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EANS-Hauptversammlung: Josef Manner & Comp. AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 27-04-2012

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft Wien, FN40643w ISIN
AT0000728209 Einladung Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und
Aktionäre ein zur 97. ordentlichen Hauptversammlung der Josef Manner
& Comp. Aktiengesellschaft am Dienstag, dem 29. Mai 2012, um 9.00
Uhr, im Schloss Wilhelminenberg, 1160 Wien, Savoyenstraße 2.
Tagesordnung * Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt
Lagebericht und Corporate-Governance-Bericht, des Vorschlags für die
Gewinnverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2011 * Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns * Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder
des Vorstands für das Geschäftsjahr 2011 * Beschlussfassung über die
Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2011 * Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 * Wahlen
in den Aufsichtsrat U n t e r l a g e n z u r H a u p t v e r s
a m m l u n g Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens am 08.
Mai 2012 auf der Internetseite der Gesellschaft unter
{www.manner.at}[HYPERLINK: http://www.manner.at] zugänglich und
werden auch in der Hauptversammlung aufliegen: * Jahresabschluss mit
Lagebericht, * Corporate Governance-Bericht, * Bericht des
Aufsichtsrats, * Vorschlag für die Gewinnverwendung, jeweils für das
Geschäftsjahr 2011; * Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten
2 - 6, * Erklärung des Kandidaten für die Wahl eines Mitglieds in den
Aufsichtsrat zu TOP6 gemäß §87 Abs. 2 AktG, * Formular für die
Erteilung einer Vollmacht, * Formular für den Widerruf einer
Vollmacht, * vollständiger Text dieser Einberufung. HINWEIS AUF DIE
RECHTE DER AKTIONäRE GEM. §§109, 110 UND 118 AKTG Aktionäre, deren
Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 08. Mai
2012 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1171 Wien,
Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard Neckhaim,
zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen. Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals
erreichen, können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und
verlangen, dass diese Vorschläge samt Begründung und einer
allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf
der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn
dieses Verlangen in Textform spätestens am 16. Mai 2012 der
Gesellschaft entweder per Telefax an : + 43 (1) 486 21 55 oder an
1171 Wien, Wilhelminenstraße 6, Investor Relations, Mag. Bernhard
Neckhaim, oder per E-Mail {b.neckhaim@manner.com}[HYPERLINK:
mailto:b.neckhaim@manner.com], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei
einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§87 Abs. 2 AktG. Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur
Ausübung dieses Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten
Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen. Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien genügt die
schriftliche Bestätigung eines Notars, für die das oben zur
Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß gilt. Jedem Aktionär ist auf
Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der
Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen
einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar
wäre. Jeder Aktionär ist - unabhängig von einem bestimmten
Anteilsbesitz - berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der
Tagesordnung Anträge zu stellen. Personen zur Wahl in den
Aufsichtsrat (Punkt 6 der Tagesordnung) können nur von Aktionären,
die zusammen mindestens 1% des Grundkapitals halten, vorgeschlagen
werden. Solche Wahlvorschläge müssen spätestens am 16. Mai 2012 in
der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Weitergehende
Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§109, 110,
118 und 119 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft {www.manner.at}[HYPERLINK: http://www.manner.at]
zugänglich. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz bzw. sofern Zwischenscheine ausgegeben sind nach
der Eintragung im Aktienbuch am Ende des 19. Mai 2012
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist und dies der
Gesellschaft nachweist. Depotverwahrte Inhaberaktien Bei
depotverwahrten Inhaberaktien ist der Anteilsbesitz am
Nachweisstichtag durch eine Depotbestätigung gemäß §10a AktG, die der
Gesellschaft spätestens am 23. Mai 2012 ausschließlich unter einer
der nachgenannten Adressen zu gehen muss, nachzuweisen. Per Post
Josef Manner & Comp. Aktiengesellschaft

z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Wilhelminenstraße 6
1171 Wien

Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Gemäß §262 Abs. 20 AktG wird hiermit festgelegt, dass die
Gesellschaft Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß §114 Abs. 1
vierter Satz AktG entgegen §10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über
ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute (SWIFT) entgegennimmt. Nicht
depotverwahrte Inhaberaktien Bei nicht depotverwahrten Inhaberaktien
genügt die schriftliche Bestätigung eines österreichischen
öffentlichen Notars, die der Gesellschaft spätestens an dem genannten
Tag ausschließlich unter der oben genannten postalischen Adresse
zugehen muss. Für den Inhalt der Bestätigung des Notars gilt das
nachfolgend ausgeführte sinngemäß (mit Ausnahme der Depotnummer).
Depotbestätigung gem. §10a AktG Die Depotbestätigung ist vom
depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des
Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten: * Angaben
über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im Verkehr
zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes, * Angaben über den
Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen
Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei juristischen
Personen, * Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs,
ISIN AT0000728209, * Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, *
Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht. Die
Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an
der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 19. Mai 2012 beziehen. Die Depotbestätigung wird in
deutscher Sprache oder in englischer Sprache entgegengenommen. Die
Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.
VERTRETUNG DURCH BEVOLLMäCHTIGTE Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an
der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen Vertreter zu
bestellen, der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden. Die Vollmacht
muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten
Adressen zugehen: Per Post Josef Manner & Comp.
Aktiengesellschaft

z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Wilhelminenstraße 6
1171 Wien
Per Telefax: + 43 (1) 486 21 55 z.Hd. Herrn Mag. Bernhard Neckhaim
Per E-Mail: {b.neckhaim@manner.com,}[HYPERLINK:
mailto:b.neckhaim@manner.com,] wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am
Versammlungsort Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den
Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter {www.manner.at}[HYPERLINK:
http://www.manner.at] abrufbar. Sofern die Vollmacht nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, hat
die Vollmacht spätestens am 25. Mai 2012 bis 14.00 Uhr bei der
Gesellschaft einzulangen. Hat ein Aktionär seinem depotführenden
Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses
zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm
Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser Erklärung gilt
§10a Abs. 3 AktG sinngemäß. Die vorstehenden Vorschriften über die
Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für den Widerruf der
Vollmacht. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte Im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der
Gesellschaft von EUR13.740.300 eingeteilt in 1.890.000 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht
nur eine Aktiengattung. Die Aktionärinnen und Aktionäre werden
gebeten bei der Registrierung zum Zwecke der Identifikation einen
gültigen, amtlichen Lichtbildausweis bereit zu halten. Einlass zur
Behebung der Stimmkarten ab 08:30 Uhr.

Wien, im April 2012
Der Vorstand
*
*
*
* Mag. Dr. Hans Peter Andres
* Einkauf, Materialwirtschaft & Logistik
*
* Mag. Albin Hahn
* Finanzen, Personal & IT
*
*
*
*
*
*
* DI Josef Manner
* Produktion & Technik
*
*
*
*
*
*
* Mag. Dr. Alfred Schrott
* Marketing & Verkauf
*

Rückfragehinweis:
ISIN AT 0000 728 209

Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Karin Höfferer
Tel.: +43 1 48822 3650
E-Mail: k.hoefferer@manner.com

Investor Relations
Mag. Bernhard Neckhaim
Tel.: +43 1 48822 3200
E-Mail: b.neckhaim@manner.com

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Josef Manner & Comp. AG
Wilhelminenstraße 6
A-1171 Wien
Telefon: +43 1 488 22 - 3290
FAX: +43 1 486 21 55
Email: g.steinwender@manner.com
WWW: www.manner.com
Branche: Lebensmittel
ISIN: AT0000728209
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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