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Etappensieg für Online TV Rekorder - shift TV darf erneut zum Bundesgerichtshof

Geschrieben am 15-06-2012

München (ots) - Mit der Annahme der Revision seitens des
Bundesgerichtshofes bekommt der Online TV Rekorder shift TV erneut
juristischen Rückenwind. Die Richter des Oberlandesgerichtes Dresden
hatten mit ihrem letzten Urteil gegen shift TV eine Revision nicht
zugelassen - dagegen hatte shift TV eine Nichtzulassungsbeschwerde
eingelegt. Dieser ist der Bundesgerichtshof jetzt gefolgt und wird
zum zweiten Mal nach 2009 über die Zulässigkeit des Online TV
Rekorders shift TV entscheiden.

"In der Regel folgt der Bundesgerichtshof solchen Beschwerden nur,
wenn er das ergangene Urteil für korrekturbedürftig erachtet. Wir
freuen uns, dass shift TV erneut einen wichtigen Etappensieg gegen
RTL und Sat.1 errungen hat", so Michael Westphal, Geschäftsführer von
shift TV. Seit 2005 versuchen RTL und Sat.1 als einzige deutsche
TV-Sender, die Aufnahme von Programmen durch den Kunden des Online TV
Rekorder Anbieters shift TV verbieten zu lassen.

In zehn Verfahren an verschiedenen Land- und Oberlandesgerichten
wurde der Streit bislang ausgetragen. Höhepunkt war bislang 2009 die
erste Entscheidung des Bundesgerichtshofs, die eine vorangegangene
Entscheidung des Oberlandesgerichtes (OLG) Dresden aufgehoben und
zugleich, weil zahlreiche Aspekte nicht erörtert wurden, eine erneute
Verhandlung und Entscheidung durch das OLG Dresden angeordnet hat.
Gegen dieses Urteil des OLD Dresden richtete sich die Beschwerde von
shift TV, die jetzt vom BGH als Revision angenommen wurde, obwohl sie
von den Dresdner Richtern nicht zugelassen worden war.



Pressekontakt:
Michael Westphal
m.westphal@netlantic.de
Tel.: 089-960570-0


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