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EANS-Adhoc: KTM Power Sports AG / Ergänzung der Tagesordnung zur 24. ordentlichen Hauptversammlung

Geschrieben am 03-04-2012

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Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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03.04.2012

KTM Power Sports AG
mit dem Sitz in Mattighofen
ISIN: AT0000645403

ERGÄNZUNG DER TAGESORDNUNG
zur 24. ordentlichen Hauptversammlung

Aufgrund eines fristgerecht und ordnungsgemäß am 30.03.2012
gestellten Ergänzungsverlangens gemäß § 109 AktG der Aktionärin CROSS
Industries AG, FN 261823 i, die an der Gesellschaft 5.207.487 Stück
Inhaberaktien im Nennbetrag von je EUR 1,00 hält und damit über einen
Anteil, der fünf von Hundert des Grundkapitals der Gesellschaft
übersteigt, verfügt, ist der Vorstand verpflichtet, die Tagesordnung
der im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 22.03.2012 für den 20.04.2012
um 10:00 Uhr im Hauptgebäude der KTM-Sportmotorcycle AG,
Stallhofnerstraße 3, 5230 Mattighofen, einberufenen 24. ordentlichen
Hauptversammlung der KTM Power Sports AG - wie folgt - zu ergänzen:

Punkt 8. der Tagesordnung: Beschlussfassung über die Änderung des
Firmenwortlauts und entsprechende Änderung der Satzung in Punkt 1.
(Firma, Sitz und Dauer).

Begründung für das Verlangen der CROSS Industries AG auf Ergänzung
des Punktes 8. der Tagesordnung:

Zur Kennzeichnung des Unternehmens der Gesellschaft bedarf es auf
Grund der Stärke der Marke "KTM" keines Hinweises auf die
Unternehmenstätigkeit im Firmenwortlaut. Die Marke wird durch den
kurzen und prägnanten Firmenwortlaut "KTM AG" noch mehr in den
Mittelpunkt gestellt. Darüber hinaus ist auch davon auszugehen, dass
die Vereinfachung des Firmenwortlautes das Auftreten der Gesellschaft
in den emerging markets erleichtert.

Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrates zu dem gemäß § 109
AktG ergänzend beantragten Tagesordnungspunkt 8. mit
Beschlussvorschlag:

Das Ergänzungsverlangen der Aktionärin CROSS Industries AG erfüllt
sämtliche gemäß § 109 AktG statuierten formellen Voraussetzungen und
ist vor dem Hintergrund der vorstehend zitierten Argumente überdies
begründet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat schlagen vor, zum
ergänzten Tagesordnungspunkt 8. der Beschlussfassung im Sinne des
Beschlussvorschlages der CROSS Industries AG zuzustimmen.

Einsichtnahmemöglichkeiten der Aktionäre gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG
(§ 106 Z 4 AktG):

Es liegen die Unterlagen gemäß § 108 Abs 3 bis 5 AktG ab dem 21. Tag
vor der Hauptversammlung, sohin ab 30.03.2012, bzw. jene im
Zusammenhang mit dem Ergänzungsverlangen der CROSS Industries AG zu
Punkt 8. der Tagesordnung ab 03.04.2012 am Sitz der Gesellschaft zur
Einsicht der Aktionäre auf und sind die Informationen gemäß § 108 Abs
4 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft www.ktm.at unter
Investor Relations abrufbar. Weiters sind auf der Internetseite der
Gesellschaft die Formulare für die Erteilung einer durch das
Ergänzungsverlangen der CROSS Industries AG zu Punkt 8. der
Tagesordnung angepassten Vollmacht und für den Widerruf einer
Vollmacht gemäß § 114 AktG zugänglich.

Mattighofen, im April 2012
Der Vorstand

Rückfragehinweis:
KTM Power Sports AG
Mag. Viktor Sigl MBA
Tel: +43 7742 6000 144
Mail to: viktor.sigl@ktm.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: KTM Power Sports AG
Stallhofnerstraße 3
A-5230 Mattighofen
Telefon: +43(0)7742/6000-0
FAX: +43(0)7742/6000-5216
Email: ir@ktmpowersports.com
WWW: www.ktm.com
Branche: Technologie
ISIN: AT0000645403
Indizes: mid market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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