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Reisekosten sollen ab 2013 gekürzt werden / Weniger Geld und höhere Steuern für Monteure, Fahrer und Außendienstler

Geschrieben am 25-04-2012

Neustadt a. d. W. (ots) - Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert:

Zugegeben: das steuerliche Reisekostenrecht, auf dessen Basis die
meisten Arbeitgeber auch die Reisekosten ihrer Arbeitnehmer
erstatten, ist wegen vieler Besonderheiten kaum noch überschaubar.
Nun hat die Bundesregierung das Bundesfinanzministerium (BMF)
beauftragt, Reformvorschläge zum Reisekostenrecht zu entwickeln.
Dabei soll vor allem auch die Abrechnung von Fahrtkosten,
Verpflegungspauschalen und Übernachtungskosten vereinfacht werden.

Inzwischen liegen diverse Vereinfachungsvorschläge vor. Deren
Diskussion ist noch im Gange; das Gesetzgebungsverfahren noch nicht
eingeleitet. Aber die vom BMF favorisierten Reformvorschläge werden
die Arbeitnehmer nicht entlasten, sondern zu höheren Steuern bzw.
geringeren Reisekostenerstattungen führen. Betroffen sind vor allem
die Arbeitnehmer, die laut Arbeitsvertrag weit überwiegend außerhalb
des Arbeitgeber-Betriebes eingesetzt werden - als Außendienstler,
Bauhandwerker, Monteur oder Fahrer von LKW, Bussen und Bahnen.

Die künftige Regelung zu Fahrtkosten scheint schon weitgehend
festgezurrt zu sein. "Da geht es um die Frage, ob auswärts tätige
Arbeitnehmer schon dann eine regelmäßige Arbeitsstätte im Betrieb
haben, wenn sie diesen nur gelegentlich oder kurz aufsuchen", so Jörg
Strötzel, Vorsitzender des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte
Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH). Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte das in
einer Reihe von Urteilen ganz klar verneint. Nun soll die regelmäßige
Arbeitsstätte aber gesetzlich definiert werden. "Wir fürchten, dass
dabei wieder einmal eine für Arbeitnehmer günstige Rechtsprechung
ausgehebelt wird", so Strötzel weiter. So könnte es durchaus dazu
kommen, dass z.B. ein Bauarbeiter, der täglich erst zum Betrieb
fährt, dort Material in einen Lieferwagen lädt und dann den ganzen
Tag auf einer Baustelle arbeitet, seine regelmäßige Arbeitsstätte
fiktiv im Betrieb hat. Dann wären dessen morgendlichen Fahrten zum
Betrieb und die abendliche Heimfahrt nur noch mit der
Entfernungspauschale und nicht mehr mit dem bisher doppelten
Kilometersatz abziehbar.

Auch bei den Verpflegungsmehraufwendungen wird es zu Kürzungen
kommen, obwohl die zu erstattenden bzw. steuerlich abziehbaren
Beträge seit über zehn Jahren nicht mehr an die Preisentwicklung
angepasst wurden. Zur Vereinfachung soll die bisherige dreistufige
Staffelung der Spesensätze (derzeit: sechs Euro bei auswärtiger
Tätigkeit von mindestens acht Stunden, zwölf Euro bei mind. 14
Stunden, und 24 Euro bei ganztägiger Abwesenheit) aufgegeben werden.
Bei eintägigen Dienstreisen wird es vermutlich nur noch eine
Pauschale geben. Angedacht ist, dass es ab acht Stunden Abwesenheit
bei sechs Euro Spesen bleibt, aber die höhere Zwölf-Euro-Pauschale
(ab 14 Stunden) ganz wegfällt. Gut im Rennen scheint auch die
Variante, nach der es Spesen erst ab zehnstündiger auswärtiger
Tätigkeit gibt. In diesem Falle würde der Spesensatz zwar wohl auf
acht oder neun Euro angehoben; die meisten Außendienstler,
Bauarbeiter, Monteure oder Auslieferungsfahrer würden dann aber gar
keine Spesen mehr bekommen, weil sie nicht mindestens zehn Stunden
draußen sind.

Bei mehrtägigen Dienstreisen wird es für die ganztägig auswärts
verbrachten Zwischentage mit großer Wahrscheinlichkeit bei dem
bisherigen Verpflegungssatz von 24 Euro bleiben. In diesen Fällen
droht allerdings eine betragsmäßige Begrenzung der
Übernachtungskosten. Auch diese soll noch gesetzlich geregelt werden.

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH)
ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut über
700.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche
Beratungsstellen - viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert -
erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen
der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere
Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können
unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden. Dieser
Pressetext steht auch im Internet unter "http://ots.de/cr3BX" zum
Download bereit.



Ansprechpartner:
Bernhard Lauscher, Steuerberater, Pressesprecher der VLH
Tel.: 06321 / 4901-0
Fax: 06321 / 4901-49
Email: presse@vlh.de
Web: www.vlh.de / Presse


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