société Générale SA, Paris, France 
 
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