BSB gibt neuen Ratgeber heraus / Augen auf beim Wohnungskauf
Geschrieben am 28-06-2012 |   
 
 Berlin (ots) - 
 
   Wohnungseigentum kann selbst genutzt, veräußert, vererbt oder  
vermietet werden. Nicht zuletzt dient es als Sicherheit und  
Altersvorsorge. Potenzielle Erwerber einer Eigentumswohnung sollten  
sich vor Beurkundung des Kaufvertrages mit der Vielzahl von Rechten  
und Pflichten beschäftigen, die die künftige Mitgliedschaft in einer  
Wohnungseigentümergemeinschaft mit sich bringt. Der neue BSB Ratgeber 
gibt zu diesem komplizierten Rechtsgebiet einen verständlichen und  
kompakten Überblick. 
 
   Da mit dem Wohnungskauf nicht nur das Sondereigentum an der  
Wohnung, sondern auch Anteile am Gemeinschaftseigentum erworben  
werden, müssen die auf dem Wohnungseigentumsgesetz basierenden  
Grundlagen der Gemeinschaft geprüft werden. Wichtige Dokumente sind  
Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung und zurückliegende Beschlüsse 
der eventuell schon existierenden Eigentümergemeinschaft, die auch  
für den Neuerwerber bindend sind. 
 
   Der Ratgeber erläutert die wichtigsten Bestandteile von  
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung. Diese kann beispielsweise 
Regelungen zum Ausüben beruflicher Tätigkeiten oder dem Zusammenleben 
enthalten, die gegen den Erwerb sprechen. Mögliche  
Sondernutzungsrechte räumen einzelnen Eigentümern die ausschließliche 
Nutzung einzelner Flächen ein. Auch der Kostenverteilungsschlüssel  
sollte geprüft werden, denn nachträgliche Änderungen bedürfen der  
Zustimmung aller Eigentümer. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass  
Wohnung und zugeordnetes Nebengelass wie Keller oder Stellplatz mit  
den Angaben der Teilungserklärung übereinstimmen. 
 
   Zwingend notwendig ist der Blick in die Beschlusssammlung. Wurden  
beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen beschlossen, die noch nicht  
realisiert sind, so kann eine dann auch vom Neuerwerber zu zahlende  
Sonderumlage fällig werden. Auch das künftig regelmäßig zu  
entrichtende Hausgeld und die Instandhaltungsrücklagen sollten  
überprüft werden. 
 
   Der Ratgeber gibt Tipps zu den Fragen, die mit dem Verwalter zu  
klären sind. So sollte man sich bei ihm über die Verträge der  
Gemeinschaft informieren und den Energieausweis zum energetischen  
Stand des Hauses vorlegen lassen. Der Ratgeber informiert darüber,  
welche Prüfungsschritte vor der Beurkundung des Kaufvertrages  
erfolgen sollten und wozu der Notar verpflichtet ist. Dazu muss u.a.  
der aktuelle Grundbuchauszug vorliegen, die Bedingungen zur  
Fälligkeit des Kaufpreises sind besonders sorgfältig zu prüfen, auf  
lastenfreien Erwerb ist zu achten. Regelungen zum Übergang des  
Besitzes und zur Rechtsstellung in der Eigentümergemeinschaft sind zu 
treffen. 
 
   Beim Kauf einer gebrauchten Wohnung sollte besonders die  
Mängelhaftung unter die Lupe genommen werden, denn fast alle  
Kaufverträge enthalten einen wirksamen Haftungsausschluss. Hier  
empfiehlt sich zuvor eine genaue bautechnische Prüfung durch einen  
Sachverständigen. 
 
   Wegen des mit einem Wohnungserwerb einhergehenden wirtschaftlichen 
Risikos empfiehlt der Ratgeber generell die gründliche Prüfung des  
Kaufvertrages durch einen Anwalt des Vertrauens - gleich ob eine  
bereits bestehende oder noch zu errichtende Immobilie gekauft wird. 
 
   Der Bauherren-Schutzbund e.V. bietet kompetente rechtliche und  
bautechnische Beratung für Käufer, Eigentümer und  
Wohnungseigentümergemeinschaften durch Vertrauensanwälte und  
unabhängige Bauherrenberater an. 
 
 
 
Pressekontakt: 
Bauherren-Schutzbund e.V. 
Bundesbüro 
Kleine Alexanderstr. 9-10 
10178 Berlin 
Tel.: 030/3128001 
E-Mail: office@bsb-ev.de
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