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Monopolkommission fordert mehr Wettbewerb im Vertrieb deutscher Lotterien - Glückspieländerungsstaatsvertrag: "grundsätzliche Überarbeitung notwendig"

Geschrieben am 11-07-2012

Hamburg (ots) - Wenige Tage nach seinem Inkrafttreten kommt aus
Bonn die erste amtliche Kritik am neuen
Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Die unabhängige Monopolkommission
hat zu Beginn ihres aktuellen, an die Bundesregierung gerichteten
Zweijahres-Gutachtens (19. Hauptgutachten 2010/2011) ausführlich zur
Novelle Stellung genommen. Ihr Fazit: die gesellschaftlichen Ziele -
Bekämpfung der Spielsucht und Verhinderung der Manipulation - können
mit dieser Regulierung weder effektiv noch effizient erreicht werden;
eine "grundsätzliche Überarbeitung" sei notwendig. Explizit ist die
Kommission in ihrem Gutachten der Auffassung, dass die zunehmenden
regulativen Einschränkungen der gewerblichen Spielvermittler
aufgehoben werden müssen, da sie nicht den gesellschaftlichen Zielen
dienen.

Die Kommission macht konkrete Vorschläge, wie die Beschränkungen
für die Lotterievermittlung beseitigt werden können. Bis zu einer
solchen erforderlichen Neuregelung sei es fraglich, ob überhaupt
hinreichende Voraussetzungen für das Geschäftsmodell unabhängiger
Spielvermittler bestehen. Um Rechtsverstöße und Kartell- und
Gerichtsverfahren zu vermeiden, raten die Regierungsberater daher den
staatlichen Lotteriegesellschaften ausdrücklich, durch faire
Vereinbarungen einer Diskriminierung gewerblicher Spielvermittler
vorzubeugen.

Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes, appelliert
an die verantwortlichen Politiker, die Warnungen und Hinweise der
Kommission ernst zu nehmen: "Wir fordern einen diskriminierungsfreien
Wettbewerb um die Vermittlung von Lotterien und eine
leistungsgerechte Provisionierung der Vermittler." Die
Monopolkommission selbst empfiehlt den Lottogesellschaften in ihrem
Gutachten, bei den Provisionsvereinbarungen mit privaten Vermittlern
diejenigen Leistungen als Orientierungswert heranzuziehen, die sie
ihren Lottoannahmestellen gewähren. Sonst drohe ein Verstoß gegen das
Diskriminierungsverbot gemäß § 20 Abs. 1 GWB. Die mangelnde
Bereitschaft einzelner Lotteriegesellschaften zur angemessenen
Provisionierung gewerblicher Spielvermittler habe bereits anhängige
Verfahren des Bundeskartellamtes gegen den Deutschen Lotto- und
Totoblock (DLTB) ausgelöst und könne Zivilklagen nach sich ziehen.

"Ein fairer Wettbewerb mit entsprechenden werblichen Aktivitäten
wird letztlich zur Kanalisierung der Spieler hin zu kontrollierten
und nachweislich suchtungefährlichen Glücksspielangeboten beitragen,"
so Faber. Seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages und den
damit verbundenen Werbe- und Vertriebsbeschränkungen insbesondere bei
Lotto sind die Umsätze um 14 Mrd. Euro (- 26%) Milliarden
eingebrochen, während illegale Glücksspielangebote aus dem Ausland
boomen. "Das zeigt deutlich den Irrweg der aktuellen Gesetzgebung."



Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband
Tel.: 040/ 89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de


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