Pressekonferenz »DGS PraxisLeitlinie konkret«
Geschrieben am 20-03-2012 |   
 
 Frankfurt am Main (ots) - Im Rahmen der Pressekonferenz  
»PraxisLeitlinie konkret«, die im Anschluss an die  
Auftaktpressekonferenz des Schmerz- und Palliativtages in  
Frankfurt/Main stattfand, wurde am Beispiel der Indikation  
Kreuz-/Rückenschmerz und der für die diese Indikation wichtigen  
Muskeltonus-beeinflussenden Wirkstoffe, Methodik und Zielsetzung der  
DGS PraxisLeitlinien Schmerztherapie vorgestellt. 
 
   "Mit den DGS PraxisLeitlinien Schmerztherapie wollen wir die  
Qualität der schmerztherapeutischen Versorgung flächendeckend  
verbessern", erläuterte PD Dr. Michael A. Überall, Vizepräsident der  
Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) die Ziele der  
PraxisLeitlinien. "Dabei gilt es, die Stellung der Patienten zu  
stärken sowie formal-inhaltliche und praktisch-rationale Grundlagen  
für eine rechtssichere praktische Versorgung in Praxis, Klinik und  
für Konzepte der strukturierten und integrierten Versorgung zu  
schaffen", führte PD Dr. Michael A. Überall weiter aus. Die DGS  
PraxisLeitlinien werden zunächst auf drei parallelen Ebenen  
Empfehlungen liefern: zu Wirkstoffen und Fertigarzneimitteln (Ebene  
1), zu nichtmedikamentösen Verfahren der täglichen Praxis (Ebene 2)  
sowie zu interventionellen Prozeduren und operativen Verfahren (Ebene 
3). Auf einer übergeordneten Stufe (Ebene 4) werden daraus  
schließlich Empfehlungen zum praktischen Vorgehen in der täglichen  
Praxis in Form definierter Behandlungsalgorithmen abgeleitet.  
Sämtliche Empfehlungen der Ebenen 1-3 werden nach fünf Kriterien  
erstellt: 
 
   - der Zulassungssituation des Medikaments oder Verfahrens (Z), 
   - der dazu verfügbaren externen Evidenz aus kontrollierten Studien 
     (E1), 
   - der standardisiert erhobenen klinischen Erfahrung der  
     Therapeuten (interne Evidenz, E2), 
   - den Erfahrungen der Patienten mit den Therapiemaßnahmen (E3)  
     sowie 
   - den Daten zu Sicherheit und Verträglichkeit (U). 
 
   Jedes einzelne Kriterium wird anhand einer drei- oder  
sechsstufigen Skala von stark positiv (A) bis stark negativ (F)  
bewertet. Auf Grund der großen Bedeutung muskulär verursachter  
Rückenschmerzen wurden als erstes Wirkstoffe, die den Muskeltonus  
beeinflussen, entsprechend der Leitlinien-Kriterien evaluiert. Der  
selektive neuronale Kaliumkanalöffner (SNEPCO) Flupirtin ist ein  
Wirkstoff mit analgetischer und zusätzlich  
Muskeltonus-normalisierender Wirkung. In den DGS PraxisLeitlinien  
erhält Flupirtin für die Indikation Kreuz-/Rückenschmerzen die  
höchstmögliche Bewertung bzgl. externer Evidenz (E1=A), interner  
Evidenz (E2=A) und Patientenerfahrung (E3=A), welche den Wirkstoff -  
in Verbindung mit der für diese Indikation explizit bestehenden  
Zulassung (Z=A) und der auch in Langzeitanwendung guten  
Verträglichkeit (U=A) - als effektive und sichere Therapie für  
Patienten mit muskulär bedingten Schmerzen charakterisiert (Tab.1). 
 
   Tabelle 1 
 
   Bewertung der SNEPCO-Substanz Flupirtin, eines Analgetikums mit  
muskeltonus-beeinflussender Wirkung bzgl. des Einsatzes bei  
Kreuz-/Rückenschmerzen: 
 
Wirkstoff Handelsname                Z  E1  E2  E3  U   Score Rang  
Flupirtin Katadolon®, Trancopal®     A  A   A   A   A   1.0   1 
 
   Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der ebenfalls nach den  
Kriterien der DGS PraxisLeitlinien für die Indikation  
Kreuz-/Rückenschmerz bewerteten anderen Muskeltonus-beeinflussenden  
Wirkstoffe (Myotonolytika, Muskelrelaxanzien, siehe Übersicht unten,  
Tab. 2 und 3) ist Flupirtin damit Mittel der 1. Wahl bei muskulär  
verursachten Schmerzen (da es nicht nur in Deutschland für die  
Indikation Kreuz-/Rückenschmerz zugelassen ist und über eine hohe  
externe Evidenz verfügt, sondern auch, weil umfangreiche Daten zu  
Praxiserfahrungen von Ärzten (sog. interne Evidenz) und zu sog.  
"patient-reported/relevant outcomes" (PRO) vorliegen und die Substanz 
im praktischen Alltag durch eine gute Verträglichkeit und - bei  
regelrechter Anwendung - hohe Sicherheit charakterisiert ist). 
 
   Tabelle 2 
 
   Übersicht über die Bewertung der in Deutschland aktuell  
zugelassenen Myotonolytika, Muskelrelaxanzien oder anderer  
Muskeltonus-beeinflussender Medikamente bzgl. ihres Einsatzes bei  
Kreuz-/Rückenschmerzen:  
 
Wirkstoff        Handelsname (z.B.)     Z  E1  E2  E3  U   Score Rang 
Methocarbamol    Ortoton®, DoloVisano®  A  D   C   D   A   2.2   2  
Tetrazepam       Musaril®               B  A   D   D   C   2.4   3  
Tizanidin        Sirdalud®              A  C   D   D   C   2.6   4  
Prinidolmesilat  Myoson® direkt         A  C   D   D   C   2.6   4  
Diazepam         Valium®                B  B   D   D   C   2.6   4  
Tolperison       Viveo®                 B  C   D   D   B   2.6   4  
Orphenadrin      Norflex®               B  D   D   D   B   2.6   4 
 
   Tabelle 3 
 
   Übersicht über die Bewertung weiterer, in Deutschland nicht  
zugelassener (jedoch über Versandapotheken z.T. verfügbarer)  
Muskeltonus-beeinflussender Medikamente bzgl. ihres Einsatzes bei  
Kreuz-/Rückenschmerzen: 
 
Wirkstoff       Handelsname (z.B.)       Z  E1  E2  E3  U  Score Rang 
Chlormezanon    (nicht mehr verfügbar!)  -   C   D   D  C  3.6   5  
Carisoprodol    Soma®                    -   D   D   D  C  3.6   5  
Chlorzoxazon    Myospaz®                 -   D   D   D  C  3.6   5  
Cyclobenzaprin  Flexeril®                -   D   D   D  C  3.6   5  
Meprobamat      Miltaunt®                -   D   D   D  C  3.6   5  
Metaxolon       Skalaxin®                -   D   D   D  C  3.6   5 
 
   "Natürlich entbinden auch die DGS PraxisLeitlinien niemanden  
hinsichtlich seiner ärztlichen Verpflichtungen, seiner Sorgfalt und  
Verantwortung bei der Verordnung bestimmter Therapieoptionen",  
erläutert PD Dr. Michael A. Überall, "aber sie geben für den  
praktischen Alltag wichtige Informationen bzgl. der aktuell  
verfügbaren Behandlungsalternativen und stellen somit eine wichtige  
Erleichterung der alltäglichen Arbeit dar".  
 
   Entscheidende Vorteile der DGS PraxisLeitlinien im Vergleich zu  
anderen Leitlinien liegen in deren Transparenz und Eindeutigkeit, der 
Möglichkeit ständiger Aktualisierung und der leicht verständlichen  
Praxis- und Handlungsorientierung. Neben dem für die Kostenübernahme  
wichtigen Zulassungsstatus (Z) und der wissenschaftlichen externen  
Evidenz (E1), fließen auch klinische Erfahrung (sog. interne Evidenz, 
E2) und die Einschätzung durch die Patienten (E3) in die Bewertung  
mit ein und erlauben -zusammen mit der Bewertung von Sicherheit und  
Verträglichkeit (U) - auf einen Blick eine klare und eindeutige  
Differenzierung zwischen den verschiedenen Behandlungsalternativen.  
"Medizinische Leitlinien sind aus dem klinischen Alltag nicht mehr  
wegzudenken und beeinflussen das diagnostische und therapeutische  
Handeln zunehmend", betonte Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe,  
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS) in der 
Pressekonferenz und forderte alle in der Patientenversorgung aktiv  
Beteiligten auf, "sich über bestehende Leitlinien zu informieren und  
sich konstruktiv und kritisch mit ihnen auseinanderzusetzen."  
"Leitlinien unterliegen - trotz umfangreicher formaler Vorschriften - 
keiner Normierung. Sie sind daher in sehr unterschiedlicher Qualität  
verfügbar, werden häufig den selbstgesetzten Zielen und  
Qualitätsanforderungen nicht gerecht und entsprechen nicht dem  
aktuellen fachlichen Entwicklungsstand oder den nationalen  
Gegebenheiten", erläuterte Dr. Gerhard H. H. Müller-Schwefe seine  
Forderung und nannte die jüngst veröffentlichte Nationale  
Versorgungsleitlinie (NVL) Kreuzschmerz als Beispiel. In dieser  
werden bestimmte Wirkstoffe wie Methocarbamol - ohne nennenswerte  
externe Evidenz - objektiv nicht nachvollziehbar als  
Behandlungsoption empfohlen, während andere Wirkstoffe, wie z.B.  
Flupirtin - trotz umfangreicher Evidenz auf allen genannten Ebenen -  
abschlägig beurteilt werden.  
 
   Dass Flupirtin in der NVL Kreuzschmerz einer Fehlbewertung  
unterliegt, wird mittlerweile auch durch neue Studienergebnisse  
belegt. Mit der neuen SUPREME-Studie liegen Daten einer doppelblind  
randomisierten aktiv- und placebo-kontrollierten Studie bei Patienten 
mit Kreuzschmerzen vor, die nicht nur die signifikante Überlegenheit  
von Flupirtin retard gegenüber Plazebo, sondern vor allem auch den  
überlegenen Nutzen im Vergleich zu Tramadol retard belegen. In dieser 
kontrollierten dreiarmigen Parallelgruppenstudie wurden insgesamt 326 
Patienten mit Kreuzschmerzen mittlerer bis starker Intensität über  
vier Wochen mit Placebo (n=110), retardiertem Flupirtin (Katadolon® S 
long, 400 mg 1x täglich, n=109) oder retardiertem Tramadol (T-long®,  
200 mg 1x täglich, n=107) behandelt. Ihr individuelles  
Behandlungsziel (IBZ) erreichten 38% der Patienten unter Placebo, 43% 
unter retardiertem Tramadol und 54% unter retardiertem Flupirtin.  
Flurpirtin retard war damit Placebo bezüglich des IBZ signifikant  
überlegen (p=0,022). Tramadol dagegen erreichte die  
Signifikanzschwelle nicht. Auch die bekannten Daten zur guten  
Verträglichkeit von retardiertem Flupirtin konnte die SUPREME-Studie  
durch Placebo-vergleichbare Abbruchraten eindrucksvoll bestätigen.  
"Am Beispiel Flupirtins werden die Unterschiede zwischen den  
bestehenden Leitlinien und der PraxisLeitlinie deutlich", fasst PD  
Dr. Michael A. Überall die Beiträge der Pressekonferenz zusammen und  
zeigte eine weitere Zielstellung der PraxisLeitlinie auf:  "Mit Hilfe 
der neuen PraxisLeitlinie als Alternative zu herkömmlichen  
Empfehlungen soll auch die rechtliche Situation der  
Schmerztherapeuten und der Patienten verbessert werden." Die  
Pressekonferenz »PraxisLeitlinie konkret« wurde von der Firma  
AWD.pharma/CT Arzneimittel unterstützt. 
 
 
 
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