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EANS-Hauptversammlung: Rath AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 29-05-2012

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Rath Aktiengesellschaft

1010 Wien, Walfischgasse 14
FN 83203 h

Einladung zur Ordentlichen Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Dienstag, dem 26. Juni
2012, um 11:00 Uhr, im Oktogon der UniCredit Bank Austria AG, 1010
Wien, Schottengasse 6-8 stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung
der Rath Aktiengesellschaft ein.

TAGESORDNUNG

1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance- Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts
für das Geschäftsjahr 2011 2. Beschlussfassung über die
Ergebnisverwendung 3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 4.
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2011 5. Beschlussfassung über die Vergütung
für den Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2011 6. Wahl des
Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2012 7. Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung zur
Anpassung an das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 in den
§§ 5 (Aktienurkunden) und 20 (Allgemeines zur Hauptversammlung)

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 5. Juni 2012 zur Einsicht der Aktionäre
in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1010 Wien,
Walfischgasse 14, Abteilung Investor Relations, auf:

- Jahresabschluss mit Lagebericht,
- Corporate-Governance-Bericht,
- Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Bericht des Aufsichtsrates

jeweils für das Geschäftsjahr 2011;

- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 7

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen, sowie der
vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die
Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht, sind ab 5. Juni 2012
außerdem in Internet (www.rath- group.com/IR/Hauptversammlungen)
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 5.
Juni 2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse
Walfischgasse 14, 1015 Wien, Abteilung Investor Relations, zugeht.
Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag
samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft
genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der
bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens
drei Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 15. Juni 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 513 44 27-87, postalisch an Walfischgasse 14, 1015
Wien, Abteilung Investor Relations, oder per E-Mail
[georg.rath@rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 (2) AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung
dieses Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen
Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung der Gesellschaft oder eines österreichischen öffentlichen
Notars, für die das oben zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß
gilt (mit Ausnahme der Depotnummer).

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden.

Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft www.rath- group.com/ IR/Hauptversammlungen zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 16. Juni 2012 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 22. Juni 2012 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss.

Per Post: Rath Aktiengesellschaft

Investor Relations
Walfischgasse 14
A-1015 Wien

Per Telefax: +43 (1) 513 44 27-87

Bis auf Widerruf wird festgelegt, dass Depotbestätigungen und
Erklärungen gemäß § 114 (1) vierter Satz AktG (Vollmacht an ein
Kreditinstitut) nicht über ein international verbreitetes, besonders
gesichertes Kommunikationsnetz der Kreditinstitute entgegengenommen
werden. Die Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 (1)
vierter Satz AktG (Vollmacht an ein Kreditinstitut) können nicht per
SWIFT übermittelt werden (§ 262 (20) AktG).

Nicht depotverwahrte Inhaberaktien

Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die schriftliche
Bestätigung der Gesellschaft oder eines österreichischen öffentlichen
Notars, die der Gesellschaft spätestens am oben genannten Tag
ausschließlich unter einer der oben genannten Adressen zugehen muss.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:

- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
- Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
- Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
- Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der

Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag,
16. Juni 2012 beziehen.

Für die Bestätigung der Gesellschaft oder eines Notars bei nicht
depotverwahrten Aktien gilt das oben Ausgeführte sinngemäß mit
Ausnahme der Depotnummer.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen bis zum 25. Juni 2012 zugehen:

Per Post: Rath Aktiengesellschaft

Investor Relations
Walfischgasse 14
A-1010 Wien

Per Telefax: +43 (1) 513 44 27-87

Per E-Mail: georg.rath@rath-group.com, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung nicht persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht
spätestens am Tag vor der Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der
Gesellschaft einzulangen.

Ein Vollmachtsformular wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
www.rath-group.com/IR/Hauptversammlungen abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten
gelten sinngemäß auch für deren Widerruf.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 10,905.000,00 eingeteilt in
1,500.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt
eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung weder unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien. Die
Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung 1,500.000 Aktien.

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

Wien, im Mai 2012 Der Vorstand

Rückfragehinweis:
IR-Verantwortlicher Mag. Georg Rath, georg.rath@rath-group.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Rath AG
Walfischgasse 14
A-1015 Wien
Telefon: +43 1 513 4427-0
FAX: +43 1 513 4428-87
Email: info@rath-group.com
WWW: www.rath-group.com
Branche: Feuerfestmaterialien
ISIN: AT0000767306
Indizes: WBI, Standard Market Auction
Börsen: Geregelter Freiverkehr: Wien
Sprache: Deutsch


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