Was bei Trennungen und Ehekrisen rechtlich zu beachten ist
Geschrieben am 08-01-2013 |   
 
 Berlin (ots) - Leider scheitert der Traum vom gemeinsamen  
lebenslangen Glück allzu oft. Anlässlich mehrerer aktueller  
prominenter Beispiele wird derzeit in der Presse auch über mögliche  
rechtliche Schritte wie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen 
berichtet. "Viele Bürgerinnen und Bürger in ähnlichen Situationen  
fragen sich, was es für rechtliche Möglichkeiten gibt, eine Trennung  
sowie die oft folgende Scheidung möglichst 'harmonisch' und  
kostengünstig zu gestalten." weiß Dr. Andreas Brandt, Pressesprecher  
der Bundesnotarkammer. Insbesondere wenn Kinder im Spiel sind,  
sollten die sich Trennenden ein Interesse daran haben ein  
jahrelanges, meist finanziell und vor allem auch psychisch sehr  
belastendes, "Gezerre und Gezanke" vor Gericht zu vermeiden.  
 
   Es lohnt sich deshalb in jeder Hinsicht der Versuch, seine  
Emotionen in den Griff zu bekommen und eine Vereinbarung über die  
Trennungs- und Scheidungsfolgen anzustreben, mit der beide Seiten  
leben können. Auch wenn die Eheleute eine Trennung nur für möglich  
oder wahrscheinlich halten, ist bereits der Abschluss eines  
Ehevertrages zur Regelung der Folgen einer Trennung und Scheidung  
möglich und meist auch sinnvoll. Da ein solcher Vertrag der  
notariellen Beurkundung bedarf, empfiehlt es sich von vornherein die  
Beratung eines von Amts wegen unabhängigen Notars in Anspruch zu  
nehmen. Die Eheleute selbst haben es dann in der Hand, im Rahmen des  
gesetzlich Zulässigen die Folgen von Trennung und Scheidung zu regeln 
und einen fairen Ausgleich zu finden. Geregelt werden können neben  
den klassischen Scheidungsfolgen wie Zugewinn- und  
Versorgungsausgleich auch Modalitäten zum Ehegattenunterhalt sowie  
Vereinbarungen im Hinblick auf das Sorgerecht und den Unterhalt für  
gemeinsame Kinder. Eine beabsichtigte Trennung führt auch oft dazu,  
dass bestehende gemeinschaftliche erbrechtliche Verfügungen oder aber 
die gesetzliche Erbfolge dem Inhalt nach nicht mehr gewünscht sind,  
so dass auch diesbezüglich zeitnaher Regelungsbedarf besteht.  
 
   Eine Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert das gerichtliche  
Ehescheidungsverfahren erheblich. Das Familiengericht kann bei  
Vorliegen der Scheidungsfolgenvereinbarung die Ehescheidung in einem  
Verfahren aussprechen, das gegenüber dem "normalen"  
Scheidungsverfahren wesentlich schneller und kostengünstiger ist. Das 
Familiengericht kann eigentlich eine einverständliche Scheidung nur  
aussprechen, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt  
leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. ein Ehegatte  
die Scheidung mit Zustimmung des anderen beantragt. "Die Praxis zeigt 
immer wieder", so Brandt, "dass ein gemeinsames Verhandlungsergebnis  
als Ausdruck gegenseitigen Respekts angesehen und zudem von den  
Ehepartnern besser akzeptiert wird als ein gerichtliches Urteil". 
 
   Weitere Informationen auf www.bnotk.de. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Notarassessor Dr. Andreas Brandt 
E-Mail: a.brandt@bnotk.de 
Tel.: 030-3838660
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