| | | Geschrieben am 05-07-2012 PWB Rechtsanwälte gewinnen Musterprozess gegen Phoenix-Insolvenzverwalter: Mandanten bekommen mehr Geld
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 Jena (ots) - Phoenix-Mandanten der Kanzlei PWB Rechtsanwälte
 (www.pwb-law.com) werden mehr Geld aus der Insolvenzmasse ausgezahlt
 bekommen. Dank einer weiteren, von PWB Rechtsanwälten gewonnenen
 Musterklage steht nun rechtskräftig fest, dass der Insolvenzverwalter
 keine vermeintlichen Bestandsprovisionen und Handelsverluste in Abzug
 bringen darf.
 
 Die Forderungen des Phoenix-Anlegers, so das im Juni 2012
 rechtskräftig gewordene Urteil, müssen vom Insolvenzverwalter ohne
 Abzug der vermeintlichen Bestandsprovisionen oder Handelsverluste zur
 Insolvenztabelle aufgenommen werden. Lediglich das Agio darf vom
 Insolvenzverwalter zu Lasten der Anleger berücksichtigt werden.
 Vielen Anlegern der Phoenix Kapitaldienst GmbH werden trotz dieses
 wegweisenden, rechtkräftigen Urteils noch immer Handelsverluste und
 Bestandsprovisionen in Abzug gebracht. Dieses Bestreiten eines Teils
 der Forderung durch den Insolvenzverwalter habe finanzielle
 Auswirkungen für den Anleger, sagt Rechtsanwalt Matthias Kilian. Und
 bei einer Insolvenzquote, die - nach Berechnungen der PWB
 Rechtsanwälte - mit derzeit ca. 38 Prozent angenommen wird, kann dies
 empfindliche Einbußen für die Anleger bedeuten. Kilian: "Pro hundert
 Euro, die der Insolvenzverwalter von Ihrer Forderung bestreitet und
 nicht zur Insolvenztabelle aufnimmt, werden Geschädigte bei einer
 Quote von 38% bereits 38,00 EUR weniger aus der Insolvenzmasse
 erhalten. Pro tausend Euro, die von Ihrer Forderung bestritten
 werden, verlieren Phoenix-Anleger 380,00 EUR und so weiter."
 
 Während eine Vielzahl der Medien den Phoenix-Skandal mit der
 Abfindung durch die Entschädigungseinrichtung der
 Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) als beendet betrachtet, beginnt
 für die Kanzlei PWB Rechtsanwälte, die gut 2.000 Phoenix-Anleger
 vertritt und deren Rechte sie in über 400 Prozessen bereits
 erfolgreich erstritten hat, die Arbeit mit der "in greifbare Nähe"
 rückenden Restschadensregulierung. PWB Rechtsanwalt Matthias Kilian:
 "Auch in Sachen EdW gibt es weitere Bewegung. Meiner Meinung nach
 zeichnet sich immer deutlicher ab, dass die EdW die Auszahlung der
 geschuldeten Entschädigungsleistung über sieben Jahre lang schuldhaft
 verschleppt hat. Zudem verdichten sich die Anhaltspunkte, dass der
 Aufsichtsbehörde der Phoenix, der Bundesanstalt für
 Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), spätestens 2002 Informationen
 durch eine Sonderprüfung vorlagen, aufgrund derer sie unverzüglich,
 und nicht erst 2005, den Phoenix-Skandal hätte beenden können!"
 
 Trotz dieser Warnungen habe die BaFin nichts veranlasst. Die Folge
 sei die Schädigung von ca. 30.000 Anlegern. Rechtsanwalt Kilian:
 "Dies ist unserer Meinung nach so nicht hinzunehmen, deshalb sollten
 Anleger Staatshaftungsansprüche prüfen lassen, um weitergehenden
 Schadensersatz erhalten zu können."
 
 Weitere Informationen bietet die Kanzlei PWB Rechtsanwälte auch im
 monatlichen PWB-Expertenbrief IHR RECHT und unter www.pwb-law.com
 
 PWB Rechtsanwälte
 
 Die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (Jena) ist auf das Kapitalanlage-,
 Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht ausgerichtet. Die
 Rechtsanwaltskanzlei vertritt private und institutionelle
 Kapitalanleger. PWB Rechtsanwälte gehört zu den großen
 mitteldeutschen Anwaltskanzleien mit 12 spezialisierten Juristinnen
 und Juristen und 75 nicht juristischen Mitarbeiterinnen und
 Mitarbeitern.
 
 
 
 Kontakt:
 PWB Rechtsanwälte
 Kanzlei im "Roten Turm"
 RA Philipp Wolfgang Beyer
 Löbdergraben 11a
 07743 Jena
 
 Telefon 03641 35 35 08
 Fax 03641 35 35 09
 E-Mail: pwb@pwb-law.com
 www.pwb-law.com
 
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