| | | Geschrieben am 17-04-2013 DGAP-HV: Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG
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 DGAP-HV: Wacker Neuson SE / Bekanntmachung der Einberufung zur
 Hauptversammlung
 Wacker Neuson SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
 am 28.05.2013 in München mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
 gemäß §121 AktG
 
 17.04.2013 / 15:08
 
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 Wacker Neuson SE
 
 München
 
 ISIN: DE000WACK012
 WKN: WACK01
 
 
 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
 
 Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zu der
 
 am Dienstag, dem 28. Mai 2013,
 
 um 10:00 Uhr
 
 im Konferenzzentrum München der Hanns-Seidel-Stiftung, Lazarettstraße
 33, 80636 München, stattfindenden
 
 ordentlichen Hauptversammlung
 
 der Wacker Neuson SE mit dem Geschäftssitz in 80809 München,
 Preußenstraße 41, eingeladen.
 
 Tagesordnung
 
 1.    Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum
 31. Dezember 2012, des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.
 Dezember 2012 einschließlich des zusammengefassten
 Lageberichts für die Gesellschaft und den Konzern, des in dem
 zusammengefassten Lagebericht enthaltenen erläuternden
 Berichts des Vorstands zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das
 Geschäftsjahr 2012
 
 
 Erläuterung nach § 124a Satz 1 Nr. 2 AktG:
 
 
 Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 erfolgt
 nicht. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten
 Jahresabschluss und den Konzernabschluss gemäß §§ 171, 172
 AktG(*) am 15. März 2013 gebilligt und den Jahresabschluss
 damit festgestellt. Ein Beschluss zur Feststellung des
 Jahresabschlusses durch die Hauptversammlung nach § 173 Abs. 1
 Satz 1 AktG entfällt damit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
 Der Jahres- und der Konzernabschluss nebst zusammengefasstem
 Lagebericht, der Bericht des Aufsichtsrats und der Bericht des
 Vorstands mit den Erläuterungen übernahmerechtlicher Angaben
 sind im Übrigen der Hauptversammlung, ohne dass das
 Aktiengesetz eine Beschlussfassung hierzu vorsieht, zugänglich
 zu machen.
 
 
 Die vorstehenden Unterlagen liegen in den Geschäftsräumen der
 Wacker Neuson SE (Preußenstraße 41, 80809 München) sowie in
 der Hauptversammlung selbst zur Einsicht der Aktionäre aus und
 können auf der Internetseite der Gesellschaft unter
 http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung eingesehen
 werden. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und
 kostenlos eine Abschrift der Unterlagen.
 
 
 (*)    Die Vorschriften des deutschen Aktiengesetzes finden auf die
 Wacker Neuson SE gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der
 Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über
 das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (nachfolgend auch:
 SE-Verordnung) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften
 der SE-Verordnung nichts anderes ergibt.
 
 
 2.    Beschlussfassung über die Verwendung des
 Bilanzgewinns
 
 
 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
 fassen:
 
 
 Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2012 in Höhe von EUR
 41.529.826,28 wird wie folgt verwendet:
 
 
 Ausschüttung einer Dividende von je EUR 0,30      EUR 21.042.000,00
 auf insgesamt 70.140.000 dividendenberechtigte
 Stückaktien, insgesamt
 
 Gewinnvortrag auf neue Rechnung                   EUR 20.487.826,28
 
 Bilanzgewinn                                      EUR 41.529.826,28
 
 
 Unter Zugrundelegung dieses Ausschüttungsvorschlags entfällt
 auf das dividendenberechtigte Grundkapital von EUR
 70.140.000,00 eine Dividendensumme von EUR 21.042.000,00.
 
 
 Die Dividende ist am 29. Mai 2013 zahlbar.
 
 
 3.    Beschlussfassung über die Entlastung der
 Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012
 
 
 Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, folgenden Beschluss zu
 fassen:
 
 
 Den Mitgliedern des Vorstands wird für das Geschäftsjahr 2012
 Entlastung erteilt.
 
 
 4.    Beschlussfassung über die Entlastung der
 Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012
 
 
 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
 fassen:
 
 
 Den Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für das Geschäftsjahr
 2012 Entlastung erteilt.
 
 
 5.    Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahres-
 und Konzernabschluss des Geschäftsjahres 2013 und für die
 prüferische Durchsicht des verkürzten (konzernbezogenen)
 Halbjahresabschlusses und des (konzernbezogenen)
 Zwischenlageberichts im Geschäftsjahr 2013
 
 
 Der Aufsichtsrat schlägt - gestützt auf eine entsprechende
 Empfehlung seines Prüfungsausschusses - vor, folgenden
 Beschluss zu fassen:
 
 
 5.1   Die Ernst & Young GmbH
 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zum
 Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das
 Geschäftsjahr 2013 bestellt.
 
 
 5.2   Die Ernst & Young GmbH
 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart, wird zudem zum
 Abschlussprüfer für eine prüferische Durchsicht des
 verkürzten (konzernbezogenen) Halbjahresabschlusses und des
 (konzernbezogenen) Zwischenlageberichts gemäß §§ 37w Abs. 5,
 37y WpHG im Geschäftsjahr 2013 bestellt.
 
 
 
 Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung
 
 Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
 sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die am Tag der
 Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind
 und die sich bis spätestens Dienstag, 21. Mai 2013, 24:00 Uhr (MESZ),
 schriftlich oder in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer
 Sprache unter einer der folgenden Kontaktmöglichkeiten bei der
 Gesellschaft angemeldet haben:
 
 Wacker Neuson SE
 c/o Computershare Operations Center
 80249 München
 oder Telefax: +49-(0)89/3090374675
 oder E-Mail: anmeldestelle@computershare.de
 
 Ist ein Kreditinstitut im Aktienregister eingetragen, so kann dieses
 Kreditinstitut das Stimmrecht für Aktien, die ihm nicht gehören, nur
 aufgrund einer Ermächtigung des betreffenden Aktionärs ausüben.
 
 Die Aktien werden durch die Anmeldung zur Hauptversammlung nicht
 blockiert, das heißt die Aktionäre können über ihre Aktien auch nach
 erfolgter Anmeldung verfügen. Für das Teilnahme- und Stimmrecht ist
 der am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der Gesellschaft
 eingetragene Aktienbestand maßgebend. Dieser wird dem Bestand am Ende
 des Anmeldeschlusstages entsprechen, da Aufträge zur Umschreibung des
 Aktienregisters in der Zeit vom 22. Mai 2013 bis einschließlich 28.
 Mai 2013 erst mit Gültigkeitsdatum 29. Mai 2013 verarbeitet und
 berücksichtigt werden. Erwerber von Aktien, deren Umschreibungsanträge
 nach dem 21. Mai 2013 bei der Gesellschaft eingehen, können daher
 Teilnahme- und Stimmrechte aus diesen Aktien nicht ausüben, es sei
 denn, sie lassen sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung
 ermächtigen. In solchen Fällen bleiben Teilnahme- und Stimmrecht bis
 zur Umschreibung bei dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär.
 Sämtliche Erwerber von Aktien der Gesellschaft, die noch nicht im
 Aktienregister eingetragen sind, werden daher gebeten,
 Umschreibungsanträge rechtzeitig zu stellen.
 
 Stimmrechtsvertretung
 
 Aktionäre, die im Aktienregister eingetragen und frist- und
 formgerecht angemeldet sind (siehe oben Abschnitt 'Teilnahme an der
 Hauptversammlung und Stimmrechtsausübung'), können ihre Rechte in der
 Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten wahrnehmen lassen;
 bevollmächtigen kann der Aktionär eine Person seiner Wahl, auch z. B.
 die depotführende Bank oder eine Aktionärsvereinigung. Bevollmächtigt
 der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder
 mehrere von diesen zurückweisen.
 
 Wenn nicht ein Kreditinstitut oder eine dem gleichgestellte Person
 oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10
 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG) bevollmächtigt wird, dann muss die
 Erteilung der Vollmacht, ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft und
 ggf. ihr Widerruf in Textform (§ 126b BGB) erfolgen. Die
 Bevollmächtigung kann gegenüber dem Bevollmächtigten erklärt oder
 gegenüber der Gesellschaft erklärt bzw. nachgewiesen werden. Gleiches
 gilt für den Widerruf der Vollmacht. Die Gesellschaft bittet darum,
 Erklärungen über die Erteilung der Vollmacht, ihren Nachweis gegenüber
 der Gesellschaft und ggf. ihren Widerruf in Textform (§ 126b BGB)
 rechtzeitig an die Gesellschaft unter einer der nachstehenden
 Kontaktmöglichkeiten zu übermitteln:
 
 Wacker Neuson SE
 c/o Computershare Operations Center
 80249 München
 oder Telefax: +49-(0)89/3090374675
 oder E-Mail: wackerneuson-hv2013@computershare.de
 
 Am Tag der Hauptversammlung kann der Nachweis der Vollmacht auch an
 der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung erbracht werden.
 
 Etwa geltende Besonderheiten für die Bevollmächtigung eines
 Kreditinstituts oder einer dem gleichgestellten Person oder
 Institution (vgl. § 135 Abs. 8 AktG und § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125
 Abs. 5 AktG) bleiben unberührt. Aktionäre, die ein Kreditinstitut oder
 eine dem gleichgestellte Person oder Institution (vgl. § 135 Abs. 8
 AktG und § 135 Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG) bevollmächtigen
 wollen, werden daher gebeten, etwaige Besonderheiten der
 Vollmachtserteilung bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen
 und sich mit diesem abzustimmen.
 
 Stimmrechtsvertretung durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
 
 Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, sich durch von der
 Gesellschaft benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter vertreten
 zu lassen. Diesen Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft müssen neben
 der Vollmacht auch Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts erteilt
 werden. Sie üben das Stimmrecht nicht nach eigenem Ermessen, sondern
 ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen
 aus. Das heißt, ohne Weisungen ist die Vollmacht an diese
 Stimmrechtsvertreter ungültig. Sind Weisungen nicht eindeutig,
 enthalten sich diese Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden
 Tagesordnungspunkten der Stimme; dies gilt immer für unvorhergesehene
 Anträge. Bitte beachten Sie, dass die von der Gesellschaft benannten
 Stimmrechtsvertreter Aufträge zu Wortmeldungen oder zum Stellen von
 Fragen oder Anträgen oder Erklärungen zu Protokoll nicht
 entgegennehmen und auch keine sonstigen Aktionärsrechte wahrnehmen.
 
 Vollmachten nebst Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der
 Gesellschaft müssen in Textform (§ 126b BGB) erfolgen und können unter
 einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten erteilt, geändert und
 widerrufen werden. Wir bitten, die Vollmachtserteilung mit den
 Weisungen zur Abstimmung bevorzugt unter Verwendung des dafür
 vorgesehenen Vollmachtformulars und unter der in diesem Formular
 hierfür genannten Postadresse, Telefaxnummer oder E-Mail-Adresse
 rechtzeitig vor der Hauptversammlung zu übermitteln. Die Vollmachten
 nebst Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können
 aber auch noch während der Hauptversammlung bis zum Ende der
 Generaldebatte vor Ort durch anwesende Aktionäre oder deren Vertreter
 erteilt, geändert oder widerrufen werden.
 
 Nähere Informationen zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen sowie
 Vollmachtsformulare erhalten die Aktionäre zusammen mit dem
 Anmeldeformular zugesandt.
 
 Rechte der Aktionäre
 
 Den Aktionären stehen im Vorfeld bzw. in der Hauptversammlung unter
 anderem die folgenden Rechte nach Art. 56 Satz 2 und Satz 3
 SE-Verordnung, § 50 Abs. 2 SE-Ausführungsgesetz, § 122 Abs. 2, § 126
 Abs. 1, § 127 und § 131 Abs. 1 AktG zu. Weitergehende Erläuterungen
 hierzu finden sich auf der Internetseite der Gesellschaft unter
 http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung.
 
 a) Gegenanträge und Wahlvorschläge
 
 Jeder Aktionär ist berechtigt, Gegenanträge gegen Vorschläge von
 Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu den Punkten der Tagesordnung gemäß §
 126 Abs. 1 AktG sowie Vorschläge zur Wahl des
 Abschlussprüfers/Konzernabschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) gemäß
 § 127 AktG zu übersenden. Gegenanträge müssen mit einer Begründung
 versehen sein; Wahlvorschläge brauchen nicht begründet zu werden.
 
 Solche Gegenanträge oder Wahlvorschläge sind ausschließlich an eine
 der nachfolgend genannten Kontaktmöglichkeiten zu richten; anderweitig
 adressierte Anträge oder Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt:
 
 Wacker Neuson SE
 Hauptverwaltung
 Investor Relations
 Preußenstraße 41
 
 80809 München
 oder Telefax: +49-(0)89/35402-298
 oder E-Mail: IR@wackerneuson.com
 
 Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der
 Übersendung des Gegenantrags bzw. Wahlvorschlags nachzuweisen.
 
 Rechtzeitig, also spätestens bis Montag, 13. Mai 2013, 24:00 Uhr
 (MESZ), unter einer der vorgenannten Kontaktmöglichkeiten eingegangene
 und zugänglich zu machende Gegenanträge gegen einen Beschlussvorschlag
 zu einem bestimmten Tagesordnungspunkt mit Begründung sowie
 Wahlvorschläge von Aktionären, werden unverzüglich nach ihrem Eingang
 einschließlich des Namens des Aktionärs, der - bei Wahlvorschlägen
 optionalen - Begründung und etwaiger Stellungnahmen der Verwaltung im
 Internet unter http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung
 veröffentlicht.
 
 Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner Begründung kann
 die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten
 Voraussetzungen absehen. Die Begründung eines Gegenantrags braucht
 beispielsweise dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie
 insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Wahlvorschläge zur Wahl des
 Abschlussprüfers/Konzernabschlussprüfers (Tagesordnungspunkt 5) werden
 zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den ausgeübten Beruf
 und den Wohnort der vorgeschlagenen Person enthalten.
 
 Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab
 übermittelt worden sind, finden im Übrigen in der Hauptversammlung nur
 dann Beachtung, wenn sie während der Hauptversammlung gestellt bzw.
 unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, auch ohne
 vorherige form- und fristgerechte Übermittlung von Gegenanträgen,
 während der Hauptversammlung Gegenanträge zu verschiedenen
 Tagesordnungspunkten oder Wahlvorschläge zu stellen bzw. zu
 unterbreiten, bleibt unberührt.
 
 Die Anforderung von Unterlagen oder allgemeine Anfragen zur
 Hauptversammlung bitten wir ebenfalls per Post, Fax oder E-Mail an die
 vorgenannten Kontaktmöglichkeiten zu richten.
 
 b) Auskunftsrechte der Aktionäre
 
 Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in der
 Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der
 Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen
 Beziehungen der Wacker Neuson SE zu verbundenen Unternehmen sowie über
 die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
 Unternehmen zu geben, soweit diese Auskunft jeweils zur sachgemäßen
 Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist.
 Solche Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich
 mündlich zu stellen. Der Vorstand darf die Auskunft zu einzelnen
 Fragen aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen verweigern (zum
 Beispiel kann eine Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen abgelehnt
 werden). Außerdem kann nach § 19 Abs. 2 Satz 2 der Satzung der
 Versammlungsleiter das Frage- und Rederecht von Aktionären zeitlich
 angemessen begrenzen.
 
 c) Verlangen einer Ergänzung der Tagesordnung
 
 Aktionäre, deren Anteile alleine oder zusammen einen anteiligen Betrag
 des Grundkapitals von Euro 500.000 (dies entspricht 500.000 Aktien)
 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung
 gesetzt und bekannt gemacht werden. Dieses Quorum ist gemäß Art. 56
 Satz 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 in Verbindung mit § 50 Abs. 2
 SEAG für Ergänzungsverlangen der Aktionäre einer Europäischen
 Gesellschaft (SE) erforderlich. § 50 Abs. 2 SEAG entspricht dabei
 inhaltlich der Regelung des § 122 Abs. 2 AktG.
 
 Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
 beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand zu richten
 und an folgende Adresse zu übersenden:
 
 Wacker Neuson SE
 Der Vorstand
 c/o Investor Relations
 Preußenstraße 41
 80809 München
 
 Der Antrag, mit dem die Ergänzung der Tagesordnung verlangt wird, muss
 der Gesellschaft spätestens bis Samstag, 27. April 2013, 24:00 Uhr
 (MESZ), zugehen. Bekanntzumachende Ergänzungsverlangen werden - soweit
 sie nicht bereits mit der Einberufung bekannt gemacht wurden -
 unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt
 gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen
 davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der
 gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden den Aktionären
 außerdem unter der Internetadresse
 http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung zugänglich gemacht.
 
 Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der
 Hauptversammlung
 
 Im Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung sind 70.140.000
 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am
 Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie ausgegeben; jede Aktie gewährt eine
 Stimme. Die Gesellschaft hält derzeit keine eigenen Aktien; alle
 ausgegebenen Aktien sind voll teilnahme- und stimmberechtigt. Zum
 Zeitpunkt der Einberufung dieser Hauptversammlung gewähren die
 70.140.000 Stückaktien damit insgesamt 70.140.000 Stimmen.
 
 Veröffentlichungen auf der Internetseite der Gesellschaft
 
 Diese Einladung zur Hauptversammlung sowie etwaige zu allen
 Tagesordnungspunkten gesetzlich zugänglich zu machenden Unterlagen
 einschließlich der erforderlichen Informationen nach § 124a AktG,
 etwaige zugänglich zu machende Gegenanträge, Wahlvorschläge und
 Ergänzungsverlangen von Aktionären, weitergehende Erläuterungen zu den
 oben dargestellten Rechten der Aktionäre sowie die Gesamtzahl der
 Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung sind ab der
 Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der
 Gesellschaft unter dem Link
 http://www.wackerneuson.com/hauptversammlung zugänglich. Dort werden
 nach der Hauptversammlung auch die festgestellten
 Abstimmungsergebnisse veröffentlicht.
 
 Wir würden uns freuen, Sie in München begrüßen zu dürfen!
 
 München, im April 2013
 
 Wacker Neuson SE
 
 Der Vorstand
 
 
 
 
 
 
 ---------------------------------------------------------------------
 
 ---------------------------------------------------------------------
 
 
 Sprache:        Deutsch
 Unternehmen:    Wacker Neuson SE
 Preußenstraße 41
 80809 München
 Deutschland
 Telefon:        +49 89 354 02 -173
 Fax:            +49 89 354 02 -203
 E-Mail:         ir@wackerneuson.com
 Internet:       http://www.wackerneuson.com
 ISIN:           DE000WACK012
 WKN:            WACK01
 Börsen:         Auslandsbörse(n) Amtlicher Markt (Prime Standard)
 Frankfurter Wertpapierbörse
 
 
 Ende der Mitteilung    DGAP News-Service
 ---------------------------------------------------------------------
 207452 17.04.2013
 
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