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Nutzlose EU-Richtlinie Lkw-Unterfahrschutz / ADAC entschärft Todesfalle für 100 Euro / Club stellt im Crashtest erprobtes System in Straßburg vor

Geschrieben am 11-12-2012

München (ots) - Es ist die Horrorvorstellung für jeden Autofahrer:
Ein Auffahrunfall auf einen Lkw. Das Unterfahren eines Lastwagenhecks
gehört tatsächlich zu den gefährlichsten Situationen für Pkw-Insassen
- laut ADAC Unfallforschung sterben in Deutschland jährlich 40
Menschen, 400 werden schwer verletzt. Um diese Zahl zu reduzieren
wurde 2006 von der EU ein neuer Unterfahrschutz gesetzlich
vorgeschrieben. Aber: Auch diese Vorrichtung ist völlig nutzlos, wie
der ADAC in einem Crashtest nachwies. Jetzt soll die Grundlage der
EU-Richtlinie (UN/ECE Verordnung 58) überarbeitet werden. Aus diesem
Grund hat ADAC Vizepräsident Thomas Burkhardt heute Abgeordneten des
EU-Parlaments in Straßburg eine wirkungsvolle Konstruktion
vorgestellt. Für eine zusätzliche Investition von gerade einmal 100
Euro pro Fahrzeug könnte die Todesfalle Lkw-Heck entschärft werden.

Im ADAC Crashtest von 2006 hatte sich gezeigt, dass die derzeit
vorgeschriebenen Systeme beim Aufprall schlicht und einfach
wegbrechen: Das Lkw-Heck wird zur Todesfalle. Die Verbindung des
Systems zum Lkw-Rahmen ist zu schwach, der Pkw rutscht weit unter den
Lastwagen, die Bordwand des Lkw drückt die Airbags herunter - sie
können ihre Schutzwirkung nicht entfalten. Die Fahrgastzelle wird bis
zu den hinteren Türen komplett zerstört. Die Insassen haben keine
Chance. Beim zweiten Crashtest mit der vom ADAC verbesserten
Vorrichtung geht der simulierte Unfall sehr viel glimpflicher aus.
Der durch Schrägstreben stabilisierte Unterfahrschutz fängt die Wucht
des Aufpralls ab - die Knautschzone des Pkw wird ihrer Aufgabe
gerecht. Der Wagen rutscht nicht unter den Lkw und die Airbags können
die Insassen schützen. Die Bordwand des Lastwagens berührt die
Fahrgastzelle nicht. Die Verletzungen wären - wenn überhaupt
vorhanden - nicht lebensbedrohlich. Kosten würde die Optimierung rund
100 Euro pro Lkw.

Laut ADAC müsste folgendes in der neuen UN/ECE Verordnung sowie im
Nachgang in der EU-Richtlinie geändert werden: Erstens müssten die
statischen Prüflasten für die Zulassung von Unterfahrschutz-Systemen
deutlich erhöht und an drei Punkten aufgebracht werden, zweitens die
zulässige Montierhöhe auf 550 bis 450 Millimeter reduziert werden und
drittens müsste das System sehr viel näher an der Bordwand des LKW
angebracht werden.

Hinweis an die Redaktionen:

Auf www.adac.de/tv steht ein Film zur Verfügung.



Pressekontakt:
ADAC Öffentlichkeitsarbeit
Externe Unternehmenskommunikation
Dr. Bettina Hierath
Tel.:(089) 7676-2466
bettina.hierath@adac.de
www.presse.adac.de


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