Fischer/Storjohann: Reform für einfaches und transparentes Verkehrsregister geht weiter voran
Geschrieben am 17-04-2013 |   
 
 Berlin (ots) - Am heutigen Mittwoch berät der Ausschuss für  
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in einer öffentlichen Anhörung über 
die geplante Reform des Verkehrszentralregisters. Dazu erklären der  
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk  
Fischer, sowie der zuständige Berichterstatter, Gero Storjohann: 
 
   "Die vorliegende Reform des Verkehrszentralregisters ist ein  
richtiger Schritt zu weniger Bürokratie, einfacheren Richtlinien und  
vor allem zu mehr Verkehrssicherheit. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion  
begrüßt die Zustimmung der Experten zu den Reformplänen in der  
heutigen Sitzung. 
 
   Durch die vorliegende Reform wird ein komplexes System vereinfacht 
und werden klare Regeln geschaffen. Die neuen Regelungen  
konzentrieren sich auf Verstöße, die die Verkehrssicherheit  
beeinträchtigen. Das Punktesystem betont dabei schwere Verstöße und  
fordert schon früher Konsequenzen: Bei vier schweren Verstößen soll  
die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel 
Parkverstöße, die den Verkehr nicht gefährden, sollen hingegen nicht  
mehr im Zentralregister gespeichert werden. Die Reform trifft also  
vor allem diejenigen Fahrer und Fahrerinnen, die wiederholt die  
Sicherheit auf den Straßen gefährden. 
 
   Durch klare und feste Tilgungsfristen wird das System gerechter  
und transparenter. Leichte Ordnungswidrigkeiten verjähren nach zwei  
Jahren, schwere nach fünf (vorher zwei). Im Dialog mit den  
Bundesländern treten wir dafür ein, an diesen Tilgungsfristen  
festzuhalten. Nach Ablauf der Tilgungsfrist erlischt ein Punkt in der 
Verkehrsregister-Datei. Damit sparen wir unnötige Kosten und schaffen 
ein übersichtliches System, das sich für jeden Fahrer und jede  
Fahrerin nachvollziehbar ist." 
 
   Hintergrund: 
 
   Das bisherige Punktesystem soll durch ein Bewertungssystem in drei 
Kategorien ersetzt werde. Kategorie 1:  
verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Zuwiderhandlungen, ein Punkt.  
Kategorie 2: besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße, 
zwei Punkte. Kategorie 3: schwere Straftaten, drei Punkte. Schwere  
Verstöße sollen künftig sechs Jahre im Register gespeichert werden  
mit einer Tilgungsfrist von fünf Jahren und einer Überliegefrist von  
einem Jahr. 
 
   Die Tilgungshemmung entfällt. Jede Tat wird nach ihrer  
Tilgungsfrist und einer weiteren einheitlichen Überliegefrist von  
einem Jahr gelöscht: 
 
   - Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis - 11 Jahre, davon 10 
     Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegefrist, 
 
   - Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis - 6 Jahre, davon 5  
     Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegefrist, 
 
   - besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende  
     Ordnungswidrigkeiten - 6 Jahre, davon 5 Jahre Tilgungsfrist und  
     1 Jahr Überliegefrist, 
 
   - verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten - 3  
     Jahre, davon 2 Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegefrist, 
 
   - verwaltungsbehördliche Entscheidungen - 10 Jahre (wie bisher). 
 
   Weiterer Kern der Novelle ist die Umgestaltung des bisherigen  
Aufbauseminars in ein Fahreignungsseminar, das neueste  
verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente miteinander  
verknüpft und einer Qualitätssicherung unterliegen soll. 
 
 
 
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