(Registrieren)

DGAP-HV: United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 23.05.2013 in Münster mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

Geschrieben am 16-04-2013

DGAP-HV: United Labels Aktiengesellschaft / Bekanntmachung der
Einberufung zur Hauptversammlung
United Labels Aktiengesellschaft: Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung am 23.05.2013 in Münster mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

16.04.2013 / 15:09

---------------------------------------------------------------------

UNITEDLABELS Aktiengesellschaft

Münster

WKN 548956, ISIN DE0005489561


Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013

Der Vorstand der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft lädt hiermit die
Aktionäre der Gesellschaft zu der

am Donnerstag, den 23. Mai 2013, um 11.00 Uhr,

in der Halle Münsterland, Albersloher Weg 32, 48155 Münster,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein, und zwar mit
folgender

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des
Lageberichts der Gesellschaft und des Konzernlageberichts zum
31. Dezember 2012, des erläuternden Berichts des Vorstands zu
den Angaben nach §§ 289 Absatz 4, 315 Absatz 4 des
Handelsgesetzbuchs sowie des Berichts des Aufsichtsrats für
das Geschäftsjahr 2012


Eine Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt 1 wird
nicht erfolgen. § 175 Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz (AktG) sieht
lediglich vor, dass der Vorstand die Hauptversammlung zur
Entgegennahme u.a. des festgestellten Jahresabschlusses und
des Lageberichts und bei einem Mutterunternehmen auch zur
Entgegennahme des vom Aufsichtsrat gebilligten
Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts einzuberufen
hat. Gemäß §§ 175 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 1 AktG hat der
Vorstand der Hauptversammlung u.a. den Jahresabschluss, den
Lagebericht, sowie bei einem Mutterunternehmen auch den
Konzernabschluss, den Konzernlagebericht und den Bericht des
Aufsichtsrats und - bei börsennotierten Gesellschaften - einen
erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315
Abs. 4 Handelsgesetzbuch (HGB) hierüber zugänglich zu machen.


2. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.


3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu
erteilen.


4. Beschlussfassung über die Neuwahlen des
Aufsichtsrats


Herr Dr. Jens Hausmann hat sein Aufsichtsratsmandat mit
Wirkung zum 07. November 2012 niedergelegt. Des Weiteren hat
Herr Prof. Dr. rer. pol. Helmut Roland sein
Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum 19. September 2012
niedergelegt.


Nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Hausmann und Herrn Prof.
Roland aus dem Aufsichtsrat hat das Amtsgericht Münster
jeweils auf Antrag des Vorstands mit Beschluss vom 05. Oktober
2012 Herrn Frank Rohmann, wohnhaft in Münster,
geschäftsführender Gesellschafter der Frank Rohmann
Beteiligungs GmbH sowie der Frank Rohmann
Unternehmensentwicklungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster,
bzw. mit Beschluss vom 30. Dezember 2012 Herrn Otto E. Umbach,
wohnhaft in Hildesheim, freiberuflicher Unternehmerberater in
der Spielwarenindustrie, zu Mitgliedern des Aufsichtsrats
bestellt. Die Herren Frank Rohmann und Otto E. Umbach sind so
lange Mitglied des Aufsichtsrats, bis dieser Mangel gemäß §
104 AktG durch ordentliche Wahl durch die Hauptversammlung
behoben ist.


Die Amtszeit des weiteren Aufsichtsratsmitglieds Herrn
Gert-Maria Freimuth endet mit Ablauf der ordentlichen
Hauptversammlung am 23. Mai 2013.


Deshalb sind Neuwahlen sämtlicher Mitglieder des Aufsichtsrats
durchzuführen.


Der Aufsichtsrat besteht nach §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 6. Alt.
und 101 Abs. 1 AktG, § 1 Abs. 1 Nr. 1 DrittelbG i. V. m. § 7
Abs. 1 der Satzung aus drei Mitgliedern, die von der
Hauptversammlung gewählt werden.


Der Aufsichtsrat schlägt vor,


a) Herrn Gert-Maria Freimuth, wohnhaft in Münster,
stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Chief Investment
Officer) der MBB Industries AG mit Sitz in Berlin,


b) Herrn Frank Rohmann, wohnhaft in Münster,
geschäftsführender Gesellschafter der Frank Rohmann
Beteiligungs GmbH sowie der Frank Rohmann
Unternehmensentwicklungen GmbH & Co. KG mit Sitz in Münster
sowie Geschäftsführer der Gates GmbH und der Beeline Asset
Management GmbH, beide mit Sitz in Münster, und


c) Herrn Otto E. Umbach, wohnhaft in Hildesheim,
freiberuflicher Unternehmerberater in der
Spielwarenindustrie



in den Aufsichtsrat zu wählen. Die Wahl der
Aufsichtsratsmitglieder erfolgt nach § 7 Abs. 2 der Satzung
für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über
die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn
der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in dem die
Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.


Die Hauptversammlung ist an die Wahlvorschläge nicht gebunden.


In Übereinstimmung mit Ziffer 5.4.3 Satz 1 des Deutschen
Corporate Governance Kodex ist beabsichtigt, die Wahlen zum
Aufsichtsrat im Wege der Einzelwahl vorzunehmen.


Gemäß Ziffer 5.4.3 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance
Kodex wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer Wahl von
Herrn Gert-Maria Freimuth vorgesehen ist, ihn als Kandidaten
für den Aufsichtsratsvorsitz vorzuschlagen.


Von den Kandidaten für den Aufsichtsrat qualifiziert sich Herr
Gert-Maria Freimuth aufgrund seiner langjährigen beruflichen
Praxis als stellvertretender Vorstandsvorsitzender (Chief
Investment Officer) der MBB Industries AG, Berlin, als
unabhängiger Finanzexperte im Sinne des § 100 Abs. 5 AktG.


Mit Blick auf Ziffer 5.4.1 Abs. 4 des Deutschen Corporate
Governance Kodex wird erklärt, dass nach Einschätzung des
Aufsichtsrats keiner der vorgeschlagenen Kandidaten in nach
dieser Vorschrift offenzulegenden persönlichen oder
geschäftlichen Beziehungen zur UNITEDLABELS Aktiengesellschaft
oder deren Konzernunternehmen, den Organen der UNITEDLABELS
Aktiengesellschaft oder einem wesentlich an der UNITEDLABELS
Aktiengesellschaft beteiligten Aktionär steht.


Herr Gert-Maria Freimuth ist zum Zeitpunkt der Einberufung
dieser Hauptversammlung Mitglied in folgenden gesetzlich zu
bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und
ausländischen Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG:


* Vorsitzender des Aufsichtsrats der DTS IT AG,
Herford


* stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats
der Delignit AG, Blomberg



Herr Frank Rohmann übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung keine Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus.


Herr Otto E. Umbach übt zum Zeitpunkt der Einberufung dieser
Hauptversammlung keine Mandate in gesetzlich zu bildenden
Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländischen
Kontrollgremien gemäß § 125 Abs. 1 Satz 5 AktG aus.


Die aussagekräftigen Lebensläufe der Kandidaten sind im
Internet unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung zur
Einsichtnahme ausliegen.



5. Beschlussfassung über die Bestellung des
Abschlussprüfers und Zwischenabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2013


Der Aufsichtsrat schlägt vor, die RBS RoeverBroennerSusat GmbH
& Co KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Köln zum
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das
Geschäftsjahr 2013 sowie zum Prüfer für die etwaige
prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht zum 30.
Juni 2013 enthaltenen verkürzten Abschlusses und des
Zwischenlageberichts zu wählen.


TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts


Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts sind nach § 13 Abs. 1 und 2 der Satzung nur
diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich vor Ablauf der
gesetzlich bestimmten Frist, also bis zum Ablauf des 16. Mai
2013 (24.00 Uhr), bei der Gesellschaft unter der folgenden
Adresse, Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse anmelden:


UNITEDLABELS Aktiengesellschaft
c/o Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Deutsche WertpapierService Bank AG
WASHV
Landsberger Straße 187
80687 München
Deutschland
Fax: +49 (0)69 509 911 10
E-Mail: hv-eintrittskarten@dwpbank.de



Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts ist durch einen in Textform (§ 126b
BGB) erstellten besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch
das depotführende Institut nachzuweisen. Dieser besondere
Nachweis des Anteilsbesitzes kann in deutscher oder englischer
Sprache erfolgen, hat sich auf den gesetzlich bestimmten
Zeitpunkt vor der Hauptversammlung zu beziehen, d. h. auf den
Beginn des 02. Mai 2013 (0.00 Uhr) ('Nachweisstichtag'), und
muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse vor Ablauf der gesetzlich
bestimmten Frist vor der Hauptversammlung, also spätestens bis
zum Ablauf des 16. Mai 2013 (24.00 Uhr), zugehen.


Für die Anmeldung sollten Aktionäre die ihnen über ihr
depotführendes Kreditinstitut zugesandten Formulare zur
Eintrittskartenbestellung ausfüllen und an ihr depotführendes
Kreditinstitut zurücksenden. Das depotführende Kreditinstitut
wird daraufhin die Anmeldung unter gleichzeitiger Übersendung
des besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes bei der oben
genannten zentralen Anmeldestelle vornehmen, welche die
Anmeldung und den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes an
die Gesellschaft weiterleiten wird.


Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts
bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des
Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht
keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes
einher. Auch im Fall der (vollständigen oder teilweisen)
Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist
für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien
nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die
Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts.
Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach
dem Nachweisstichtag. Wer etwa zum Nachweisstichtag nicht
Aktionär ist, aber noch vor der Hauptversammlung Aktien
erwirbt, ist nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat auch keine Bedeutung für eine eventuelle
Dividendenberechtigung.


2. Verfahren für die Stimmabgabe bei
Stimmrechtsvertretung


Der Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch
durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch die depotführende
Bank, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person seiner
Wahl ausüben lassen. Auch im Fall einer Bevollmächtigung sind
eine fristgerechte Anmeldung und der Nachweis der Berechtigung
zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.


Sofern die Vollmacht nicht einer von § 135 AktG erfassten
Person oder Institution erteilt wird, bedürfen die Erteilung
der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft der Textform (§
126b BGB).


Sofern die Vollmacht einer von § 135 AktG erfassten Person
oder Institution erteilt werden soll, weisen wir darauf hin,
dass in diesen Fällen die zu bevollmächtigende Person oder
Institution möglicherweise eine besondere Form der Vollmacht
verlangt, weil diese gemäß § 135 AktG die Vollmacht
nachprüfbar festhalten muss. Wir bitten daher die Aktionäre,
sich in diesem Fall mit dem zu Bevollmächtigenden über die
Form der Vollmacht abzustimmen.


Der Nachweis der Bevollmächtigung kann am Tag der
Hauptversammlung durch den Bevollmächtigten am Versammlungsort
erbracht werden. Ferner kann der Nachweis der Bevollmächtigung
der Gesellschaft an folgende Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse übermittelt werden:


UNITEDLABELS Aktiengesellschaft
c/o Better Orange IR & HV AG
Haidelweg 48
81241 München
Deutschland
Fax: +49 (0)89 889 690 655
E-Mail: unitedlabels@better-orange.de



Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet
werden kann, befindet sich auf der Rückseite der
Eintrittskarte, welche nach der oben beschriebenen form- und
fristgerechten Anmeldung zugeschickt wird. Dieses steht auch
unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
zum Download zur Verfügung.


Aktionäre können sich auch durch die von der Gesellschaft
benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten
lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,
weisungsgemäß abzustimmen. Den Stimmrechtsvertretern steht bei
der Ausübung des Stimmrechts kein eigener Ermessensspielraum
zu. Die Beauftragung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft
zur Widerspruchserklärung sowie zur Stellung von Anträgen und
Fragen ist nicht möglich.


Ein Formular, das zur Vollmachts- und Weisungserteilung an die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft verwendet werden kann,
erhalten die Aktionäre zusammen mit der Eintrittskarte, welche
nach der oben beschriebenen form- und fristgerechten Anmeldung
zugeschickt wird. Dieses steht auch unter
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
zum Download zur Verfügung.


Die Vollmacht mit den Weisungen an die Stimmrechtsvertreter
der Gesellschaft und ihr Nachweis gegenüber der Gesellschaft
soll aus organisatorischen Gründen spätestens bis zum Ablauf
des 22. Mai 2013 bei der vorgenannten Adresse, Fax-Nummer oder
E-Mail-Adresse eingegangen sein.


Darüber hinaus bieten wir form- und fristgerecht angemeldeten
und in der Hauptversammlung erschienenen Aktionären,
Aktionärsvertretern bzw. deren Bevollmächtigten an, die
Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft auch während der
Hauptversammlung mit der weisungsgebundenen Ausübung des
Stimmrechts zu bevollmächtigen.


3. Angaben zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG


a) Tagesordnungsergänzungsverlangen gemäß § 122
Abs. 2 AktG


Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5 %)
des Grundkapitals, das entspricht zurzeit 210.000 Aktien,
oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen
(dies entspricht 500.000 Aktien), können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht
werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder
eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss dem
Vorstand der Gesellschaft schriftlich, spätestens bis zum
22. April 2013, 24.00 Uhr, unter folgender Adresse zugehen:
Vorstand der UNITEDLABELS Aktiengesellschaft, Gildenstraße
6, 48157 Münster, Deutschland. Im Hinblick auf die
Mindestbesitzzeit wird auf die Vorschriften des § 122 Abs. 1
Satz 3 AktG i.V.m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG verwiesen. Die
betreffenden Aktionäre haben gemäß § 122 Abs. 2, Abs. 1 i.
V. m. § 142 Abs. 2 Satz 2 AktG nachzuweisen, dass sie seit
mindestens drei Monaten Inhaber der erforderlichen Zahl an
Aktien sind. Unter Berücksichtigung der beabsichtigten
Änderung des § 122 Abs. 1 Satz 3 AktG im Entwurf eines
Gesetzes zur Änderung des Aktiengesetzes
(Aktienrechtsnovelle 2013) geht die Gesellschaft davon aus,
dass hierbei auf den Tag des Zugangs des
Ergänzungsverlangens abzustellen ist. Nach anderer
Auffassung ist für die vorgenannte Frist von drei Monaten
auf den Tag der Hauptversammlung abzustellen, so dass die
Aktionäre mindestens seit dem 23. Februar 2013, 0.00 Uhr,
Inhaber der erforderlichen Zahl an Aktien sein müssen.


Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden
unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger
bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung
zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass
sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten. Sie werden außerdem unter der Internetadresse

http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
bekannt gemacht und den Aktionären mitgeteilt.


b) Gegenanträge und Wahlvorschläge gemäß § 126 Abs.
1, § 127 AktG


Darüber hinaus können Aktionäre der Gesellschaft
Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder
Aufsichtsrat zu bestimmten Tagesordnungspunkten sowie
Wahlvorschläge zur Wahl des Abschlussprüfers bzw. des
Aufsichtsrats übersenden. Gegenanträge müssen mit einer
Begründung versehen sein; bei Wahlvorschlägen bedarf es
einer Begründung nicht. Gegenanträge und Wahlvorschläge sind
ausschließlich zu richten an: UNITEDLABELS
Aktiengesellschaft, c/o Better Orange IR & HV AG, Haidelweg
48, 81241 München, Deutschland, Fax: +49 (0)89 889 690 666,
E-Mail: antraege@better-orange.de.


Die Gesellschaft wird alle Gegenanträge zu einem Vorschlag
des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats zu einem bestimmten
Tagesordnungspunkt gemäß § 126 Abs. 1 AktG und
Wahlvorschläge gemäß § 127 AktG einschließlich einer
Begründung (diese ist bei Wahlvorschlägen gemäß § 127 AktG
nicht erforderlich) und einer etwaigen Stellungnahme der
Verwaltung im Internet unter

http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
veröffentlichen, wenn sie der Gesellschaft spätestens bis
zum 08. Mai 2013, 24.00 Uhr, unter der vorgenannten Adresse,
Fax-Nummer oder E-Mail-Adresse zugehen und die übrigen
Voraussetzungen für eine Pflicht zur Veröffentlichung gemäß
§ 126 bzw. § 127 AktG erfüllt sind. Anderweitig adressierte
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären bleiben
unberücksichtigt.


Von der Veröffentlichung eines Gegenantrags und seiner
Begründung kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2
AktG genannten Voraussetzungen absehen. Wahlvorschläge
werden zudem nur zugänglich gemacht, wenn sie den Namen, den
ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person
und bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
die zusätzlichen Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen
gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthalten.


Gegenanträge und Wahlvorschläge sind nur dann gestellt, wenn
sie während der Hauptversammlung mündlich gestellt werden.
Das Recht eines jeden Aktionärs, während der
Hauptversammlung Gegenanträge und Wahlvorschläge zu den
verschiedenen Tagesordnungspunkten auch ohne
Veröffentlichung nach den §§ 126, 127 AktG oder vorherige
Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt
unberührt.


c) Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG


In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär oder
Aktionärsvertreter vom Vorstand Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft, die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen
Unternehmen sowie die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit
die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands
der Tagesordnung erforderlich ist und ein gesetzliches
Auskunftsverweigerungsrecht nicht besteht.
Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.
Unter den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Voraussetzungen
darf der Vorstand die Auskunft verweigern.


Nach § 14 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft kann der
Versammlungsleiter das Rede- und Fragerecht der Aktionäre
zeitlich angemessen beschränken.


d) Weitergehende Erläuterungen


Weitergehende Erläuterungen zu den Antragsrechten (§§ 122
Abs. 2, 126 Abs. 1, 127 Abs. 1 AktG) und Auskunftsrechten (§
131 Abs. 1 AktG) der Aktionäre können im Internet unter

http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
eingesehen werden.



4. Hinweis auf die Internetseite der Gesellschaft,
über die die Informationen nach § 124a AktG zugänglich sind


Diese Einladung zur Hauptversammlung, die der Hauptversammlung
zugänglich zu machenden Unterlagen und weitere Informationen
im Zusammenhang mit der Hauptversammlung sind ab Einberufung
der Hauptversammlung über die Internetseite
http://www.unitedlabels.com/investor-relations/hauptversammlungen
abrufbar.


Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen
können vom Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung an
auch in den Geschäftsräumen der UNITEDLABELS
Aktiengesellschaft, Gildenstraße 6, 48157 Münster,
Deutschland, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf
Anfrage kostenfrei zugesandt.


Die der Hauptversammlung zugänglich zu machenden Unterlagen
werden auch während der Hauptversammlung am 23. Mai 2013
zugänglich sein.


5. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung


Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 4.200.000,00 und ist
eingeteilt in 4.200.000 Stückaktien mit einem rechnerischen
Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Jede Stückaktie
gewährt eine Stimme. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung
der Hauptversammlung somit 4.200.000. Die Gesellschaft hält im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 46.199 eigene
Stückaktien.


Münster, im April 2013

UNITEDLABELS Aktiengesellschaft

Der Vorstand






---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------


Sprache: Deutsch
Unternehmen: United Labels Aktiengesellschaft
Gildenstraße 6
48157 Münster
Deutschland
Telefon: +49 251 3221-406
E-Mail: presse@unitedlabels.com
Internet: http://www.unitedlabels.com
ISIN: DE0005489561
WKN: 548956
Börsen: Auslandsbörse(n) Frankfurt, Berlin, Düsseldorf,
Hamburg, München, Stuttgart


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------
207279 16.04.2013


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

458415

weitere Artikel:
  • DGAP-AFR: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Announcement according to Articles 37v, 37w, 37x et seqq. of the WpHG [the German Securities Act] with the objective of Europe-wide distribution HSBC Trinkaus & Burkhardt AG / Preliminary announcement on the disclosure of financial statements 16.04.2013 16:20 Announcement according to articles 37v, 37w, 37x ff. WpHG, transmitted by DGAP - a company of EquityStory AG. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. --------------------------------------------------------------------------- HSBC Trinkaus & Burkhardt AG hereby announces that the following financial reports shall be disclosed : Report: Annual financial report of the group Date of disclosure mehr...

  • DGAP-AFR: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung HSBC Trinkaus & Burkhardt AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten 16.04.2013 16:20 Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Hiermit gibt die HSBC Trinkaus & Burkhardt AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Bericht: Konzern-Jahresfinanzbericht Veröffentlichungsdatum mehr...

  • DGAP-Adhoc: MeVis Medical Solutions AG: MeVis Medical Solutions AG beabsichtigt konzerninterne Verschmelzung zur weiteren Optimierung der Konzernstruktur MeVis Medical Solutions AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Sonstiges 16.04.2013 18:00 Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Bremen, 16. April 2013 - Die MeVis Medical Solutions AG [ISIN: DE000A0LBFE4], ein führendes Softwareunternehmen der bildbasierten Medizin, plant, die Konzernstruktur mehr...

  • DGAP-Adhoc: MeVis Medical Solutions AG: MeVis Medical Solutions AG intends intra-group merger to further optimize the Group structure MeVis Medical Solutions AG / Key word(s): Strategic Company Decision/Miscellaneous 16.04.2013 18:00 Dissemination of an Ad hoc announcement according to § 15 WpHG, transmitted by DGAP - a company of EquityStory AG. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. --------------------------------------------------------------------------- Bremen, April 16, 2013 - MeVis Medical Solutions AG [ISIN: DE000A0LBFE4], a leading provider of medical imaging software, plans to further optimize its Group structure. mehr...

  • DGAP-PVR: AIXTRON SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung AIXTRON SE 16.04.2013 17:26 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Die Baillie Gifford Overseas Limited, Edinburgh, Scotland, UK hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 16.04.2013 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der AIXTRON SE, Herzogenrath, Deutschland am 12.04.2013 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht