Gemeinsame Stellungname von VIK, VKU und EFET Deutschland zum Markttransparenzstellengesetz / Transparenz auf den Energiehandelsmärkten - Sonderweg in Deutschland?
Geschrieben am 27-09-2012 |   
 
 Berlin (ots) - "VKU, VIK und EFET Deutschland begrüßen die zum  
Jahreswechsel eingeführte EU-Verordnung 'REMIT' als wegweisende  
Transparenzverordnung, da sie zusätzliches Vertrauen in den  
Energiegroßhandel schaffen wird "Als Verbände haben wir uns schon  
seit Jahren für mehr Transparenz auf den Handelsmärkten  
ausgesprochen. Aufgrund der weitreichenden Berichtspflichten für alle 
europäischen Marktteilnehmer besteht kein Grund für nationale  
Sonderwege. Das im Bundestag diskutierte  
Markttransparenzstellengesetz als nationale Implementierung der REMIt 
schießt über das Ziel hinaus und kann den Wettbewerb im Energiehandel 
sogar beeinträchtigen." sagen Dr. Jan Haizmann, Geschäftsführer von  
EFET Deutschland, Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des  
Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) und Dr. Annette Loske,  
Hauptgeschäftsführerin des Verbandes der Industriellen Energie- und  
Kraftwirtschaft (VIK). 
 
   VIK, VKU und EFET Deutschland unterstützen REMIT und das Ziel  
transparenter Märkte. Die in den drei Verbänden organisierten  
Mitgliedsunternehmen setzen sich seit Jahren für einen freien  
Wettbewerb und eine transparente Preisbildung auf den  
Großhandelsmärkten für Energie ein. "Transparenz hat eine elementare  
Wirkung auf die Liquidität des Großhandelsmarktes und ist Grundlage  
für dessen Funktionsfähigkeit," so die drei Geschäftsführer. "Mit den 
Regelungen zum Verbot von Marktmissbrauch wurde eine wichtige  
Regelungslücke bei der Beaufsichtigung der Energiemärkte  
geschlossen". 
 
   Im Haus der Bundespressekonferenz findet heute ein  
Parlamentarischer Abend zu dem kontrovers diskutierten  
Gesetzesentwurf für eine geplante Markttransparenzstelle statt. Laut  
Gesetzentwurf soll der Handel mit Strom und Gas durch das  
"Markttransparenzstellengesetz" transparenter und nachvollziehbarer  
werden, Marktmissbrauch und Markdominanz würden präventiv  
ausgeschlossen. 
 
   Deutscher Sonderweg statt europäischer Lösung 
 
   Die beteiligten Verbände halten eine nationale Transparenzstelle  
in der vorgeschlagenen Form nicht für aussagekräftig, da  
Entscheidungen im Stromhandelsgroßmarkt europäisch beziehungsweise  
auch international getroffen werden. Das Gesetz stellt einen  
deutschen Sonderweg dar, der einen unverhältnismäßigen Mehraufwand  
bei den betroffenen Unternehmen und Behörden in Deutschland  
verursacht. Die Meldung von Transaktions- und Fundamentaldaten an  
europäische und nationale Behörden wird abschließend durch die zum  
28.12.2011 eingeführte REMIT-Verordnung geregelt. Meldeprozesse und  
-pflichten werden auf europäischer Ebene im Rahmen von  
Durchführungsrechtsakte der Kommission geregelt. 
 
   Konkretisierung auf europäischem Level steht noch aus 
 
   "Hilfreicher ist es aus Sicht von EFET, VIK und VKU, zunächst die  
konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der REMIT durch die  
EU-Kommission in Form sogenannter Durchführungsakte abzuwarten", so  
unisono die Geschäftsführer. "Nur so bleibt das Gesetz mit dem  
höherrangigen Recht vereinbar, und es wird unnötiger  
Implementierungsaufwand bei Unternehmen und Behörden vermieden". Dass 
die Umsetzung des Gesetzesvorschlags lediglich geringe Kosten für die 
Wirtschaft verursacht, bezweifeln die drei Verbände stark. 
 
   Solange die REMIT-Durchführungsakte nicht erlassen sind, steht  
nicht ausreichend konkret fest, welche Fundamental- und  
Transaktionsdaten in welcher Form und auf welche Weise an ACER  
(Agency for the Cooperation of Energy Regulators) als europäische  
Regulierungsbehörde (und nationale Behörden) gemeldet werden müssen.  
Mit Inkrafttreten der REMIT-Durchführungsakte müsste das deutsche  
Meldeverfahren zwangsläufig komplett geändert werden, da REMIT die  
Definition und Erhebung von Transaktionsinformationen und  
Fundamentaldaten abschließend regelt. Aus diesem Grund ist bis zum  
Erlass dieser europäischen Implementierungsmaßnahmen die Einführung  
eines umfassenden deutschen Meldeverfahrens ineffizient. Die MTS  
sollte sich aus Sicht der vier Verbände daher in ihrem  
Umsetzungszeitplan an dem REMIT-Zeitplan orientieren und nicht  
"vorpreschen". 
 
   Kein preisdämpfender Effekt durch Markttransparenzstelle 
 
   EFET, VKU und VIK weisen darauf hin, dass bisher keinerlei  
missbräuchliche Marktbeeinflussungen, die die Preise ungerechtfertigt 
erhöht hätten, ermittelt werden konnten. Die drei Geschäftsführer:  
"Die Marktteilnehmer erleben bei ihrer Handelstätigkeit täglich die  
hohe Effizienz und Transparenz des deutschen Marktes." 
 
   Die beachtliche Anzahl der Handelsteilnehmer aus dem In- und  
Ausland und die hohe Liquidität belegen, dass dem Markt ein großes  
Maß an Vertrauen entgegengebracht wird. Entsprechend hat das  
Bundeskartellamt in der Sektoruntersuchung trotz der Erfassung von  
enormen Datenmengen keinen Missbrauch feststellen können; durch das  
Gesetz entsteht der Eindruck, dass trotz fehlendem Missbrauchsbeweis  
eine immerwährende Sektoruntersuchung gesetzlich verankert werden  
soll. 
 
   EFET Deutschland - Verband Deutscher Gas- und Stromhändler VKU -  
Verband kommunaler Unternehmen VIK - Verband der Industriellen  
Energie- und Kraftwirtschaft Mehr Informationen: www.efet-d.org ,  
www.vku.de , www.vik.de 
 
 
 
Pressekontakt: 
 
Irina Nikolova, I.Nikolova@efet.org, EFET Deutschland, 030 2655 7824; 
Carsten Wagner, Carsten.Wagner@vku.de, 030 58580-220; 
Roland Schmied, R.Schmied@vik.de, 0201 8108415;
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