EANS-Adhoc: nebag / Kapitalerhöhung über Bezugsrecht und freie Zeichnung
Geschrieben am 22-06-2012 |   
 
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  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer 
  europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich. 
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22.06.2012 
 
Genehmigtes Aktienkapital im Umfang von maximal CHF 13'062'551 
 
Die nebag ag verfügt derzeit über ein Aktienkapital von CHF  
26'125'125, eingeteilt in 5'679'375 Namenaktien mit einem Nennwert  
von je CHF 4.60. Mit Beschluss vom 29. April 2011 genehmigte die  
Generalversammlung zusätzliches Aktienkapital in der Höhe von maximal 
CHF 13'062'551. Auf dieser Basis soll nun das Aktienkapital im Umfang 
von maximal 2'839'685 Namenaktien mit einem Nennwert von je CHF 4.60  
erhöht werden. Das Angebot richtet sich an die bestehenden Aktionäre  
und an interessierte Neuinvestoren. 
 
Nachhaltiger Mehrwert für Aktionäre 
 
Mit der Kapitalerhöhung verfolgt der Verwaltungsrat im Wesentlichen  
folgende Ziele: 
 
a)Sicherstellen der erfolgreichen Wachstumsstrategie durch  
Investitionen in   nicht kotierte, aber ausserbörslich gehandelte  
Werte in der Schweiz. b)Optimieren des Kosten-/Nutzeneffektes durch  
ein erhöhtes Anlagevolumen zu   Gunsten der Aktionäre. c)Steigerung  
der Attraktivität der Unternehmung für die Umsetzung von    
Investitionen in strategische Beteiligungen. 
 
Der Verwaltungsrat wird auch in Zukunft darum besorgt sein, dass die  
bisher verfolgte Strategie erfolgreich umgesetzt werden kann. Das  
heisst, dass sich weder an der Anlagepolitik oder strikten  
Kostenkontrolle noch an der Dividendenpolitik der nebag ag etwas  
ändern wird. Der Verwaltungsrat ist überzeugt, dass mit der  
Aktienkapitalerhöhung die oben dargestellten Ziele erreicht werden  
können und somit für die Aktionäre ein zusätzlicher Mehrwert  
geschaffen wird. 
 
Zeichnung gegen Bezugsrecht und freie Zeichnung 
 
Bestehende Aktionäre sind berechtigt, für zwei bisherige Namenaktien  
eine neue Namenaktie zu erwerben. Nicht bezogene neue Aktien werden  
den bestehenden Aktionären und interessierten Neuinvestoren zu  
gleichen Bedingungen zur freien Zeichnung angeboten. Die Bezugs- und  
Zeichnungsfrist läuft vom 27. Juni 2012 bis zum 6. Juli 2012 um 12.00 
Uhr. Bei einer Überzeichnung behält sich der Verwaltungsrat Kürzungen 
in der Zuteilung der freien Zeichnung vor. 
 
Ausgabepreis maximal CHF 9.96 
 
Der Ausgabepreis der neuen Aktien wird ungefähr dem Net Asset Value  
(NAV) per 6. Juli 2012 entsprechen, maximal jedoch CHF 9.96 betragen. 
Der exakte Ausgabepreis wird nach Ablauf der Bezugs- und  
Zeichnungsfrist durch den Verwaltungsrat festgelegt. 
 
Weitere Informationen zur Aktienkapitalerhöhung erhalten Sie über  
Ihre Depotbank oder direkt bei der Gesellschaft (E-Mail:  
info@nebag.ch). 
 
Wichtige Termine 
 
- 22.06.2012     Versand des Aktionärsbriefs an alle Aktionäre der nebag ag 
- 27.06.2012     Aktie ist ex Bezugsrecht / Beginn der Zeichnungsfrist 
- 06.07.2012     Zeichnungsschluss (12.00 Uhr) 
- 13.07.2012     Liberierung / Einzahlung der gezeichneten Aktien 
- 18.07.2012     Kotierung an der SIX Swiss Exchange AG 
 
Rückfragehinweis: 
nebag ag 
Markus Eberle, Vizepräsident des Verwaltungsrates 
Telefon: +41 43 336 83 02 
Mobile: +41 79 346 41 31 (ausserhalb der Bürozeiten) 
E-Mail: info@nebag.ch 
Internet: www.nebag.ch 
 
Ende der Mitteilung                               euro adhoc 
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Emittent:    nebag 
             c/o Baryon AG / General Guisan-Quai 36 
             CH-8002 Zürich 
Telefon:     +41 43 243 07 90 
FAX:         +41 43 243 07 91 
Email:       info@nebag.ch 
WWW:         http://www.nebag.ch 
Branche:     Finanzdienstleistungen 
ISIN:        CH0005059438 
Indizes: 
Börsen:      Amtlicher Markt: SIX Swiss Exchange 
Sprache:    Deutsch
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ISIN: DE000LB0M802 
Valuta: 22.06.2012 
Emissionsvolumen: EUR 10.000.000 
Fälligkeit: 22.06.2022 
 
Rückfragehinweis: 
Landesbank Baden-Württemberg 
Am Hauptbahnhof 2 
70173  Stuttgart 
 
www.lbbw.de 
 
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