| | | Geschrieben am 13-03-2013 Anhörung im Rechtsausschuss / Übersetzerverbände fordern angemessene Vergütung durch die Justiz
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 Berlin (ots) - "Von der Qualität der Arbeit der
 Gerichtsdolmetscher und Gerichtsübersetzer kann ein Freispruch oder
 eine Verurteilung abhängen. Jeder Fehler kann schwerwiegende Folgen
 haben." Auf diese prägnante Formel bringt André Lindemann, Präsident
 des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ), die
 hohe Bedeutung des Berufsstandes für die Justiz anlässlich einer
 öffentlichen Anhörung am 13. März im Rechtsausschuss des Deutschen
 Bundestages. Dieser beschäftigt sich mit dem zweiten
 Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, in dessen Rahmen auch das
 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aus dem Jahr 2004
 novelliert werden soll. Das JVEG regelt unter anderem die Honorare
 von freiberuflichen Dolmetschern und Übersetzern, die für Justiz- und
 Strafverfolgungsbehörden arbeiten. In der Anhörung begrüßt
 BDÜ-Präsident Lindemann als Sachverständiger und Vertreter der
 Übersetzerverbände zwar die lange überfällige Überarbeitung der
 geltenden Vorschriften zur Vergütung. Er fordert jedoch, die Honorare
 deutlicher als im Entwurf vorgesehen anzuheben.
 
 Lindemann fordert außerdem, die Vergütungsvereinbarungen von
 Justizbehörden mit Dolmetschern und Übersetzern nach § 14 JVEG
 abzuschaffen. Die bisherige Praxis zeige, dass die darin vereinbarten
 Honorare die gesetzlichen Sätze teilweise um mehr als 50 Prozent
 unterschreiten. "Der vorliegende Entwurf verpasst in weiten Teilen
 die Chance, notwendige Veränderungen herbeizuführen." Die
 vorgesehenen Regelungen trügen zu einem Abwandern qualifizierter
 Dolmetscher und Übersetzer in andere Tätigkeitsfelder bei. Die
 Berufsverbände befürchten, dass zunehmend Laien als Dolmetscher und
 Übersetzer zum Einsatz kommen - mit negativen Konsequenzen für alle
 Verfahrensbeteiligte. Ohne rechtssichere Dolmetsch- und
 Übersetzungsleistungen können die Verfahrensrechte der Betroffenen
 nicht sichergestellt werden. Lindemann: "Das ist eine Gefahr für die
 Rechtsstaatlichkeit."
 
 Jeder Beteiligte in einem Strafverfahren hat das Recht auf einen
 Dolmetscher oder Übersetzer, wenn er der deutschen Sprache nicht
 hinreichend mächtig ist. Die Kosten dafür trägt der Staat. Der
 Verband schätzt, dass in jedem fünften Verfahren in Deutschland ein
 Dolmetscher oder Übersetzer im Einsatz ist. Etwa 20.000 allgemein
 beeidigte beziehungsweise "öffentlich bestellte" oder "allgemein
 ermächtigte" - die Bezeichnung variiert nach Bundesland - Dolmetscher
 und Übersetzer gibt es in Deutschland.
 
 Eine E-Petition der Übersetzerverbände "Rechtspflegekosten -
 Erhöhung der Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer" können
 Unterstützer bis 26. März auf der Website des Deutschen Bundestages
 online mitzeichnen: http://ots.de/r76Gv
 
 
 
 Pressekontakt:
 Birgit Golms, Tel. 030.88627644, E-Mail: presse@bdue.de
 
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