Wenn die Blätter fallen: Zeit für Laubbläser und Laubsauger
Geschrieben am 12-10-2012 |   
 
 Hamburg (ots) - Prächtig sieht es aus, wenn die Sonne in den  
rot-goldenen Blättern glitzert  und sie gemächlich zu Boden segeln.  
Doch manchem Hausbesitzer ist die Pracht eine Last. Das  
Immobilienportal Immonet gibt Tipps, wie Sie das Laub wieder  
loswerden. 
 
   Für Herbstlaub besteht, genau wie bei Schnee und Eis, Räumpflicht. 
Zuständig für die Sicherheit auf öffentlichen Wegen wie Bürgersteigen 
ist grundsätzlich die Gemeinde. Viele machen allerdings von der  
gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, die Pflicht auf Hauseigentümer  
angrenzender Grundstücke zu übertragen. Diese wiederum können ihre  
Räumpflicht an Verwalter, Hausmeister oder Mieter weiterreichen. Das  
muss aber ausdrücklich vertraglich geregelt sein, etwa im  
Mietvertrag. 
 
   Mittlerweile gibt es Maschinen, die bei der lästigen Beseitigung  
helfen. Statt zum altmodischen Rechen greifen immer mehr  
Räumbeauftragte (Hauseigentümer, Hausmeister oder Mieter) zu  
elektronischen oder mit Verbrennungsmotoren betriebenen Laubsaugern  
und -bläsern. Die meisten Laubsauger bieten zusätzlich eine  
Blasfunktion. Im "Ghostbuster"-Stil lässt sich das Laub so je nach  
Gerät recht einfach aufsaugen (oft wird es in der Maschine auch  
gleich zerkleinert) oder zu Haufen blasen, die dann nur noch  
eingesammelt werden müssen. 
 
   Welches Gerät ist das richtige? 
 
   Vorteil von motorbetriebenen Geräten: flexibler Einsatz möglich,  
da kein Verlängerungskabel benötigt wird. Eignet sich für große,  
verwinkelte Grundstücke. 
 
   Vorteile von elektronisch betriebenen Geräten: Sie sind günstiger  
in der Anschaffung (ab 60 Euro, mit Motor ab 100 Euro), verursachen  
keine schädlichen Emissionen und es ist kein Nachfüllen von Benzin  
und Öl nötig. 
 
   So komfortabel für den Räumbeauftragten, so störend sind die  
Geräte oft für Anwohner. Denn mit bis zu 110 Dezibel ist der Betrieb  
mitunter so laut wie ein Presslufthammer oder das Hupen eines Autos.  
Deshalb ist der Einsatz von Laubsaugern und -bläsern nicht rund um  
die Uhr gestattet. 
 
   Wann dürfen Laubsauger und Laubbläser zum Einsatz kommen? 
 
   Der Betrieb in Wohngebieten ist grundsätzlich gestattet.  
Ausnahmen: 
 
   -	zu den Ruhezeiten Sonn- und Feiertags ganztägig, an Werktagen  
von 20 Uhr bis 9 Uhr 
 
   -	darüber hinaus gilt für Laubsauger und Laubbläser ein  
Betriebsverbot in der Zeit von 7 bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr sowie  
von 17 bis 20 Uhr. 
 
   Auch wer sich an die Betriebszeiten hält, schont die Nerven seiner 
Nachbarn, wenn er beim Kauf auf ein möglichst geräuscharmes Gerät  
achtet. Um die 90 Dezibel laut werden Laubsauger- und bläser  
allerdings immer. 
 
   Was muss ich beim Kauf von Laubsaugern und Laubbläsern beachten? 
 
   Saugleistung: Die Saugleistung wird in Kubikmeter pro Minute oder  
Stunde angegeben. Die Auswahl reicht von 8 bis 15 Kubikmeter pro  
Minute. Wer regelmäßig viel Laub beseitigen will, sollte eine  
Leistung um die 12 Kubikmeter pro Minute wählen (etwa 700 Kubikmeter  
pro Stunde). 
 
   Blasleistung: Die Blasleistung wird in Stundenkilometer angegeben. 
250 km/h reichen für den Privatgebrauch völlig aus. 
 
   Leistung: Wichtiger als die Wattleistung sind Saug- und Blaskraft. 
Ordentliche elektrische Geräte haben eine Leistung von ca. 2.000  
Watt, bei Geräten mit Benzinmotor liegt man ab 0,75 Kilowatt richtig. 
 
   Gewicht: Drei bis acht Kilogramm können Laubsauger und -bläser  
wiegen. Es gilt: Je leistungsfähiger, desto schwerer ist das Gerät.  
Am besten testen Sie vorher, wie gut sich das Gerät anheben lässt. 
 
   Geschwindigkeitsregler: Hochwertigere Geräte verfügen über die  
Möglichkeit, die Geschwindigkeit und damit die Leistung manuell zu  
regulieren. Läuft das Gerät nicht auf Hochtouren, ist es entsprechend 
leiser. 
 
   Auffangsack: Das eingesaugte Laub wird in einem mitgelieferten  
Sack aufgefangen, der direkt am Gerät befestigt ist. Üblicherweise  
wird es zuvor in der Maschine gehäckselt: So verringert sich das  
Volumen des Laubs. Die Größe des Sacks reicht meist von 40 bis 60  
Liter. Je größer der Sack, desto länger kann unterbrechungsfrei  
gearbeitet werden - desto schwerer wird er aber auch. 
 
   Komfort: Ein (im besten Fall gepolsterter) Schulter- oder  
Rückengurt ermöglicht das Arbeiten, ohne dass Arme und Schultern zu  
schnell ermüden. Ist das Blas-/Saugrohr abnehmbar, lässt sich das  
Gerät platzsparend verstauen. Manchmal gibt es am Rohr  
Führungsrollen, die das Saugen erleichtern sollen. Für das Blasen ist 
dieses Extra nicht zu gebrauchen. 
 
   Umweltverbände kritisieren den zunehmenden Einsatz von Laubsaugern 
und -bläsern vor allem im privaten Bereich. Sie warnen vor den Folgen 
für die Umwelt. Denn vor allem beim Saugen werden nicht nur Laub und  
Äste erwischt, sondern auch Kleinsttiere wie Insekten. Die haben  
aufgrund der üblichen Häckselfunktion keine Überlebenschance. Zudem  
werde dem Boden die wichtige Deckschicht genommen, wobei die Fauna  
gerät aus dem Gleichgewicht gerät. Die Bläser wirbeln außerdem Staub  
auf - und damit Pilze, Sporen und Pollen, was auch für Menschen nicht 
gesund ist. Die Geräte stören außerdem Tiere wie Vögel und Igel, die  
oft in Laubhaufen Schutz suchen, und berauben sie ihrer Nahrung. Eine 
Petition an den deutschen Bundestag, die das Verbot von Laubsaugern  
und -bläsern erwirken sollte, scheiterte 2009. Alternativ können  
Räumbeauftragte die Maschine stehen lassen und zu Harke und Rechen  
greifen - vor allem, wenn die Herbstsonne scheint. 
 
   Textabdruck nur bei redaktionellem Hinweis und Verlinkung auf das  
Immobilienportal Immonet. 
 
   Originalmeldung:  
http://wohnen.immonet.de/garten/laubblaeser-und-laubsauger.html 
 
 
 
Pressekontakt: 
Medienkontakt 
Birgit Schweikart 
Leitung Corporate Communications 
Spaldingstr. 64, 20097 Hamburg  
Tel: +49 40 3 47-2 89 35 
E-Mail: presse@immonet.de  
 
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