| | | Geschrieben am 11-10-2012 Ärger mit Handwerkern: Keine Angst vor Rechtsstreitigkeiten / Die DVAG sagt, wann eine Rechtsschutzversicherung hierbei greift (BILD)
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 Frankfurt (ots) -
 
 Im Herbst beginnt die Heizungsperiode - und manch einer merkt
 jetzt, dass die Heizanlage erst wieder auf Vordermann gebracht werden
 muss. Um so ärgerlicher ist es, wenn der gerufene Handwerker anstatt
 zu helfen, die Heizung beschädigt oder scheinbar ungerechtfertigte
 Leistungen abrechnen möchte. In diesem Fall ist Ärger
 vorprogrammiert. Glücklich, wer sich hier rechtlich gut abgesichert
 weiß: "Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die anwaltliche
 Unterstützung und fängt somit sowohl die finanzielle Belastung als
 auch die nervliche ab", so die Experten der Deutschen
 Vermögensberatung (DVAG). Die DVAG erklärt, wann eine private
 Rechtsschutz-Police beim Streit mit dem Handwerker hilft.
 
 Der Privat-Rechtsschutz greift generell bei Streitfällen mit
 Handwerkern, wenn es sich um klassische Aufträge wie das Reparieren
 der Heizung, einer kaputten Waschmaschine oder eines verstopften
 Rohres handelt. "Wenn mal etwas schief läuft, sind über den
 Privat-Rechtsschutz bei den verschiedensten Arbeiten rund ums Haus
 vertragliche Streitigkeiten mit Handwerkern abgesichert", so die
 DVAG-Fachleute. Wichtig: Handwerkliche Maßnahmen im Rahmen eines
 Neubaus oder eines genehmigungspflichtigen Umbaus bleiben bei
 klassischen Rechtsschutzverträgen außen vor ("Baurisikoausschluss").
 Um seinen individuellen Rechtsschutzbedarf zu erfassen und genau zu
 klären, welche Fälle inbegriffen sind, ist es immer besser, sich in
 einem persönlichen Gespräch von einem Vermögensberater professionell
 beraten zu lassen.
 
 "Wer sich für eine Rundum-Absicherung entscheidet, ist für
 verschiedenste Rechtsfälle im Alltag bestens abgesichert", sagen die
 Experten der DVAG. Bei dem Advocard-360 Grad-Rechtsschutz
 beispielsweise ist der Versicherte allzeit geschützt, egal ob Ärger
 mit dem eigenen Arbeitgeber, dem Haus, dem Nachbarn, im
 Straßenverkehr oder auf Reisen. Zusätzlich kann man sich über die
 telefonische Rechtsberatung schnell und einfach einen rechtlichen Rat
 für das weitere Vorgehen einholen, ohne dass bereits eigene Kosten
 entstehen. Oft werden dadurch schon viele Unsicherheiten geklärt und
 ein Rechtsstreit kann vermieden werden.
 
 Fällt der streitige Fall in einen nicht versicherbaren Bereich,
 wie zum Beispiel alles im Zusammenhang mit einem Neubau, hilft der
 Advocard-360 Grad-Rechtsschutz sogar hier und trägt anwaltliche
 Kosten bis zu 1.000 EUR im Jahr - ohne Wenn und Aber.
 
 Über die Deutsche Vermögensberatung (DVAG)
 
 Mit ihren über 37.000 haupt- und nebenberuflichen
 Vermögensberatern betreut die Deutsche Vermögensberatung fast 6
 Millionen Kunden rund um die Themen "Vermögen planen - Vermögen
 sichern - Vermögen mehren." Der 1975 von Prof. Dr. Reinfried Pohl
 gegründete Finanzvertrieb bietet umfassende und branchenübergreifende
 Allfinanzberatung für breite Bevölkerungskreise, getreu dem
 Unternehmensleitsatz "Vermögensaufbau für jeden!". Im Geschäftsjahr
 2011 erzielte die DVAG Umsatzerlöse in Höhe von rund 1.111,1
 Millionen Euro und einen Jahresüberschuss von über 171,1 Millionen
 Euro. Aktuelle Informationen und Unternehmensnachrichten finden Sie
 unter http://www.dvag-aktuell.de.
 
 
 
 Pressekontakt:
 Deutsche Vermögensberatung AG, Münchener Straße 1, 60329 Frankfurt,
 www.dvag.com
 E-Mail: pressemeldung@dvag-presseservice.de, Tel.: 069-2384-127,
 Fax: 069-2384-804
 
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