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DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2013 in 10623 Berlin, Kantstrasse 8, Eventpassage (Yva-Bogen) mit dem Ziel der

Geschrieben am 16-04-2013

DGAP-HV: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien /
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien: Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2013 in 10623 Berlin,
Kantstrasse 8, Eventpassage (Yva-Bogen) mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung gemäß §121 AktG

16.04.2013 / 15:08

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TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien

Berlin

WKN 745490

ISIN DE0007454902


Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir die Aktionäre unserer Gesellschaft zu der

am Freitag, dem 24. Mai 2013 um 11.00 Uhr,

in der Eventpassage, Kantstraße 8 (Yva-Bogen), 10623 Berlin,

beginnenden

ordentlichen Hauptversammlung

ein.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten und mit dem
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehenen
Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses, des
Lageberichts und des Konzernlageberichts des Vorstandes sowie
des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2012,
des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben nach §
289 Abs. 4 und 5 sowie § 315 Abs. 4 HGB


Eine Beschlussfassung ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht
vorgesehen.


Die oben genannten Unterlagen liegen von der Einberufung an in
den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Ernst-Reuter-Platz 8,
10587 Berlin, während der üblichen Geschäftszeiten zur
Einsichtnahme der Aktionäre aus und sind ab demselben
Zeitpunkt über die Internetseite der Gesellschaft unter
http://www.teles.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich.


Die Unterlagen liegen auch in der Hauptversammlung der
Gesellschaft zur Einsichtnahme aus.


2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstandes


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Beschlüsse zu
fassen:


a) Dem im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglied
des Vorstandes, Herrn Prof. Dr.-Ing. Sigram Schindler, wird
für diesen Zeitraum Entlastung erteilt.


b) Dem im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglied
des Vorstandes, Herrn Oliver Olbrich, wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.


c) Dem im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglied
des Vorstandes, Herrn Frank Paetsch, wird für diesen
Zeitraum Entlastung erteilt.


d) Dem im Geschäftsjahr 2012 amtierenden Mitglied
des Vorstandes, Herrn Thomas Roll, wird für diesen Zeitraum
Entlastung erteilt.



3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrates


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr
2012 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrates für diesen
Zeitraum Entlastung zu erteilen.


4. Beschlussfassung über die Nachwahl zum
Aufsichtsrat


Herr Prof. Dr. Ernst Denert hat sein Amt als Mitglied des
Aufsichtsrats mit Wirkung zum Ende dieser Hauptversammlung
niedergelegt und scheidet damit vor Ablauf seiner Amtszeit aus
dem Aufsichtsrat aus. Gemäß §§ 96 Abs. 1 6. Fall, 101 Abs. 1
AktG in Verbindung mit § 8 Abs. 1 der Satzung besteht der
Aufsichtsrat aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung zu wählen sind.


Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus
dem Aufsichtsrat aus, so ist das an seiner Stelle in den
Aufsichtsrat eintretende Mitglied gemäß § 8 Abs. 2 Satz 4 der
Satzung nur für die Zeit bis zum Ablauf der Amtszeit des
ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds zu wählen.


Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.


Der Aufsichtsrat schlägt vor, mit Wirkung ab Beendigung der
diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung folgenden Herrn für
den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Herrn Prof. Dr. Ernst
Denert zum Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:


Herrn Prof. Dr.-Ing. Dr.-Oec. Thomas Schildhauer,
geb. 03.10.1959, Universitätsprofessor, wohnhaft in
Schwielowsee, OT Caputh



Er ist Mitglied in den folgenden anderen gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten oder vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:


StoneOne AG, Berlin
Bluechip Computer AG, Berlin
RBB Media GmbH, Berlin


Die Amtszeit des zu wählenden Aufsichtsratsmitgliedes endet
mit Beendigung der Hauptversammlung, die über seine Entlastung
für das Geschäftsjahr 2017 beschließt.


5. Beschlussfassung über die Wahl des
Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013


Der Aufsichtsrat schlägt vor, zum Abschlussprüfer und zum
Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 die Ernst &
Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart,
Niederlassung Berlin, zu wählen.


6. Beschlussfassung über die Aufhebung des
Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege
der vereinfachten Einziehung von eigenen Aktien zu TOP 3 der
Hauptversammlung vom 05.12.2011


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:


a) Der Beschluss über die Herabsetzung des
Grundkapitals im Wege der vereinfachten Einziehung von
eigenen Aktien zu TOP 3 a) der Hauptversammlung vom
05.12.2011 wird aufgehoben.


b) Der Beschluss über die Änderung der Satzung in §
5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 1 Satz 1 der
Satzung zu TOP 3 b) der Hauptversammlung vom 05.12.2011 wird
aufgehoben.



7. Beschlussfassung über die Aufhebung des
Beschlusses über die Herabsetzung des Grundkapitals in
vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung von Verlusten durch
Zusammenlegung von Aktien und über die Anpassung der Satzung
zu TOP 4 der Hauptversammlung vom 05.12.2011


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:


a) Der Beschluss über die Herabsetzung des
Grundkapitals in vereinfachter Form zum Zwecke der Deckung
von Verlusten durch Zusammenlegung von Aktien zu TOP 4 a)
der Hauptversammlung vom 05.12.2011 wird aufgehoben.


b) Der Beschluss über die Änderung der Satzung in §
5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 1 Satz 1 der
Satzung zu TOP 4 c) der Hauptversammlung vom 05.12.2011 wird
aufgehoben.



8. Beschlussfassung über die Aufhebung des
Beschlusses über die Anpassung bedingten Kapitals an die
Kapitalherabsetzung zu TOP 5 der Hauptversammlung vom
05.12.2011


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu
fassen:


a) Der Beschluss über die Anpassung bedingten
Kapitals 1997/I sowie die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 4 Satz 1 zu TOP 5 a)
der Hauptversammlung vom 05.12.2011 wird aufgehoben.


b) Der Beschluss über die Anpassung bedingten
Kapitals 2000/I sowie die Änderung der Satzung in § 5 (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals) Abs. 5 Satz 1 zu TOP 5 b)
der Hauptversammlung vom 05.12.2011 wird aufgehoben.



II. Weitere Angaben zur Einberufung

A. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte


Gemäß § 30b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG teilen wir mit, dass das
Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung in 23.304.676 auf den Inhaber lautende
Stückaktien eingeteilt ist. Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung der
Gesellschaft gewährt jede Aktie in der Hauptversammlung eine
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der
Einberufung dieser Hauptversammlung beläuft sich daher auf
23.304.676. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der
Einberufung keine eigenen Aktien.


B. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts


Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind gemäß § 16 der Satzung nur diejenigen
Aktionäre berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der
Hauptversammlung, d. h. am 03.05.2013, 00:00 Uhr
(Nachweisstichtag), Aktionäre der Gesellschaft sind und sich
bis zum 17.05.2013, 24:00 Uhr, bei der nachfolgend genannten
empfangsberechtigten Anmeldestelle unter Vorlage eines
Nachweises ihres Aktienbesitzes zur Hauptversammlung
angemeldet haben:


TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
c/o DZ Bank AG
vertreten durch dwpbank
- WASHV -
Landsberger Str. 187
80687 München


Telefax: 069/5099-1110


E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de.



Der Nachweis des Aktienbesitzes ist innerhalb der vorgenannten
Anmeldefrist durch Vorlage einer in Textform erstellten
Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts in deutscher
oder englischer Sprache zu erbringen. Wie die Anmeldung muss
auch der Nachweis des Anteilsbesitzes der Anmeldestelle unter
der vorgenannten Adresse bis zum 17.05.2013, 24:00 Uhr,
zugehen.


Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Versammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur,
wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die
Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am
Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem
Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch
keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind
nicht teilnahme- und stimmberechtigt.


Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des
Anteilsbesitzes werden den Aktionären von der Anmeldestelle
Eintrittskarten für die Teilnahme an der Hauptversammlung
übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten
sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden
Institut anzufordern.


Wie in den Vorjahren wird jedem Aktionär grundsätzlich nur
eine Eintrittskarte zur Hauptversammlung ausgestellt.


C. Briefwahl


Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung im Wege der Briefwahl ausüben. Auch in diesem
Fall müssen sich die Aktionäre fristgemäß anmelden und einen
Nachweis des Anteilsbesitzes vorlegen (vgl. vorstehender
Abschnitt B).


Per Briefwahl abzugebende Stimmen können schriftlich unter
Verwendung der hierfür vorgesehenen, mit der Eintrittskarte
zugesandten bzw. auf der Internetseite der Gesellschaft zur
Verfügung gestellten Briefwahlformulare abgegeben werden. Die
per Briefwahl abgegebenen Stimmen müssen aus organisatorischen
Gründen bis spätestens 22.05.2013, 24:00 Uhr, bei der
Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse eingegangen sein.


Briefwahlstimmen sind noch bis zu dem Zeitpunkt, bis zu dem
sie erteilt werden können, widerruflich bzw. abänderbar. Die
Briefwahl schließt eine Teilnahme an der Hauptversammlung
nicht aus. Die persönliche Teilnahme gilt als Widerruf der
bereits abgegebenen Briefwahlstimmen. Wenn Briefwahlstimmen
und Vollmacht/Weisungen an Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft eingehen, werden stets Briefwahlstimmen als
vorrangig betrachtet.


Bitte beachten Sie, dass per Briefwahl keine Stimmen zu
eventuellen, erst in der Hauptversammlung vorgebrachten
Gegenanträgen oder Wahlvorschlägen abgegeben werden können.
Ebenso können per Briefwahl keine Wortmeldungen, Widersprüche
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse, Fragen oder Anträge
entgegengenommen werden.


Bitte senden Sie Ihre Briefwahlstimmen an die nachfolgende
Adresse:


TELES AG Informationstechnologien
Ernst-Reuter-Platz 8
10587 Berlin


Telefax-Nr.: +49(30)39928-226


E-Mail: IRInfo@teles.de



D. Stimmrechtsvertretung


Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung
teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht in der
Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum
Beispiel ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, einen
von der Gesellschaft benannten weisungsgebundenen
Stimmrechtsvertreter oder eine andere Person ihrer Wahl
ausüben lassen.


Soweit weder ein Kreditinstitut noch eine den Kreditinstituten
nach § 135 Abs. 8 oder § 135 Abs. 10 i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG
gleichgestellte Person oder Vereinigung (unter letztere fallen
insbesondere Aktionärsvereinigungen) bevollmächtigt werden,
bedürfen die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der
Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der
Textform (§ 126b BGB). Bei der Bevollmächtigung eines
Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer diesen
nach § 135 AktG gleichgestellten Person oder Vereinigung
können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten,
sich in einem solchen Fall mit dem zu Bevollmächtigenden
rechtzeitig wegen einer von ihm möglicherweise geforderten
Form der Vollmacht abzustimmen.


Aktionäre, die sich hinsichtlich der Teilnahme und Ausübung
ihres Stimmrechts von einem Bevollmächtigten vertreten lassen
möchten, finden für die Erteilung einer Vollmacht ein Formular
gemäß § 30a Abs. 1 Nr. 5 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) auf
der Rückseite der Eintrittskarte. Darüber hinaus wird den
Aktionären auch jederzeit auf Verlangen ein Vollmachtsformular
zugesandt, und dieses ist außerdem im Internet unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
abrufbar. Eine Verpflichtung zur Verwendung des von der
Gesellschaft angebotenen Vollmachtsformulars besteht nicht.


Wir bieten unseren Aktionären an, dass sie sich nach Maßgabe
ihrer Weisungen auch durch von der Gesellschaft als
Stimmrechtsvertreter benannte Mitarbeiter
(Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) in der
Hauptversammlung vertreten lassen können. Von der Vollmacht
werden die Stimmrechtsvertreter nur Gebrauch machen, soweit
ihnen zuvor vom Aktionär Weisungen zur Ausübung des
Stimmrechts zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt erteilt
wurden. Sind Weisungen nicht eindeutig, enthalten sich die
Stimmrechtsvertreter zu den entsprechenden
Tagesordnungspunkten der Stimme, dies gilt stets für
unvorhergesehene Anträge. Die Vollmacht und die Stimmweisung
an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft müssen aus
organisatorischen Gründen bis spätestens am 22.05.2013, 24:00
Uhr, bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse
eingegangen sein. Hierdurch wird jedoch nicht die Möglichkeit
ausgeschlossen, die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft noch
während der Hauptversammlung vor Ort zu bevollmächtigen.


Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der
Gesellschaft und ihren Widerruf sowie die Übermittlung des
Nachweises über die Bestellung eines Bevollmächtigten und den
Widerruf einer solchen Bevollmächtigung stehen nachfolgend
genannte Kontaktdaten, insbesondere auch für die elektronische
Übermittlung, zur Verfügung:


TELES AG Informationstechnologien
Ernst-Reuter-Platz 8
10587 Berlin


Telefax-Nr.: +49(30)39928-226


E-Mail: IRInfo@teles.de



E. Rechte der Aktionäre


1. Ergänzungsanträge zur Tagesordnung auf Verlangen
einer Minderheit gemäß § 122 Absatz 2 AktG


Aktionäre, deren Anteile zusammen mindestens den zwanzigsten
Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000
Euro des Grundkapitals erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine
Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich (§
126 BGB) an den Vorstand der TELES AG Informationstechnologien
zu richten und muss der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor
der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 122 Abs.
2 Satz 3 AktG nicht mitzurechnen), also spätestens am
23.04.2013, 24:00 Uhr, zugehen. Bitte richten Sie
entsprechende Verlangen an die nachfolgende Adresse:




TELES AG Informationstechnologien oder Ernst-Reuter-Platz 8
Vorstand 10587 Berlin.
Postfach 110760
10837 Berlin



Die betreffenden Aktionäre haben gemäß §§ 122 Abs. 2, Abs. 1
i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie
mindestens seit drei Monaten vor dem Tag der Hauptversammlung,
d. h. mindestens seit dem 24.02.2013, 00:00 Uhr, Inhaber der
erforderlichen Zahl an Aktien sind.


Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit
sie nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht werden -
unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft im
Bundesanzeiger bekanntgemacht und solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen
werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem
unverzüglich nach ihrem Eingang bei der Gesellschaft über die
Internetadresse
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich gemacht.


2. Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß §§ 126
Absatz 1, 127 AktG


Darüber hinaus hat jeder Aktionär das Recht, Anträge und
Wahlvorschläge zu Punkten der Tagesordnung sowie zur
Geschäftsordnung in der Hauptversammlung zu stellen, ohne dass
es hierfür vor der Hauptversammlung einer Ankündigung,
Veröffentlichung oder sonstigen besonderen Handlung bedarf.


Die Gesellschaft wird Gegenanträge im Sinne des § 126 Abs. 1
AktG und Wahlvorschläge im Sinne des § 127 AktG einschließlich
des Namens des Aktionärs, der Begründung, die allerdings für
Wahlvorschlage nicht erforderlich ist, und einer etwaigen
Stellungnahme der Verwaltung unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
zugänglich machen, wenn sie der Aktionär mindestens 14 Tage
vor der Hauptversammlung (der Tag des Zugangs ist gemäß § 126
Abs. 1 Satz 2 AktG nicht mitzurechnen), d. h. spätestens bis
zum 09.05.2013, 24:00 Uhr, der Gesellschaft an nachfolgend
genannte Adresse übersandt hat:


TELES AG Informationstechnologien
Ernst-Reuter-Platz 8
10587 Berlin


Telefax-Nr.: +49(30)39928-226


E-Mail: IRInfo@teles.de



und die übrigen Voraussetzungen für eine Pflicht zur
Zugänglichmachung gemäß § 126 AktG bzw. § 127 AktG erfüllt
sind.


3. Auskunftsrecht des Aktionärs gemäß § 131 Absatz 1
AktG


Jedem Aktionär ist gemäß § 131 Abs. 1 AktG auf Verlangen in
der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft
zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung
erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Die Auskunftspflicht des Vorstands erstreckt sich auch auf die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der TELES AG
Informationstechnologien zu den mit ihr verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des TELES-Konzerns und der in den
TELES-Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, ebenfalls
unter der Voraussetzung, dass sie zur sachgerechten
Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist
und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.


F. Informationen und Unterlagen zur Hauptversammlung


Die Informationen und Unterlagen nach § 124a AktG können im
Internet unter
http://www.teles.com/investor-relations/hauptversammlung.html
eingesehen und auf Wunsch heruntergeladen werden. Sämtliche
der Hauptversammlung gesetzlich zugänglich zu machenden
Unterlagen liegen in der Hauptversammlung zur Einsichtnahme
aus.


Berlin, im April 2013

- TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien -

Der Vorstand






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Sprache: Deutsch
Unternehmen: TELES Aktiengesellschaft Informationstechnologien
Ernst-Reuter-Platz 8
10587 Berlin
Deutschland
Telefon: +49 30 3992800
Fax: +49 30 39928226
E-Mail: IRInfo@teles.de
Internet: http://www.teles.com
ISIN: DE0007454902
WKN: 745490


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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207277 16.04.2013


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