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Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen zum 19. Hauptgutachten der Monopolkommission / "Kommunale Wasserversorgung ist bürgernäher als immer mehr Bundeskontrollbehörden!"

Geschrieben am 19-09-2012

Berlin (ots) - "Eine Behauptung gewinnt nicht an Wahrheit, nur
weil sie ständig wiederholt wird. Das gilt insbesondere für die
Forderung der Monopolkommission nach einer Regulierung der
Wasserwirtschaft. Schon als diese Forderung vor zwei Jahren das erste
Mal erhoben wurde, hat die Universität Leipzig dargelegt, dass durch
einen solchen Schritt für die Verbraucher kein Vorteil zu erwarten
wäre. Allerdings wäre dies ein erheblicher Eingriff in die
Organisationsfreiheit der Kommunen. Städte, Gemeinden und kommunale
Unternehmen lehnen eine Regulierung daher ab. Regelmäßige
Kundenbefragungen mit Zustimmungswerten von über 90 Prozent zu den
kommunalwirtschaftlichen Strukturen der Wasserversorgung bestätigen
uns in dieser Forderung. Die Bürgerinnen und Bürger wissen sich bei
ihren kommunalen Versorgern in guten Händen. Die Bundesregierung hat
die Regulierungsforderung vor zwei Jahren zurückgewiesen, sie sollte
es auch jetzt wieder tun."

Genauso eindeutig wenden sich die Städte, Gemeinden und kommunalen
Unternehmen im Einklang mit den Ländern gegen die Forderung des
Präsidenten des Bundeskartellamts, die kommunalen Gebühren der
Kontrolle seines Amtes zu unterstellen. Kommunale Gebühren
unterliegen bereits einer funktionierenden Kontrolle durch Behörden
und Gerichte, vor allem aber werden sie durch die Kommunalpolitik vor
Ort verantwortet. Der Bürger wählt sich seine kommunalen Vertreter.
Vor deren Entscheidungen muss er nicht durch das ferne
Bundeskartellamt geschützt werden. Die Forderung des Präsidenten des
Bundeskartellamts missachtet die verfassungsrechtlichen Grundlagen
zum Aufbau unseres Gemeinwesens.

Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen begrüßen die Aussagen
der Monopolkommission zur Markttransparenzstelle, mit dem Ziel die
Transparenz im Energiemarkt zu erhöhen. Dabei sollte die Zielsetzung
eine effektive und effiziente Zusammenarbeit auf nationaler und
internationaler Ebene sein, um den Aufwand für Unternehmen so gering
wie möglich zu halten. Anforderungen an die Datenmeldungen sollten
dabei grundsätzlich nicht über die Verordnung der Europäischen
Kommission über Transparenz und Integrität der Energiemärkte (REMIT)
hinausgehen. Die Gefahr von Doppelmeldungen sollten in jedem Fall
ausgeschlossen werden, da diese zu zusätzlichen Kosten bei den
Unternehmen führen. Bestehende Infrastrukturen für die Datenmeldungen
wie die Transparenzplattform der Strombörse EEX sollten genutzt
werden.

Städte, Gemeinden und kommunale Unternehmen stimmen der
Monopolkommission zu, die besondere Missbrauchskontrolle über die
Energiemärkte abzuschaffen. Die Regelung des Paragraphen 29 des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung erschwert im Wesentlichen die
Entwicklung des Wettbewerbs. Die besondere Missbrauchsaufsicht ist
damit sogar kontraproduktiv.

Deutscher Städtetag, Deutscher Städte- und Gemeindebund und VKU
haben gemeinsam eine Stellungnahme zum neunzehnten Hauptgutachten der
Monopolkommission erarbeitet.

Die Stellungnahme sowie das Positionspapier der Universität
Leipzig zur Bewertung der Regulierungsforderung für die
Wasserversorgung finden Sie unter:
www.vku.de/stellungnahme-monopolkommission



Pressekontakt:
Deutscher Städtetag: Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.: 030
37711-130
Deutscher Städte- und Gemeindebund: Franz Reinhard Habbel,
Pressesprecher, Tel.: 030 77307-225
Verband kommunaler Unternehmen: Carsten Wagner, Pressesprecher, Tel.:
030 58580-220


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